In dem Brüsseler Archiv findet sich eine spanische Dia- tribe gegen Luther und Oekolampadius, die man dem Kaiser eingab, um ihn gegen alle Einwirkung der neuen Meinungen zu befestigen. 1 Darin wird vor allem das gute Recht der Kirche, bei Strafe einer Todsünde zu verpflichten, erhärtet; denn ohne dieß würde ein Jeder bloß seinem Belieben fol- gen wollen. Hierauf werden die angegriffenen Glaubens- artikel in aller ihrer Strenge verfochten, z. B. daß Ehe, Firmelung, Weihe, letzte Oelung Sacramente seyen, von Christus eingesetzt. Zum Schluß wird gezeigt, die gerechte Strafe der Ketzer sey verbrannt zu werden.
Diese Gesinnung mußte sich natürlich mit mehr oder minder Schärfe des Kaisers bemächtigen.
Gleich bei der ersten Instruction seiner Gesandten an den gefangenen Papst ist von der Nothwendigkeit die Rede, die irrige Secte Luthers auszurotten. 2 In dem Vertrag vom 26. Nov. 1527 verspricht demzufolge der Papst ein Concilium "damit die Kirche wiederum zu recht gebracht und die lu- therische Ketzerei ausgerottet werde." Schon im Frühjahr 1528 erschien der kaiserliche Vicekanzler, Propst von Wald- kirchen, in Deutschland, um die katholischen Tendenzen wie- derzubeleben. Er erklärte unter anderm in Augsburg, daß der Kaiser eine Ungnade auf die Stadt geworfen, weil sie die Religion verändert habe. Indem er von Hof zu Hof
1Siguense los errores de Luther y Colampadio su disci- pulo con la determinacion de l'iglesia. -- -- Die verschiedenen Ar- tikel werden nach einander abgehandelt, z. B. Art. 3 wie oben; Art. 6 Santo es y justo commendarnos a los santos y adorar sus ima- gines. 7. La iglesia puede licitamente tener patrimonio y poseer bienes temporales. 8. Justa pena es por los hereges, que seen quemados.
2 Bei Bucholz III, 99.
Fuͤnftes Buch. Viertes Capitel.
In dem Brüſſeler Archiv findet ſich eine ſpaniſche Dia- tribe gegen Luther und Oekolampadius, die man dem Kaiſer eingab, um ihn gegen alle Einwirkung der neuen Meinungen zu befeſtigen. 1 Darin wird vor allem das gute Recht der Kirche, bei Strafe einer Todſünde zu verpflichten, erhärtet; denn ohne dieß würde ein Jeder bloß ſeinem Belieben fol- gen wollen. Hierauf werden die angegriffenen Glaubens- artikel in aller ihrer Strenge verfochten, z. B. daß Ehe, Firmelung, Weihe, letzte Oelung Sacramente ſeyen, von Chriſtus eingeſetzt. Zum Schluß wird gezeigt, die gerechte Strafe der Ketzer ſey verbrannt zu werden.
Dieſe Geſinnung mußte ſich natürlich mit mehr oder minder Schärfe des Kaiſers bemächtigen.
Gleich bei der erſten Inſtruction ſeiner Geſandten an den gefangenen Papſt iſt von der Nothwendigkeit die Rede, die irrige Secte Luthers auszurotten. 2 In dem Vertrag vom 26. Nov. 1527 verſpricht demzufolge der Papſt ein Concilium „damit die Kirche wiederum zu recht gebracht und die lu- theriſche Ketzerei ausgerottet werde.“ Schon im Frühjahr 1528 erſchien der kaiſerliche Vicekanzler, Propſt von Wald- kirchen, in Deutſchland, um die katholiſchen Tendenzen wie- derzubeleben. Er erklärte unter anderm in Augsburg, daß der Kaiſer eine Ungnade auf die Stadt geworfen, weil ſie die Religion verändert habe. Indem er von Hof zu Hof
1Siguense los errores de Luther y Colampadio su disci- pulo con la determinacion de l’iglesia. — — Die verſchiedenen Ar- tikel werden nach einander abgehandelt, z. B. Art. 3 wie oben; Art. 6 Santo es y justo commendarnos a los santos y adorar sus ima- gines. 7. La iglesia puede licitamente tener patrimonio y poseer bienes temporales. 8. Justa pena es por los hereges, que seen quemados.
2 Bei Bucholz III, 99.
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Fuͤnftes Buch. Viertes Capitel.
In dem Brüſſeler Archiv findet ſich eine ſpaniſche Dia-
tribe gegen Luther und Oekolampadius, die man dem Kaiſer
eingab, um ihn gegen alle Einwirkung der neuen Meinungen
zu befeſtigen. 1 Darin wird vor allem das gute Recht der
Kirche, bei Strafe einer Todſünde zu verpflichten, erhärtet;
denn ohne dieß würde ein Jeder bloß ſeinem Belieben fol-
gen wollen. Hierauf werden die angegriffenen Glaubens-
artikel in aller ihrer Strenge verfochten, z. B. daß Ehe,
Firmelung, Weihe, letzte Oelung Sacramente ſeyen, von
Chriſtus eingeſetzt. Zum Schluß wird gezeigt, die gerechte
Strafe der Ketzer ſey verbrannt zu werden.
Dieſe Geſinnung mußte ſich natürlich mit mehr oder
minder Schärfe des Kaiſers bemächtigen.
Gleich bei der erſten Inſtruction ſeiner Geſandten an
den gefangenen Papſt iſt von der Nothwendigkeit die Rede,
die irrige Secte Luthers auszurotten. 2 In dem Vertrag vom
26. Nov. 1527 verſpricht demzufolge der Papſt ein Concilium
„damit die Kirche wiederum zu recht gebracht und die lu-
theriſche Ketzerei ausgerottet werde.“ Schon im Frühjahr
1528 erſchien der kaiſerliche Vicekanzler, Propſt von Wald-
kirchen, in Deutſchland, um die katholiſchen Tendenzen wie-
derzubeleben. Er erklärte unter anderm in Augsburg, daß
der Kaiſer eine Ungnade auf die Stadt geworfen, weil ſie
die Religion verändert habe. Indem er von Hof zu Hof
1 Siguense los errores de Luther y Colampadio su disci-
pulo con la determinacion de l’iglesia. — — Die verſchiedenen Ar-
tikel werden nach einander abgehandelt, z. B. Art. 3 wie oben; Art. 6
Santo es y justo commendarnos a los santos y adorar sus ima-
gines. 7. La iglesia puede licitamente tener patrimonio y poseer
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2 Bei Bucholz III, 99.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/130>, abgerufen am 24.11.2024.
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