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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Opposition der Städte.

Schon im Jahre 1521 war der Beschluß über den
Römerzug gefaßt worden, ohne daß man wie herkömmlich
die Städte zur Mitberathung gezogen hätte. Die Städte
säumten nicht sich zu beschweren: man gab ihnen noch eine
Erklärung die sie zufrieden stellte.

Seitdem aber war nun durch die Versuche, die Be-
dürfnisse des Reiches mit Steuern zu decken, welche den
Städten besonders zur Last gefallen wären, durch den ent-
schlossenen Widerstand den diese dagegen leisteten, durch
die Angriffe auf die Monopolien auf der einen, das Fest-
halten derselben auf der andern Seite der üble Willen zwi-
schen den Städten und den höhern Ständen gewachsen:
auf dem Reichstag von 1522, 23 kam er zu völligem
Ausbruch.

Am 11ten Dez. 1522 war eine allgemeine Versamm-
lung der Stände angesagt: um die Vorschläge welche Re-
giment und Ausschuß über eine den Ungern zu bewilligende
Hülfe gemeinschaftlich machen wollten zu vernehmen und
zu berathschlagen. Sonst war die Sitte, daß nach ge-
schehenem Vorschlag das Regiment abtrat und die drei
Collegien ihn in Berathung zogen. An diesem Tag aber
trat das Regiment nicht ab: ohne Auseinandertreten ward
der Antrag desselben von Churfürsten und Fürsten geneh-
migt: so ward er den Städten vorgelegt. Die Städte,
bei Vorschlägen dieser Art besonders stark betheiligt und
schon immer etwas schwierig, baten sich Bedenkzeit aus,
nur bis Nachmittag. Da empfiengen sie nun eine Ant-
wort welche sie nicht erwarteten. Man sagte ihnen: "der
Gebrauch im Reiche sey, was Churfürsten Fürsten und

Oppoſition der Staͤdte.

Schon im Jahre 1521 war der Beſchluß über den
Römerzug gefaßt worden, ohne daß man wie herkömmlich
die Städte zur Mitberathung gezogen hätte. Die Städte
ſäumten nicht ſich zu beſchweren: man gab ihnen noch eine
Erklärung die ſie zufrieden ſtellte.

Seitdem aber war nun durch die Verſuche, die Be-
dürfniſſe des Reiches mit Steuern zu decken, welche den
Städten beſonders zur Laſt gefallen wären, durch den ent-
ſchloſſenen Widerſtand den dieſe dagegen leiſteten, durch
die Angriffe auf die Monopolien auf der einen, das Feſt-
halten derſelben auf der andern Seite der üble Willen zwi-
ſchen den Städten und den höhern Ständen gewachſen:
auf dem Reichstag von 1522, 23 kam er zu völligem
Ausbruch.

Am 11ten Dez. 1522 war eine allgemeine Verſamm-
lung der Stände angeſagt: um die Vorſchläge welche Re-
giment und Ausſchuß über eine den Ungern zu bewilligende
Hülfe gemeinſchaftlich machen wollten zu vernehmen und
zu berathſchlagen. Sonſt war die Sitte, daß nach ge-
ſchehenem Vorſchlag das Regiment abtrat und die drei
Collegien ihn in Berathung zogen. An dieſem Tag aber
trat das Regiment nicht ab: ohne Auseinandertreten ward
der Antrag deſſelben von Churfürſten und Fürſten geneh-
migt: ſo ward er den Städten vorgelegt. Die Städte,
bei Vorſchlägen dieſer Art beſonders ſtark betheiligt und
ſchon immer etwas ſchwierig, baten ſich Bedenkzeit aus,
nur bis Nachmittag. Da empfiengen ſie nun eine Ant-
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[125/0135] Oppoſition der Staͤdte. Schon im Jahre 1521 war der Beſchluß über den Römerzug gefaßt worden, ohne daß man wie herkömmlich die Städte zur Mitberathung gezogen hätte. Die Städte ſäumten nicht ſich zu beſchweren: man gab ihnen noch eine Erklärung die ſie zufrieden ſtellte. Seitdem aber war nun durch die Verſuche, die Be- dürfniſſe des Reiches mit Steuern zu decken, welche den Städten beſonders zur Laſt gefallen wären, durch den ent- ſchloſſenen Widerſtand den dieſe dagegen leiſteten, durch die Angriffe auf die Monopolien auf der einen, das Feſt- halten derſelben auf der andern Seite der üble Willen zwi- ſchen den Städten und den höhern Ständen gewachſen: auf dem Reichstag von 1522, 23 kam er zu völligem Ausbruch. Am 11ten Dez. 1522 war eine allgemeine Verſamm- lung der Stände angeſagt: um die Vorſchläge welche Re- giment und Ausſchuß über eine den Ungern zu bewilligende Hülfe gemeinſchaftlich machen wollten zu vernehmen und zu berathſchlagen. Sonſt war die Sitte, daß nach ge- ſchehenem Vorſchlag das Regiment abtrat und die drei Collegien ihn in Berathung zogen. An dieſem Tag aber trat das Regiment nicht ab: ohne Auseinandertreten ward der Antrag deſſelben von Churfürſten und Fürſten geneh- migt: ſo ward er den Städten vorgelegt. Die Städte, bei Vorſchlägen dieſer Art beſonders ſtark betheiligt und ſchon immer etwas ſchwierig, baten ſich Bedenkzeit aus, nur bis Nachmittag. Da empfiengen ſie nun eine Ant- wort welche ſie nicht erwarteten. Man ſagte ihnen: „der Gebrauch im Reiche ſey, was Churfürſten Fürſten und

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/135>, abgerufen am 23.11.2024.