den feindselig lautete, als zu gleicher Zeit auch jene Ci- tation an den sächsischen Hof einlief, konnte man nicht län- der zögern, zusammenzutreten.
In einem Schreiben an Georg von Brandenburg giebt Churfürst Johann folgende Gründe an. Einmal: auf eine Anfrage wegen der dem Fiscal des Kammergerichts gegebenen Weisungen habe der Kaiser geantwortet, es solle demselben unverboten seyn, wider diejenigen zu procediren, die sich seinem Reichsabschied nicht unterwerfen würden: man müsse daher auf eine einhellige Exception gegen ein solches Verfahren Bedacht nehmen. Sodann aber: die Einladung zur Wahl mache nöthig, daß man sich unverzüglich darüber bespreche und zu gemeinschaftlichen Gegenschritten vereinige. 1
Ich weiß nicht, ob ich irre, wenn ich annehme, daß in dieser Wendung der Dinge schon an und für sich ein Vortheil für die Protestanten lag.
Eben darauf kam alles an, daß sie durch die kirchli- chen Veränderungen nicht auch von dem Frieden des Reichs ausgeschlossen wurden.
Wären die alten Ideen herrschend gewesen, so würde man einen Kreuzzug gegen sie begonnen haben.
Indem aber die Majorität sich entschloß, sie mit dem ständischen Gericht anzugreifen, auf dem Boden der alten Reichsgesetze, indem der Kaiser sie zur Wahl seines Bru- ders herbeizuziehen suchte, wurde die Rechtmäßigkeit ihrer Theilnahme an den Reichsgeschäften ihrer kirchlichen Abwei- chung zum Trotz noch anerkannt.
1 Im Grunde geschieht es in dem Zettel, der dem Schreiben Torgau St. Andreä Abend 29. Nov. beiliegt. Der Churfürst ladet den Markgrafen ein "ir (S. Gn.) selbst und der sachen zu gut." (W. A.)
20*
Grundlegung des ſchmalkaldiſchen Bundes.
den feindſelig lautete, als zu gleicher Zeit auch jene Ci- tation an den ſächſiſchen Hof einlief, konnte man nicht län- der zögern, zuſammenzutreten.
In einem Schreiben an Georg von Brandenburg giebt Churfürſt Johann folgende Gründe an. Einmal: auf eine Anfrage wegen der dem Fiscal des Kammergerichts gegebenen Weiſungen habe der Kaiſer geantwortet, es ſolle demſelben unverboten ſeyn, wider diejenigen zu procediren, die ſich ſeinem Reichsabſchied nicht unterwerfen würden: man müſſe daher auf eine einhellige Exception gegen ein ſolches Verfahren Bedacht nehmen. Sodann aber: die Einladung zur Wahl mache nöthig, daß man ſich unverzüglich darüber beſpreche und zu gemeinſchaftlichen Gegenſchritten vereinige. 1
Ich weiß nicht, ob ich irre, wenn ich annehme, daß in dieſer Wendung der Dinge ſchon an und für ſich ein Vortheil für die Proteſtanten lag.
Eben darauf kam alles an, daß ſie durch die kirchli- chen Veränderungen nicht auch von dem Frieden des Reichs ausgeſchloſſen wurden.
Wären die alten Ideen herrſchend geweſen, ſo würde man einen Kreuzzug gegen ſie begonnen haben.
Indem aber die Majorität ſich entſchloß, ſie mit dem ſtändiſchen Gericht anzugreifen, auf dem Boden der alten Reichsgeſetze, indem der Kaiſer ſie zur Wahl ſeines Bru- ders herbeizuziehen ſuchte, wurde die Rechtmäßigkeit ihrer Theilnahme an den Reichsgeſchäften ihrer kirchlichen Abwei- chung zum Trotz noch anerkannt.
1 Im Grunde geſchieht es in dem Zettel, der dem Schreiben Torgau St. Andreaͤ Abend 29. Nov. beiliegt. Der Churfuͤrſt ladet den Markgrafen ein „ir (S. Gn.) ſelbſt und der ſachen zu gut.“ (W. A.)
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[307/0323]
Grundlegung des ſchmalkaldiſchen Bundes.
den feindſelig lautete, als zu gleicher Zeit auch jene Ci-
tation an den ſächſiſchen Hof einlief, konnte man nicht län-
der zögern, zuſammenzutreten.
In einem Schreiben an Georg von Brandenburg giebt
Churfürſt Johann folgende Gründe an. Einmal: auf
eine Anfrage wegen der dem Fiscal des Kammergerichts
gegebenen Weiſungen habe der Kaiſer geantwortet, es ſolle
demſelben unverboten ſeyn, wider diejenigen zu procediren,
die ſich ſeinem Reichsabſchied nicht unterwerfen würden: man
müſſe daher auf eine einhellige Exception gegen ein ſolches
Verfahren Bedacht nehmen. Sodann aber: die Einladung
zur Wahl mache nöthig, daß man ſich unverzüglich darüber
beſpreche und zu gemeinſchaftlichen Gegenſchritten vereinige. 1
Ich weiß nicht, ob ich irre, wenn ich annehme, daß
in dieſer Wendung der Dinge ſchon an und für ſich ein
Vortheil für die Proteſtanten lag.
Eben darauf kam alles an, daß ſie durch die kirchli-
chen Veränderungen nicht auch von dem Frieden des Reichs
ausgeſchloſſen wurden.
Wären die alten Ideen herrſchend geweſen, ſo würde
man einen Kreuzzug gegen ſie begonnen haben.
Indem aber die Majorität ſich entſchloß, ſie mit dem
ſtändiſchen Gericht anzugreifen, auf dem Boden der alten
Reichsgeſetze, indem der Kaiſer ſie zur Wahl ſeines Bru-
ders herbeizuziehen ſuchte, wurde die Rechtmäßigkeit ihrer
Theilnahme an den Reichsgeſchäften ihrer kirchlichen Abwei-
chung zum Trotz noch anerkannt.
1 Im Grunde geſchieht es in dem Zettel, der dem Schreiben
Torgau St. Andreaͤ Abend 29. Nov. beiliegt. Der Churfuͤrſt ladet
den Markgrafen ein „ir (S. Gn.) ſelbſt und der ſachen zu gut.“ (W. A.)
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/323>, abgerufen am 22.11.2024.
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