Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Verhältniß d. Papstthums zu dem Fürstenthum. sahen auch sie selbst sich schon zuweilen an. In Würz-burg vereinigten sie sich, wenn auch der König von ihren Beschlüssen abweiche, dennoch dabei festzuhalten: die Strei- tigkeiten mit dem Papst, welche Heinrich nicht mehr been- digen konnte, nahmen sie in ihre Hand: von ihnen rührte das wormsische Concordat her. Bei den weiteren Competenzen des Kaiserthums und Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der So lange Friedrich I mit seinen Fürsten gut stand, Wie ganz anders aber, als er sich mit seinem mäch- est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum
de hoste facienda. Monum. IV. 63. Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum. ſahen auch ſie ſelbſt ſich ſchon zuweilen an. In Würz-burg vereinigten ſie ſich, wenn auch der König von ihren Beſchlüſſen abweiche, dennoch dabei feſtzuhalten: die Strei- tigkeiten mit dem Papſt, welche Heinrich nicht mehr been- digen konnte, nahmen ſie in ihre Hand: von ihnen rührte das wormſiſche Concordat her. Bei den weiteren Competenzen des Kaiſerthums und Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der So lange Friedrich I mit ſeinen Fürſten gut ſtand, Wie ganz anders aber, als er ſich mit ſeinem mäch- est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum
de hoste facienda. Monum. IV. 63. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0055" n="37"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum</hi>.</fw><lb/> ſahen auch ſie ſelbſt ſich ſchon zuweilen an. In Würz-<lb/> burg vereinigten ſie ſich, wenn auch der König von ihren<lb/> Beſchlüſſen abweiche, dennoch dabei feſtzuhalten: die Strei-<lb/> tigkeiten mit dem Papſt, welche Heinrich nicht mehr been-<lb/> digen konnte, nahmen ſie in ihre Hand: von ihnen rührte<lb/> das wormſiſche Concordat her.</p><lb/> <p>Bei den weiteren Competenzen des Kaiſerthums und<lb/> des Papſtthums kam nun alles darauf an, welche Unter-<lb/> ſtützung der Kaiſer jedesmal bei ihnen finden würde.</p><lb/> <p>Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der<lb/> Verhältniſſe der welfiſch-hohenſtaufiſchen Zeiten eingehn:<lb/> es würde nicht möglich ſeyn, ohne die Einzelnheiten aus-<lb/> führlicher zu entwickeln als es für dieſe kurze Überſicht<lb/> dienlich iſt: faſſen wir nur die großartigſte Erſcheinung die-<lb/> ſer Epoche, Friedrich <hi rendition="#aq">I</hi> ins Auge.</p><lb/> <p>So lange Friedrich <hi rendition="#aq">I</hi> mit ſeinen Fürſten gut ſtand,<lb/> konnte er ſogar daran denken, die Rechte des Kaiſerthums<lb/> im Sinne der alten Imperatoren und ihrer Rechtsbücher<lb/> erneuern zu wollen; er hielt ſich für berechtigt Kirchenver-<lb/> ſammlungen zu berufen, wie Juſtinian und Theodoſius;<lb/> er erinnerte die Päpſte, daß ihr Beſitz von der Gnade der<lb/> Kaiſer herrühre, und mahnte ſie an ihre kirchlichen Pflich-<lb/> ten; die Gelegenheit einer ſtreitigen Wahl konnte er be-<lb/> nutzen, um auf die Beſetzung des Papſtthums erneuerten<lb/> Einfluß zu gewinnen.</p><lb/> <p>Wie ganz anders aber, als er ſich mit ſeinem mäch-<lb/> tigen Vaſallen Heinrich dem Löwen wieder entzweit hatte.<lb/><note xml:id="seg2pn_4_2" prev="#seg2pn_4_1" place="foot" n="1"><hi rendition="#aq">est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum<lb/> de hoste facienda. Monum. IV. 63.</hi></note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [37/0055]
Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum.
ſahen auch ſie ſelbſt ſich ſchon zuweilen an. In Würz-
burg vereinigten ſie ſich, wenn auch der König von ihren
Beſchlüſſen abweiche, dennoch dabei feſtzuhalten: die Strei-
tigkeiten mit dem Papſt, welche Heinrich nicht mehr been-
digen konnte, nahmen ſie in ihre Hand: von ihnen rührte
das wormſiſche Concordat her.
Bei den weiteren Competenzen des Kaiſerthums und
des Papſtthums kam nun alles darauf an, welche Unter-
ſtützung der Kaiſer jedesmal bei ihnen finden würde.
Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der
Verhältniſſe der welfiſch-hohenſtaufiſchen Zeiten eingehn:
es würde nicht möglich ſeyn, ohne die Einzelnheiten aus-
führlicher zu entwickeln als es für dieſe kurze Überſicht
dienlich iſt: faſſen wir nur die großartigſte Erſcheinung die-
ſer Epoche, Friedrich I ins Auge.
So lange Friedrich I mit ſeinen Fürſten gut ſtand,
konnte er ſogar daran denken, die Rechte des Kaiſerthums
im Sinne der alten Imperatoren und ihrer Rechtsbücher
erneuern zu wollen; er hielt ſich für berechtigt Kirchenver-
ſammlungen zu berufen, wie Juſtinian und Theodoſius;
er erinnerte die Päpſte, daß ihr Beſitz von der Gnade der
Kaiſer herrühre, und mahnte ſie an ihre kirchlichen Pflich-
ten; die Gelegenheit einer ſtreitigen Wahl konnte er be-
nutzen, um auf die Beſetzung des Papſtthums erneuerten
Einfluß zu gewinnen.
Wie ganz anders aber, als er ſich mit ſeinem mäch-
tigen Vaſallen Heinrich dem Löwen wieder entzweit hatte.
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1 est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum
de hoste facienda. Monum. IV. 63.
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