Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Sechstes Buch. Erstes Capitel. der Bulle Leo's X, welche die Vertheidiger Luthers derStrafe der Ketzer unterwarf, seines Wahlrechts beraubt werden konnte. 1 Auch ist darüber förmlich berathschlagt worden. Dahin aber war es mit den Churfürsten doch nicht gekommen, daß sie sich ein so formloses Verfahren, das bei einem jeden von ihnen ein ander Mal wiederholt werden konnte, hätten gefallen lassen. So viel wir finden, setzte sich vor allem die Pfalz dagegen, 2 und Johann von Sachsen wurde wirklich eingeladen. Auch für diesen Fall hatte der beugsame Papst ein Breve gegeben, worin er er- klärte, daß die Theilnahme desselben, wenn er gleich kraft der Bulle Leo's als excommunicirt betrachtet werden könnte, der Gültigkeit der Wahl nicht nachtheilig seyn solle. Diese Anmahnung nun und die Bedrohung, welche Wir wissen, wie wenig es die evangelischen Fürsten bis 1 Auszug bei Bucholz IX, 17. 2 Taubenheim an Chf. Johann bei Förstemann II, 821. Wie ichs vermerke, so ßolle Pfalz die vornehmste Ursach sein, damit E. Ch. G. nicht ausgeschlossen werden. 3 Sie war auf Montag nach Catharinä (28. Novemb. 1530)
anberaumt. Sechstes Buch. Erſtes Capitel. der Bulle Leo’s X, welche die Vertheidiger Luthers derStrafe der Ketzer unterwarf, ſeines Wahlrechts beraubt werden konnte. 1 Auch iſt darüber förmlich berathſchlagt worden. Dahin aber war es mit den Churfürſten doch nicht gekommen, daß ſie ſich ein ſo formloſes Verfahren, das bei einem jeden von ihnen ein ander Mal wiederholt werden konnte, hätten gefallen laſſen. So viel wir finden, ſetzte ſich vor allem die Pfalz dagegen, 2 und Johann von Sachſen wurde wirklich eingeladen. Auch für dieſen Fall hatte der beugſame Papſt ein Breve gegeben, worin er er- klärte, daß die Theilnahme deſſelben, wenn er gleich kraft der Bulle Leo’s als excommunicirt betrachtet werden könnte, der Gültigkeit der Wahl nicht nachtheilig ſeyn ſolle. Dieſe Anmahnung nun und die Bedrohung, welche Wir wiſſen, wie wenig es die evangeliſchen Fürſten bis 1 Auszug bei Bucholz IX, 17. 2 Taubenheim an Chf. Johann bei Foͤrſtemann II, 821. Wie ichs vermerke, ſo ſzolle Pfalz die vornehmſte Urſach ſein, damit E. Ch. G. nicht ausgeſchloſſen werden. 3 Sie war auf Montag nach Catharinaͤ (28. Novemb. 1530)
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Sechstes Buch. Erſtes Capitel.
der Bulle Leo’s X, welche die Vertheidiger Luthers der
Strafe der Ketzer unterwarf, ſeines Wahlrechts beraubt
werden konnte. 1 Auch iſt darüber förmlich berathſchlagt
worden. Dahin aber war es mit den Churfürſten doch
nicht gekommen, daß ſie ſich ein ſo formloſes Verfahren,
das bei einem jeden von ihnen ein ander Mal wiederholt
werden konnte, hätten gefallen laſſen. So viel wir finden,
ſetzte ſich vor allem die Pfalz dagegen, 2 und Johann von
Sachſen wurde wirklich eingeladen. Auch für dieſen Fall
hatte der beugſame Papſt ein Breve gegeben, worin er er-
klärte, daß die Theilnahme deſſelben, wenn er gleich kraft
der Bulle Leo’s als excommunicirt betrachtet werden könnte,
der Gültigkeit der Wahl nicht nachtheilig ſeyn ſolle.
Dieſe Anmahnung nun und die Bedrohung, welche
in der neuen Weiſung des Kammergerichts lagen, waren
es zunächſt, was dem ſchmalkaldiſchen Bunde ſeinen Ur-
ſprung gab.
Wir wiſſen, wie wenig es die evangeliſchen Fürſten bis
dahin zu nachhaltigen Verbindungen gebracht hatten; auch jetzt
ſchwankten ſie, ſo lange der Kaiſer noch in Augsburg ver-
weilte, und es nicht ganz außer Zweifel war, welche Maaß-
regeln er im Verein mit der Majorität ergreifen würde.
Eine ſchon ausgeſchriebene Zuſammenkunft 3 wurde wieder
aufgegeben, als der Kaiſer ſich einmal friedlich geäußert
hatte. Als nun aber der Abſchied erſchien, der ſo entſchie-
1 Auszug bei Bucholz IX, 17.
2 Taubenheim an Chf. Johann bei Foͤrſtemann II, 821. Wie
ichs vermerke, ſo ſzolle Pfalz die vornehmſte Urſach ſein, damit E.
Ch. G. nicht ausgeſchloſſen werden.
3 Sie war auf Montag nach Catharinaͤ (28. Novemb. 1530)
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