Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Vorbereitung der Königswahl. eine Entschädigung für ihre Verluste im Landshuter Kriegeund überdieß die Summe von 160,000 G. versprochen. Dem Churfürsten von Brandenburg ward ein endlicher Ver- trag über Zossen und die böhmischen Lehen, so wie eine Verbesserung an Züllichau und Crossen zugesagt; mit Freu- den meldete er nach Hause, welch einen gnädigen Kaiser und König er habe. 1 Für den Churfürsten von Mainz finden sich eine ganze Anzahl außerordentlicher, ja beinahe widersprechender Vergünstigungen; z. B. ihm von dem rö- mischen Stuhle die Facultäten eines Legatus a Latere für seine Diöcesen zu verschaffen, und zugleich einzuwilligen, daß er diese seine Diöcesen an Coadjutoren überlassen und sich einen Complex von Gütern zu fortwährendem Genuß vor- behalten könne. 2 Trier war seit einigen Jahren durch ein Dienstgeld gewonnen. Am längsten zögerte Cöln, dem die vor eilf Jahren bei der Wahl Carls V geschehenen Versprechun- gen noch nicht erfüllt waren, mit seiner Einwilligung; aber endlich auf hinreichende Bürgschaft stimmte es bei. Es fehlte nur noch Sachsen. Sollte es nicht am gerathensten scheinen, denn auf 1 Schreiben vom 18. Aug. 1530. Archiv zu Berlin. 2 Die letzte in dem Gnadenbrief vom 6. Sept. bei Bucholz III, 662. Die erste im Archiv von Brüssel; 7. Sept. Contendemus obtinere a. D. N. Clemente VII, facultates ad instar legati a la- tere pro electore antedicto in omnibus suis dioecesibus, nempi Moguntina, Magdeburgensi et Halberstadiensi. Ranke d. Gesch. III. 20
Vorbereitung der Koͤnigswahl. eine Entſchädigung für ihre Verluſte im Landshuter Kriegeund überdieß die Summe von 160,000 G. verſprochen. Dem Churfürſten von Brandenburg ward ein endlicher Ver- trag über Zoſſen und die böhmiſchen Lehen, ſo wie eine Verbeſſerung an Züllichau und Croſſen zugeſagt; mit Freu- den meldete er nach Hauſe, welch einen gnädigen Kaiſer und König er habe. 1 Für den Churfürſten von Mainz finden ſich eine ganze Anzahl außerordentlicher, ja beinahe widerſprechender Vergünſtigungen; z. B. ihm von dem rö- miſchen Stuhle die Facultäten eines Legatus a Latere für ſeine Diöceſen zu verſchaffen, und zugleich einzuwilligen, daß er dieſe ſeine Diöceſen an Coadjutoren überlaſſen und ſich einen Complex von Gütern zu fortwährendem Genuß vor- behalten könne. 2 Trier war ſeit einigen Jahren durch ein Dienſtgeld gewonnen. Am längſten zögerte Cöln, dem die vor eilf Jahren bei der Wahl Carls V geſchehenen Verſprechun- gen noch nicht erfüllt waren, mit ſeiner Einwilligung; aber endlich auf hinreichende Bürgſchaft ſtimmte es bei. Es fehlte nur noch Sachſen. Sollte es nicht am gerathenſten ſcheinen, denn auf 1 Schreiben vom 18. Aug. 1530. Archiv zu Berlin. 2 Die letzte in dem Gnadenbrief vom 6. Sept. bei Bucholz III, 662. Die erſte im Archiv von Bruͤſſel; 7. Sept. Contendemus obtinere a. D. N. Clemente VII, facultates ad instar legati a la- tere pro electore antedicto in omnibus suis dioecesibus, nempi Moguntina, Magdeburgensi et Halberstadiensi. Ranke d. Geſch. III. 20
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0321" n="305"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Vorbereitung der Koͤnigswahl</hi>.</fw><lb/> eine Entſchädigung für ihre Verluſte im Landshuter Kriege<lb/> und überdieß die Summe von 160,000 G. verſprochen.<lb/> Dem Churfürſten von Brandenburg ward ein endlicher Ver-<lb/> trag über Zoſſen und die böhmiſchen Lehen, ſo wie eine<lb/> Verbeſſerung an Züllichau und Croſſen zugeſagt; mit Freu-<lb/> den meldete er nach Hauſe, welch einen gnädigen Kaiſer<lb/> und König er habe. <note place="foot" n="1">Schreiben vom 18. Aug. 1530. Archiv zu Berlin.</note> Für den Churfürſten von Mainz<lb/> finden ſich eine ganze Anzahl außerordentlicher, ja beinahe<lb/> widerſprechender Vergünſtigungen; z. B. ihm von dem rö-<lb/> miſchen Stuhle die Facultäten eines Legatus a Latere für<lb/> ſeine Diöceſen zu verſchaffen, und zugleich einzuwilligen,<lb/> daß er dieſe ſeine Diöceſen an Coadjutoren überlaſſen und<lb/> ſich einen Complex von Gütern zu fortwährendem Genuß vor-<lb/> behalten könne. <note place="foot" n="2">Die letzte in dem Gnadenbrief vom 6. Sept. bei Bucholz<lb/><hi rendition="#aq">III,</hi> 662. Die erſte im Archiv von Bruͤſſel; 7. <hi rendition="#aq">Sept. Contendemus<lb/> obtinere a. D. N. Clemente VII, facultates ad instar legati a la-<lb/> tere pro electore antedicto in omnibus suis dioecesibus, nempi<lb/> Moguntina, Magdeburgensi et Halberstadiensi.</hi></note> Trier war ſeit einigen Jahren durch ein<lb/> Dienſtgeld gewonnen. Am längſten zögerte Cöln, dem die vor<lb/> eilf Jahren bei der Wahl Carls <hi rendition="#aq">V</hi> geſchehenen Verſprechun-<lb/> gen noch nicht erfüllt waren, mit ſeiner Einwilligung; aber<lb/> endlich auf hinreichende Bürgſchaft ſtimmte es bei. Es<lb/> fehlte nur noch Sachſen.</p><lb/> <p>Sollte es nicht am gerathenſten ſcheinen, denn auf<lb/> keinen Fall ließ ſich Sachſen ohne Conceſſionen gewinnen,<lb/> die man ihm nicht gewähren wollte, den Abfall des Chur-<lb/> fürſten von der römiſchen Kirche zu benutzen, um ihn ge-<lb/> radezu auszuſchließen? Wirklich überſendete der Papſt ein<lb/> Breve, nach welchem Churfürſt Johann auf den Grund<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Ranke d. Geſch. <hi rendition="#aq">III.</hi> 20</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [305/0321]
Vorbereitung der Koͤnigswahl.
eine Entſchädigung für ihre Verluſte im Landshuter Kriege
und überdieß die Summe von 160,000 G. verſprochen.
Dem Churfürſten von Brandenburg ward ein endlicher Ver-
trag über Zoſſen und die böhmiſchen Lehen, ſo wie eine
Verbeſſerung an Züllichau und Croſſen zugeſagt; mit Freu-
den meldete er nach Hauſe, welch einen gnädigen Kaiſer
und König er habe. 1 Für den Churfürſten von Mainz
finden ſich eine ganze Anzahl außerordentlicher, ja beinahe
widerſprechender Vergünſtigungen; z. B. ihm von dem rö-
miſchen Stuhle die Facultäten eines Legatus a Latere für
ſeine Diöceſen zu verſchaffen, und zugleich einzuwilligen,
daß er dieſe ſeine Diöceſen an Coadjutoren überlaſſen und
ſich einen Complex von Gütern zu fortwährendem Genuß vor-
behalten könne. 2 Trier war ſeit einigen Jahren durch ein
Dienſtgeld gewonnen. Am längſten zögerte Cöln, dem die vor
eilf Jahren bei der Wahl Carls V geſchehenen Verſprechun-
gen noch nicht erfüllt waren, mit ſeiner Einwilligung; aber
endlich auf hinreichende Bürgſchaft ſtimmte es bei. Es
fehlte nur noch Sachſen.
Sollte es nicht am gerathenſten ſcheinen, denn auf
keinen Fall ließ ſich Sachſen ohne Conceſſionen gewinnen,
die man ihm nicht gewähren wollte, den Abfall des Chur-
fürſten von der römiſchen Kirche zu benutzen, um ihn ge-
radezu auszuſchließen? Wirklich überſendete der Papſt ein
Breve, nach welchem Churfürſt Johann auf den Grund
1 Schreiben vom 18. Aug. 1530. Archiv zu Berlin.
2 Die letzte in dem Gnadenbrief vom 6. Sept. bei Bucholz
III, 662. Die erſte im Archiv von Bruͤſſel; 7. Sept. Contendemus
obtinere a. D. N. Clemente VII, facultates ad instar legati a la-
tere pro electore antedicto in omnibus suis dioecesibus, nempi
Moguntina, Magdeburgensi et Halberstadiensi.
Ranke d. Geſch. III. 20
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |