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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Drittes Buch. Fünftes Capitel.
Salzburg einzuführen: an deren Spitze war er im rothen
zerschnittenen Wappenrock, unter dem ein blanker Har-
nisch funkelte, in der Rechten seinen Regimentsstab, da-
selbst eingeritten, und hatte die Gemeine zu neuen Ver-
schreibungen des Gehorsams genöthigt. War vielleicht auch
noch einer und der andre wie Dieser mit neuen Concessio-
nen des Papstes begnadigt worden? Unter ihren Abge-
ordneten finden wir einige entschieden Römisch-gesinnte,
z. B. Andreas Hanlin von Bamberg, der selbst einmal
Vicerector in Ingolstadt gewesen war. 1 Eck und Faber
waren anwesend. Genug, die geistlichen Herrn fügten
sich in das Nothwendige. Die bairischen bequemten sich
so viel ich finde den fünften, die östreichischen den vierten
Pfennig ihrer Einkünfte der weltlichen Herrschaft zu zahlen. 2

Hierauf schritt man zu den Anordnungen über Lehre
und Leben.

Die Hauptsache war, daß man jetzt eine Bestimmung
traf, welche 1523 bei den Reichsständen nicht durchzusetzen
gewesen war: man wies die Prediger für die Erklärung
der schwierigern Stellen der Schrift vornehmlich an die la-

tei-
1 Heller: Bamberg Reform. p. 70.
2 Planitz, der damals in Eßlingen gewesen, an den Churfür-
sten Friedrich, Nürnberg 26sten Juli: "Die Geistlichen in des Erz-
herzogs Landen haben bewilligt, ihm den vierten Pfennig zu geben,
5 Jahr lang, und die Geistlichen unter den Herrn von Baiern ge-
ben ihren Fürsten den 5ten Pfennig 5 Jahr, allein daß sie in iren
Fürstenthumen die lutherische Lehr nicht zulassen und vest über ihnen
halten wollen." Ich habe nicht ermitteln können, ob Planitz über
die Dauer der Auflagen recht berichtet war. Nach Winter II, p. 322
ist sie noch auf spätere Jahre ausgedehnt worden. --

Drittes Buch. Fuͤnftes Capitel.
Salzburg einzuführen: an deren Spitze war er im rothen
zerſchnittenen Wappenrock, unter dem ein blanker Har-
niſch funkelte, in der Rechten ſeinen Regimentsſtab, da-
ſelbſt eingeritten, und hatte die Gemeine zu neuen Ver-
ſchreibungen des Gehorſams genöthigt. War vielleicht auch
noch einer und der andre wie Dieſer mit neuen Conceſſio-
nen des Papſtes begnadigt worden? Unter ihren Abge-
ordneten finden wir einige entſchieden Römiſch-geſinnte,
z. B. Andreas Hanlin von Bamberg, der ſelbſt einmal
Vicerector in Ingolſtadt geweſen war. 1 Eck und Faber
waren anweſend. Genug, die geiſtlichen Herrn fügten
ſich in das Nothwendige. Die bairiſchen bequemten ſich
ſo viel ich finde den fünften, die öſtreichiſchen den vierten
Pfennig ihrer Einkünfte der weltlichen Herrſchaft zu zahlen. 2

Hierauf ſchritt man zu den Anordnungen über Lehre
und Leben.

Die Hauptſache war, daß man jetzt eine Beſtimmung
traf, welche 1523 bei den Reichsſtänden nicht durchzuſetzen
geweſen war: man wies die Prediger für die Erklärung
der ſchwierigern Stellen der Schrift vornehmlich an die la-

tei-
1 Heller: Bamberg Reform. p. 70.
2 Planitz, der damals in Eßlingen geweſen, an den Churfuͤr-
ſten Friedrich, Nuͤrnberg 26ſten Juli: „Die Geiſtlichen in des Erz-
herzogs Landen haben bewilligt, ihm den vierten Pfennig zu geben,
5 Jahr lang, und die Geiſtlichen unter den Herrn von Baiern ge-
ben ihren Fuͤrſten den 5ten Pfennig 5 Jahr, allein daß ſie in iren
Fuͤrſtenthumen die lutheriſche Lehr nicht zulaſſen und veſt uͤber ihnen
halten wollen.“ Ich habe nicht ermitteln koͤnnen, ob Planitz uͤber
die Dauer der Auflagen recht berichtet war. Nach Winter II, p. 322
iſt ſie noch auf ſpaͤtere Jahre ausgedehnt worden. —
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[160/0170] Drittes Buch. Fuͤnftes Capitel. Salzburg einzuführen: an deren Spitze war er im rothen zerſchnittenen Wappenrock, unter dem ein blanker Har- niſch funkelte, in der Rechten ſeinen Regimentsſtab, da- ſelbſt eingeritten, und hatte die Gemeine zu neuen Ver- ſchreibungen des Gehorſams genöthigt. War vielleicht auch noch einer und der andre wie Dieſer mit neuen Conceſſio- nen des Papſtes begnadigt worden? Unter ihren Abge- ordneten finden wir einige entſchieden Römiſch-geſinnte, z. B. Andreas Hanlin von Bamberg, der ſelbſt einmal Vicerector in Ingolſtadt geweſen war. 1 Eck und Faber waren anweſend. Genug, die geiſtlichen Herrn fügten ſich in das Nothwendige. Die bairiſchen bequemten ſich ſo viel ich finde den fünften, die öſtreichiſchen den vierten Pfennig ihrer Einkünfte der weltlichen Herrſchaft zu zahlen. 2 Hierauf ſchritt man zu den Anordnungen über Lehre und Leben. Die Hauptſache war, daß man jetzt eine Beſtimmung traf, welche 1523 bei den Reichsſtänden nicht durchzuſetzen geweſen war: man wies die Prediger für die Erklärung der ſchwierigern Stellen der Schrift vornehmlich an die la- tei- 1 Heller: Bamberg Reform. p. 70. 2 Planitz, der damals in Eßlingen geweſen, an den Churfuͤr- ſten Friedrich, Nuͤrnberg 26ſten Juli: „Die Geiſtlichen in des Erz- herzogs Landen haben bewilligt, ihm den vierten Pfennig zu geben, 5 Jahr lang, und die Geiſtlichen unter den Herrn von Baiern ge- ben ihren Fuͤrſten den 5ten Pfennig 5 Jahr, allein daß ſie in iren Fuͤrſtenthumen die lutheriſche Lehr nicht zulaſſen und veſt uͤber ihnen halten wollen.“ Ich habe nicht ermitteln koͤnnen, ob Planitz uͤber die Dauer der Auflagen recht berichtet war. Nach Winter II, p. 322 iſt ſie noch auf ſpaͤtere Jahre ausgedehnt worden. —

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/170>, abgerufen am 25.11.2024.