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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Drittes Buch. Zweites Capitel.
wegen dieser Übertheuerungen unaufhörlich angegriffen: die
Ungunst welche sie seit einiger Zeit in Bezug auf ihre reichs-
ständischen Verhältnisse erfuhren, leiten wenigstens die Frank-
furter vor allem von dem Widerwillen gegen die Monopo-
lien her.

Auf dem Reichstag von 1522--23 faßte man den
förmlichen Beschluß, jede Gesellschaft zu verbieten welche
über 50000 G. Capital habe: anderthalb Jahre sollten ihnen
gelassen werden, um sich auseinanderzusetzen. Man hoffte
damit, den kleinern Häusern eine Concurrenz mit den grö-
ßern möglich zu machen, die Ansammlung von Waaren
und Geldern in wenigen Händen zu verhüten.

Indem man aber den ungemeinen Vortheil überschlug,
den der Verkehr mit dem Ausland, er mochte nun geführt
werden wie er wollte, den Kaufleuten verschaffte, kam man auf
den Gedanken das allgemeine Bedürfniß durch eine Besteue-
rung des Handels zu decken. Zog nicht auch jeder einzelne
Fürst seine besten Einkünfte aus den Zöllen, welche frühere
oder spätere Kaiser ihnen verwilligt hatten? Man sah, daß es
mit keiner directen Steuer Fortgang gewinnen wollte; man
faßte die Idee einer indirecten Besteuerung, zu Gunsten
des Reiches, in Form eines allgemeinen Grenzzollsystems.

Es ist wohl der Mühe werth, bei diesem Entwurf
einen Moment zu verweilen. Die Ausführung desselben
müßte unberechenbare Folgen entwickelt haben: aber auch
schon an sich ist es merkwürdig, daß man ihn fassen konnte.

Bereits im J. 1521 war die Sache zur Sprache gekom-
men: Churfürst Joachim I von Brandenburg faßte sie da mit
besonderer Lebhaftigkeit auf und empfahl sie unaufhörlich.


Drittes Buch. Zweites Capitel.
wegen dieſer Übertheuerungen unaufhörlich angegriffen: die
Ungunſt welche ſie ſeit einiger Zeit in Bezug auf ihre reichs-
ſtändiſchen Verhältniſſe erfuhren, leiten wenigſtens die Frank-
furter vor allem von dem Widerwillen gegen die Monopo-
lien her.

Auf dem Reichstag von 1522—23 faßte man den
förmlichen Beſchluß, jede Geſellſchaft zu verbieten welche
über 50000 G. Capital habe: anderthalb Jahre ſollten ihnen
gelaſſen werden, um ſich auseinanderzuſetzen. Man hoffte
damit, den kleinern Häuſern eine Concurrenz mit den grö-
ßern möglich zu machen, die Anſammlung von Waaren
und Geldern in wenigen Händen zu verhüten.

Indem man aber den ungemeinen Vortheil überſchlug,
den der Verkehr mit dem Ausland, er mochte nun geführt
werden wie er wollte, den Kaufleuten verſchaffte, kam man auf
den Gedanken das allgemeine Bedürfniß durch eine Beſteue-
rung des Handels zu decken. Zog nicht auch jeder einzelne
Fürſt ſeine beſten Einkünfte aus den Zöllen, welche frühere
oder ſpätere Kaiſer ihnen verwilligt hatten? Man ſah, daß es
mit keiner directen Steuer Fortgang gewinnen wollte; man
faßte die Idee einer indirecten Beſteuerung, zu Gunſten
des Reiches, in Form eines allgemeinen Grenzzollſyſtems.

Es iſt wohl der Mühe werth, bei dieſem Entwurf
einen Moment zu verweilen. Die Ausführung deſſelben
müßte unberechenbare Folgen entwickelt haben: aber auch
ſchon an ſich iſt es merkwürdig, daß man ihn faſſen konnte.

Bereits im J. 1521 war die Sache zur Sprache gekom-
men: Churfürſt Joachim I von Brandenburg faßte ſie da mit
beſonderer Lebhaftigkeit auf und empfahl ſie unaufhörlich.


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[44/0054] Drittes Buch. Zweites Capitel. wegen dieſer Übertheuerungen unaufhörlich angegriffen: die Ungunſt welche ſie ſeit einiger Zeit in Bezug auf ihre reichs- ſtändiſchen Verhältniſſe erfuhren, leiten wenigſtens die Frank- furter vor allem von dem Widerwillen gegen die Monopo- lien her. Auf dem Reichstag von 1522—23 faßte man den förmlichen Beſchluß, jede Geſellſchaft zu verbieten welche über 50000 G. Capital habe: anderthalb Jahre ſollten ihnen gelaſſen werden, um ſich auseinanderzuſetzen. Man hoffte damit, den kleinern Häuſern eine Concurrenz mit den grö- ßern möglich zu machen, die Anſammlung von Waaren und Geldern in wenigen Händen zu verhüten. Indem man aber den ungemeinen Vortheil überſchlug, den der Verkehr mit dem Ausland, er mochte nun geführt werden wie er wollte, den Kaufleuten verſchaffte, kam man auf den Gedanken das allgemeine Bedürfniß durch eine Beſteue- rung des Handels zu decken. Zog nicht auch jeder einzelne Fürſt ſeine beſten Einkünfte aus den Zöllen, welche frühere oder ſpätere Kaiſer ihnen verwilligt hatten? Man ſah, daß es mit keiner directen Steuer Fortgang gewinnen wollte; man faßte die Idee einer indirecten Beſteuerung, zu Gunſten des Reiches, in Form eines allgemeinen Grenzzollſyſtems. Es iſt wohl der Mühe werth, bei dieſem Entwurf einen Moment zu verweilen. Die Ausführung deſſelben müßte unberechenbare Folgen entwickelt haben: aber auch ſchon an ſich iſt es merkwürdig, daß man ihn faſſen konnte. Bereits im J. 1521 war die Sache zur Sprache gekom- men: Churfürſt Joachim I von Brandenburg faßte ſie da mit beſonderer Lebhaftigkeit auf und empfahl ſie unaufhörlich.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/54>, abgerufen am 21.11.2024.