Cassel; er nahm seinen Weg über Zweibrücken; am 18ten Januar finden wir ihn in St. Nicolas an der Meurthe.
Unmittelbar hierauf fand die Zusammenkunft zwischen dem König und dem Landgrafen in Barleduc Statt. Es ist hier von allen obschwebenden Fragen die Rede gewesen, dem Concilium und der Wahl, den hessisch-nassauischen, den niederländisch-geldrischen Interessen; -- der König äu- ßerte sich über jede als ein Freund der deutschen Unab- hängigkeit und im Allgemeinen auch der protestantischen Fürsten; 1 -- hauptsächlich aber wurde, worauf alles an- kam, über die Unternehmung auf Würtemberg unterhandelt. Der Landgraf, dem es an Truppen und Kriegsmitteln nicht gebrach, forderte vor allen Dingen Geld, um dieselben in Bewegung zu bringen. Der König, durch den Tractat von Cambray ausdrücklich verpflichtet, sich der Gegner des Kaisers, unter andern des Herzogs von Würtemberg nicht anzunehmen, trug doch Bedenken, so in offenem Widerspruch damit durch förmlichen Vertrag, Subsidien zu dessen Gunsten zu bewilligen. Man traf die Auskunft, die Zah- lung einer Summe von 125,000 Kronenthalern, zu der sich Franz I verstand, durch einen Kaufcontract über Müm- pelgard zu verstecken. In einer Nebenverschreibung erklärte dann der König, daß er 75000 Kronen dem Herzog ge- radezu schenke. Am 27. Januar ward der Tractat abge- schlossen; 2 unverweilt machte sich der Landgraf auf den
1 Schreiben des Landgrafen an den Churfürsten, bei Rommel III, p. 54; welches merkwürdig ist durch das, was es sagt, so wie wegen dessen, was es verschweigt. Der König habe sich nur erbo- ten, zwischen Herzog Ulrich und Ferdinand zu unterhandeln.
2 Notizen hierüber bei Rommel II, S. 298; es wäre wohl zu wünschen, daß der Vertrag selbst abgedruckt würde.
Zuſammenkunft in Barleduc.
Caſſel; er nahm ſeinen Weg über Zweibrücken; am 18ten Januar finden wir ihn in St. Nicolas an der Meurthe.
Unmittelbar hierauf fand die Zuſammenkunft zwiſchen dem König und dem Landgrafen in Barleduc Statt. Es iſt hier von allen obſchwebenden Fragen die Rede geweſen, dem Concilium und der Wahl, den heſſiſch-naſſauiſchen, den niederländiſch-geldriſchen Intereſſen; — der König äu- ßerte ſich über jede als ein Freund der deutſchen Unab- hängigkeit und im Allgemeinen auch der proteſtantiſchen Fürſten; 1 — hauptſächlich aber wurde, worauf alles an- kam, über die Unternehmung auf Würtemberg unterhandelt. Der Landgraf, dem es an Truppen und Kriegsmitteln nicht gebrach, forderte vor allen Dingen Geld, um dieſelben in Bewegung zu bringen. Der König, durch den Tractat von Cambray ausdrücklich verpflichtet, ſich der Gegner des Kaiſers, unter andern des Herzogs von Würtemberg nicht anzunehmen, trug doch Bedenken, ſo in offenem Widerſpruch damit durch förmlichen Vertrag, Subſidien zu deſſen Gunſten zu bewilligen. Man traf die Auskunft, die Zah- lung einer Summe von 125,000 Kronenthalern, zu der ſich Franz I verſtand, durch einen Kaufcontract über Müm- pelgard zu verſtecken. In einer Nebenverſchreibung erklärte dann der König, daß er 75000 Kronen dem Herzog ge- radezu ſchenke. Am 27. Januar ward der Tractat abge- ſchloſſen; 2 unverweilt machte ſich der Landgraf auf den
1 Schreiben des Landgrafen an den Churfuͤrſten, bei Rommel III, p. 54; welches merkwuͤrdig iſt durch das, was es ſagt, ſo wie wegen deſſen, was es verſchweigt. Der Koͤnig habe ſich nur erbo- ten, zwiſchen Herzog Ulrich und Ferdinand zu unterhandeln.
2 Notizen hieruͤber bei Rommel II, S. 298; es waͤre wohl zu wuͤnſchen, daß der Vertrag ſelbſt abgedruckt wuͤrde.
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Zuſammenkunft in Barleduc.
Caſſel; er nahm ſeinen Weg über Zweibrücken; am 18ten
Januar finden wir ihn in St. Nicolas an der Meurthe.
Unmittelbar hierauf fand die Zuſammenkunft zwiſchen
dem König und dem Landgrafen in Barleduc Statt. Es
iſt hier von allen obſchwebenden Fragen die Rede geweſen,
dem Concilium und der Wahl, den heſſiſch-naſſauiſchen,
den niederländiſch-geldriſchen Intereſſen; — der König äu-
ßerte ſich über jede als ein Freund der deutſchen Unab-
hängigkeit und im Allgemeinen auch der proteſtantiſchen
Fürſten; 1 — hauptſächlich aber wurde, worauf alles an-
kam, über die Unternehmung auf Würtemberg unterhandelt.
Der Landgraf, dem es an Truppen und Kriegsmitteln nicht
gebrach, forderte vor allen Dingen Geld, um dieſelben in
Bewegung zu bringen. Der König, durch den Tractat
von Cambray ausdrücklich verpflichtet, ſich der Gegner des
Kaiſers, unter andern des Herzogs von Würtemberg nicht
anzunehmen, trug doch Bedenken, ſo in offenem Widerſpruch
damit durch förmlichen Vertrag, Subſidien zu deſſen
Gunſten zu bewilligen. Man traf die Auskunft, die Zah-
lung einer Summe von 125,000 Kronenthalern, zu der
ſich Franz I verſtand, durch einen Kaufcontract über Müm-
pelgard zu verſtecken. In einer Nebenverſchreibung erklärte
dann der König, daß er 75000 Kronen dem Herzog ge-
radezu ſchenke. Am 27. Januar ward der Tractat abge-
ſchloſſen; 2 unverweilt machte ſich der Landgraf auf den
1 Schreiben des Landgrafen an den Churfuͤrſten, bei Rommel
III, p. 54; welches merkwuͤrdig iſt durch das, was es ſagt, ſo wie
wegen deſſen, was es verſchweigt. Der Koͤnig habe ſich nur erbo-
ten, zwiſchen Herzog Ulrich und Ferdinand zu unterhandeln.
2 Notizen hieruͤber bei Rommel II, S. 298; es waͤre wohl
zu wuͤnſchen, daß der Vertrag ſelbſt abgedruckt wuͤrde.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/471>, abgerufen am 24.11.2024.
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