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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Drittes Buch. Zweites Capitel.
man so lange gearbeitet hatte, würde dadurch zu einer natür-
lichen und sichern Grundlage gelangt seyn, und hinreichende
Kräfte zur Handhabung der Ordnung erhalten haben. Noch
immer war kein Friede im Lande; alle Straßen waren un-
sicher; bei keinem Urtel, keinem Beschluß konnte man auf
seine Ausführung zählen; jetzt aber würde die beschlossene
Executionsordnung Leben gewonnen, das Regiment würde
Mittel erlangt haben, um die Hauptleute und Räthe in
den Kreisen, von denen so oft die Rede gewesen, mit Be-
soldung zu versehen, und einiges Kriegsvolk in seinem und
ihrem Gehorsam aufzustellen.

Im Frühjahr 1523 schien es, als würden diese Ab-
sichten unfehlbar erreicht werden. Der Entwurf gieng nur
noch zur Bestätigung an den Kaiser zurück, der durch seine
vorläufige Einwilligung bereits gebunden war.

Wir sehen wohl: das Reichsregiment hatte wirklich
die Idee, eine kräftige centrale Gewalt zu constituiren, und
ergriff, mit den Ständen in Verein, allen Einwendungen
zum Trotz die dazu geeigneten Mittel.

Da war es nun von um so größerer Bedeutung, in
welches Verhältniß diese emporkommende Gewalt zu den
religiösen Bewegungen treten würde.

Im Anfang des Jahres 1522 war die Stimmung
des Regimentes denselben sehr abgeneigt. Herzog Georg
von Sachsen war zugegen, ein Fürst, in welchem natür-
liche Anhänglichkeit an das Herkömmliche, 1 alle der man-

cher-
1 Herzog Georg sagte unserm Berichterstatter Planitz: wenn
S. F. Gn. nicht mit der Tatt und Gewalt dazu thät würd S. Gn.

Drittes Buch. Zweites Capitel.
man ſo lange gearbeitet hatte, würde dadurch zu einer natür-
lichen und ſichern Grundlage gelangt ſeyn, und hinreichende
Kräfte zur Handhabung der Ordnung erhalten haben. Noch
immer war kein Friede im Lande; alle Straßen waren un-
ſicher; bei keinem Urtel, keinem Beſchluß konnte man auf
ſeine Ausführung zählen; jetzt aber würde die beſchloſſene
Executionsordnung Leben gewonnen, das Regiment würde
Mittel erlangt haben, um die Hauptleute und Räthe in
den Kreiſen, von denen ſo oft die Rede geweſen, mit Be-
ſoldung zu verſehen, und einiges Kriegsvolk in ſeinem und
ihrem Gehorſam aufzuſtellen.

Im Frühjahr 1523 ſchien es, als würden dieſe Ab-
ſichten unfehlbar erreicht werden. Der Entwurf gieng nur
noch zur Beſtätigung an den Kaiſer zurück, der durch ſeine
vorläufige Einwilligung bereits gebunden war.

Wir ſehen wohl: das Reichsregiment hatte wirklich
die Idee, eine kräftige centrale Gewalt zu conſtituiren, und
ergriff, mit den Ständen in Verein, allen Einwendungen
zum Trotz die dazu geeigneten Mittel.

Da war es nun von um ſo größerer Bedeutung, in
welches Verhältniß dieſe emporkommende Gewalt zu den
religiöſen Bewegungen treten würde.

Im Anfang des Jahres 1522 war die Stimmung
des Regimentes denſelben ſehr abgeneigt. Herzog Georg
von Sachſen war zugegen, ein Fürſt, in welchem natür-
liche Anhänglichkeit an das Herkömmliche, 1 alle der man-

cher-
1 Herzog Georg ſagte unſerm Berichterſtatter Planitz: wenn
S. F. Gn. nicht mit der Tatt und Gewalt dazu thaͤt wuͤrd S. Gn.
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[48/0058] Drittes Buch. Zweites Capitel. man ſo lange gearbeitet hatte, würde dadurch zu einer natür- lichen und ſichern Grundlage gelangt ſeyn, und hinreichende Kräfte zur Handhabung der Ordnung erhalten haben. Noch immer war kein Friede im Lande; alle Straßen waren un- ſicher; bei keinem Urtel, keinem Beſchluß konnte man auf ſeine Ausführung zählen; jetzt aber würde die beſchloſſene Executionsordnung Leben gewonnen, das Regiment würde Mittel erlangt haben, um die Hauptleute und Räthe in den Kreiſen, von denen ſo oft die Rede geweſen, mit Be- ſoldung zu verſehen, und einiges Kriegsvolk in ſeinem und ihrem Gehorſam aufzuſtellen. Im Frühjahr 1523 ſchien es, als würden dieſe Ab- ſichten unfehlbar erreicht werden. Der Entwurf gieng nur noch zur Beſtätigung an den Kaiſer zurück, der durch ſeine vorläufige Einwilligung bereits gebunden war. Wir ſehen wohl: das Reichsregiment hatte wirklich die Idee, eine kräftige centrale Gewalt zu conſtituiren, und ergriff, mit den Ständen in Verein, allen Einwendungen zum Trotz die dazu geeigneten Mittel. Da war es nun von um ſo größerer Bedeutung, in welches Verhältniß dieſe emporkommende Gewalt zu den religiöſen Bewegungen treten würde. Im Anfang des Jahres 1522 war die Stimmung des Regimentes denſelben ſehr abgeneigt. Herzog Georg von Sachſen war zugegen, ein Fürſt, in welchem natür- liche Anhänglichkeit an das Herkömmliche, 1 alle der man- cher- 1 Herzog Georg ſagte unſerm Berichterſtatter Planitz: wenn S. F. Gn. nicht mit der Tatt und Gewalt dazu thaͤt wuͤrd S. Gn.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/58>, abgerufen am 13.05.2024.