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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Fünftes Buch. Erstes Capitel.
söhnt, durch dieses Heer aus dem Castell befreit worden
wäre; was so unmöglich nicht schien, da die deutschen
Truppen in Folge ihrer Unordnungen und durch die Krank-
heiten des italienischen Sommers große Verluste erlitten
hatten und niemals ganz zufrieden waren; -- aber noch
besonders verdrießlich und unbequem wäre ihm dieß durch
einen Gedanken geworden, den König Heinrich gefaßt hatte
und mit Eifer ja mit Heftigkeit verfolgte.

König Heinrich VIII war mit Katharina von Ara-
gonien, die früher die Gemahlin seines Bruders Arthur
gewesen, -- einer Tante des Kaisers verheirathet. Nicht
ohne Dispensation des Papstes hatte dieß geschehen kön-
nen. Julius II hatte dieselbe gegeben, "kraft apostolischer
Autorität, jener höchsten ihm verliehenen Macht, welche er
verwalte, wie Zeit und Umstände es erfordern." 1 Allein
in der Nation ja in der nächsten Umgebung des Königs
waren wohl nie alle Scrupel verschwunden. Ein Spruch
im dritten Buch Mose bedroht Den mit Kinderlosigkeit,
der das Weib seines Bruders nehme. 2 Eben an dem Kö-
nig, dem die Söhne welche ihm Katharina brachte alle
bald wieder starben, schien sich dieß zu bewähren. Ob der
Papst von einem Gesetz der Schrift entbinden könne, war
selbst bei Thomas von Aquino zweifelhaft; wie viel mehr
aber mußten die Reformationsideen, welche auch in Eng-
land eindrangen, und von verwandten Fragen ausgegan-

1 Breve bei Burnet: Collection p. 9. es heißt da: cum
matrimonium contraxissetis illudque carnali copula forsan con-
summavissetis.
Es ist klar, daß die Dispensation auch auf diesen
Fall berechnet war.
2 Leviticus XX, 21. Von Johannes dem Täufer dem He-
rodes in Erinnerung gebracht Marci VI, 18.

Fuͤnftes Buch. Erſtes Capitel.
ſöhnt, durch dieſes Heer aus dem Caſtell befreit worden
wäre; was ſo unmöglich nicht ſchien, da die deutſchen
Truppen in Folge ihrer Unordnungen und durch die Krank-
heiten des italieniſchen Sommers große Verluſte erlitten
hatten und niemals ganz zufrieden waren; — aber noch
beſonders verdrießlich und unbequem wäre ihm dieß durch
einen Gedanken geworden, den König Heinrich gefaßt hatte
und mit Eifer ja mit Heftigkeit verfolgte.

König Heinrich VIII war mit Katharina von Ara-
gonien, die früher die Gemahlin ſeines Bruders Arthur
geweſen, — einer Tante des Kaiſers verheirathet. Nicht
ohne Dispenſation des Papſtes hatte dieß geſchehen kön-
nen. Julius II hatte dieſelbe gegeben, „kraft apoſtoliſcher
Autorität, jener höchſten ihm verliehenen Macht, welche er
verwalte, wie Zeit und Umſtände es erfordern.“ 1 Allein
in der Nation ja in der nächſten Umgebung des Königs
waren wohl nie alle Scrupel verſchwunden. Ein Spruch
im dritten Buch Moſe bedroht Den mit Kinderloſigkeit,
der das Weib ſeines Bruders nehme. 2 Eben an dem Kö-
nig, dem die Söhne welche ihm Katharina brachte alle
bald wieder ſtarben, ſchien ſich dieß zu bewähren. Ob der
Papſt von einem Geſetz der Schrift entbinden könne, war
ſelbſt bei Thomas von Aquino zweifelhaft; wie viel mehr
aber mußten die Reformationsideen, welche auch in Eng-
land eindrangen, und von verwandten Fragen ausgegan-

1 Breve bei Burnet: Collection p. 9. es heißt da: cum
matrimonium contraxissetis illudque carnali copula forsan con-
summavissetis.
Es iſt klar, daß die Dispenſation auch auf dieſen
Fall berechnet war.
2 Leviticus XX, 21. Von Johannes dem Taͤufer dem He-
rodes in Erinnerung gebracht Marci VI, 18.
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[16/0032] Fuͤnftes Buch. Erſtes Capitel. ſöhnt, durch dieſes Heer aus dem Caſtell befreit worden wäre; was ſo unmöglich nicht ſchien, da die deutſchen Truppen in Folge ihrer Unordnungen und durch die Krank- heiten des italieniſchen Sommers große Verluſte erlitten hatten und niemals ganz zufrieden waren; — aber noch beſonders verdrießlich und unbequem wäre ihm dieß durch einen Gedanken geworden, den König Heinrich gefaßt hatte und mit Eifer ja mit Heftigkeit verfolgte. König Heinrich VIII war mit Katharina von Ara- gonien, die früher die Gemahlin ſeines Bruders Arthur geweſen, — einer Tante des Kaiſers verheirathet. Nicht ohne Dispenſation des Papſtes hatte dieß geſchehen kön- nen. Julius II hatte dieſelbe gegeben, „kraft apoſtoliſcher Autorität, jener höchſten ihm verliehenen Macht, welche er verwalte, wie Zeit und Umſtände es erfordern.“ 1 Allein in der Nation ja in der nächſten Umgebung des Königs waren wohl nie alle Scrupel verſchwunden. Ein Spruch im dritten Buch Moſe bedroht Den mit Kinderloſigkeit, der das Weib ſeines Bruders nehme. 2 Eben an dem Kö- nig, dem die Söhne welche ihm Katharina brachte alle bald wieder ſtarben, ſchien ſich dieß zu bewähren. Ob der Papſt von einem Geſetz der Schrift entbinden könne, war ſelbſt bei Thomas von Aquino zweifelhaft; wie viel mehr aber mußten die Reformationsideen, welche auch in Eng- land eindrangen, und von verwandten Fragen ausgegan- 1 Breve bei Burnet: Collection p. 9. es heißt da: cum matrimonium contraxissetis illudque carnali copula forsan con- summavissetis. Es iſt klar, daß die Dispenſation auch auf dieſen Fall berechnet war. 2 Leviticus XX, 21. Von Johannes dem Taͤufer dem He- rodes in Erinnerung gebracht Marci VI, 18.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/32>, abgerufen am 21.11.2024.