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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Einleitung.
gen Kaiser." Dazu salbte und krönte den Erwählten der
Churfürst zu Cölln, dem dieses Recht diesseit der Alpen zu-
stand. Selbst auf dem Stuhl zu Rense leistete der König
dem römischen Reiche den Eid. 1

Es leuchtet ein, wie in einem so durchaus anderen
Verhältniß die Deutschen zu dem Kaiser standen, der aus
ihrer Mitte durch ihre Wahl zu dieser hohen Würde em-
porstieg, als auch die mächtigsten Großen in andern Rei-
chen zu ihrem natürlichen, erblichen Herrn und Gebieter.
Die kaiserliche Würde, aller unmittelbar eingreifenden Macht
entkleidet, hat eigentlich nur für die Ideen Bedeutung. Sie
giebt dem Rechte seine lebendige Bestätigung, dem Gericht
seine höchste Autorisation, dem deutschen Fürstenthum seine
Stellung in der Welt. Sie hat etwas für diese Zeit Un-
entbehrliches, Heiliges. Offenbar ist sie dem Papstthum gleich-
artig, und hat mit demselben den innigsten Zusammenhang.

Denn im Grunde waren beide Gewalten hauptsächlich
dadurch unterschieden, daß die päpstliche die allgemeine Aner-
kennung der romanisch-germanischen Welt genoß und die kai-
serliche es nicht dazu hatte bringen können. Übrigens waren
die heilige römische Kirche und das h. römische Reich in der
Idee unauflöslich verbunden; die Deutschen dachten sich zu
der Kirche wie zu dem Reiche in ganz besonders enger Be-
ziehung. Wir finden ein Bündniß rheinischer Fürsten, als
dessen Zweck sie angeben, ihre Stifter und Fürstenthümer

1 Äneas Sylvius (Historia Friderici III bei Kollar Anal.
II,
288) sucht die drei Kronen zu unterscheiden und sie den verschie-
denen Reichen zuzuweisen: aber wir fragen hier nicht, was wahr ist,
sondern welche Meinungen man hegte.. Eben die sind uns wichtig
die er widerlegt; es waren die allgemeinen.

Einleitung.
gen Kaiſer.“ Dazu ſalbte und krönte den Erwählten der
Churfürſt zu Cölln, dem dieſes Recht dieſſeit der Alpen zu-
ſtand. Selbſt auf dem Stuhl zu Renſe leiſtete der König
dem römiſchen Reiche den Eid. 1

Es leuchtet ein, wie in einem ſo durchaus anderen
Verhältniß die Deutſchen zu dem Kaiſer ſtanden, der aus
ihrer Mitte durch ihre Wahl zu dieſer hohen Würde em-
porſtieg, als auch die mächtigſten Großen in andern Rei-
chen zu ihrem natürlichen, erblichen Herrn und Gebieter.
Die kaiſerliche Würde, aller unmittelbar eingreifenden Macht
entkleidet, hat eigentlich nur für die Ideen Bedeutung. Sie
giebt dem Rechte ſeine lebendige Beſtätigung, dem Gericht
ſeine höchſte Autoriſation, dem deutſchen Fürſtenthum ſeine
Stellung in der Welt. Sie hat etwas für dieſe Zeit Un-
entbehrliches, Heiliges. Offenbar iſt ſie dem Papſtthum gleich-
artig, und hat mit demſelben den innigſten Zuſammenhang.

Denn im Grunde waren beide Gewalten hauptſächlich
dadurch unterſchieden, daß die päpſtliche die allgemeine Aner-
kennung der romaniſch-germaniſchen Welt genoß und die kai-
ſerliche es nicht dazu hatte bringen können. Übrigens waren
die heilige römiſche Kirche und das h. römiſche Reich in der
Idee unauflöslich verbunden; die Deutſchen dachten ſich zu
der Kirche wie zu dem Reiche in ganz beſonders enger Be-
ziehung. Wir finden ein Bündniß rheiniſcher Fürſten, als
deſſen Zweck ſie angeben, ihre Stifter und Fürſtenthümer

1 Aͤneas Sylvius (Historia Friderici III bei Kollar Anal.
II,
288) ſucht die drei Kronen zu unterſcheiden und ſie den verſchie-
denen Reichen zuzuweiſen: aber wir fragen hier nicht, was wahr iſt,
ſondern welche Meinungen man hegte.. Eben die ſind uns wichtig
die er widerlegt; es waren die allgemeinen.
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[56/0074] Einleitung. gen Kaiſer.“ Dazu ſalbte und krönte den Erwählten der Churfürſt zu Cölln, dem dieſes Recht dieſſeit der Alpen zu- ſtand. Selbſt auf dem Stuhl zu Renſe leiſtete der König dem römiſchen Reiche den Eid. 1 Es leuchtet ein, wie in einem ſo durchaus anderen Verhältniß die Deutſchen zu dem Kaiſer ſtanden, der aus ihrer Mitte durch ihre Wahl zu dieſer hohen Würde em- porſtieg, als auch die mächtigſten Großen in andern Rei- chen zu ihrem natürlichen, erblichen Herrn und Gebieter. Die kaiſerliche Würde, aller unmittelbar eingreifenden Macht entkleidet, hat eigentlich nur für die Ideen Bedeutung. Sie giebt dem Rechte ſeine lebendige Beſtätigung, dem Gericht ſeine höchſte Autoriſation, dem deutſchen Fürſtenthum ſeine Stellung in der Welt. Sie hat etwas für dieſe Zeit Un- entbehrliches, Heiliges. Offenbar iſt ſie dem Papſtthum gleich- artig, und hat mit demſelben den innigſten Zuſammenhang. Denn im Grunde waren beide Gewalten hauptſächlich dadurch unterſchieden, daß die päpſtliche die allgemeine Aner- kennung der romaniſch-germaniſchen Welt genoß und die kai- ſerliche es nicht dazu hatte bringen können. Übrigens waren die heilige römiſche Kirche und das h. römiſche Reich in der Idee unauflöslich verbunden; die Deutſchen dachten ſich zu der Kirche wie zu dem Reiche in ganz beſonders enger Be- ziehung. Wir finden ein Bündniß rheiniſcher Fürſten, als deſſen Zweck ſie angeben, ihre Stifter und Fürſtenthümer 1 Aͤneas Sylvius (Historia Friderici III bei Kollar Anal. II, 288) ſucht die drei Kronen zu unterſcheiden und ſie den verſchie- denen Reichen zuzuweiſen: aber wir fragen hier nicht, was wahr iſt, ſondern welche Meinungen man hegte.. Eben die ſind uns wichtig die er widerlegt; es waren die allgemeinen.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/74>, abgerufen am 24.11.2024.