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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Reaction in Münster.

Denn wie die Sachen nun einmal standen, so darf
man sich nicht wundern, wenn auf eine vollkommene Aus-
rottung des wiedertäuferischen Elements gedacht ward. Auch
die Frauen wurden aus der Stadt verjagt: jedermann,
der sie aufnehme, ward bedroht, als Wiedertäufer behan-
delt zu werden: man weiß nicht, wohin sie gerathen sind.
Allmählig kehrten die aus der Stadt Verjagten wieder in
dieselbe zurück: es war ungefähr ein Drittheil der vorigen
Bevölkerung. Da jedoch auch diese nicht ohne Schuld, so
mußten sie dem Bischof für die Zurückgabe ihrer Besitzthü-
mer eine kleine Recognition zahlen. Für jeden, der der
Wiedertaufe verdächtig war, mußten, wenn er in die Stadt
wiederaufgenommen werden wollte, 400 Gulden Bürgschaft
gestellt werden. Cleve und Cöln suchten einen die Reaction
mildernden Einfluß auszuüben; namentlich mißbilligten sie
den Plan, eine Festung in der Stadt anzulegen; 1 wir wer-
den später sehen, welche Entwürfe diese beiden Fürsten in
Hinsicht der Religion hegten; der Bischof sollte sich im
Voraus ihnen anzuschließen versprechen. Auch eine Reichs-
deputation forderte wenigstens eine Wiederherstellung der
Stadt in ihre alten Rechte. Allein daran ließ sich nun
nicht mehr denken. Bischof, Capitel und Ritterschaft waren
zwar nur durch die Hülfe ihrer Nachbarn von dem äußer-
sten Verderben gerettet, und in Kraft eines Reichsschlusses
war das Heer zusammengebracht worden, das ihnen den

1 Handlung auf dem Tag zu Nuyß, 1535 15. Juli. Sie
wandten ein, dazu gehöre die Einwilligung von Kaiser und Reich;
es laufe wider die Privilegien der Stadt, man solle lieber den Wall
schleifen und die Gräben füllen.
Reaction in Muͤnſter.

Denn wie die Sachen nun einmal ſtanden, ſo darf
man ſich nicht wundern, wenn auf eine vollkommene Aus-
rottung des wiedertäuferiſchen Elements gedacht ward. Auch
die Frauen wurden aus der Stadt verjagt: jedermann,
der ſie aufnehme, ward bedroht, als Wiedertäufer behan-
delt zu werden: man weiß nicht, wohin ſie gerathen ſind.
Allmählig kehrten die aus der Stadt Verjagten wieder in
dieſelbe zurück: es war ungefähr ein Drittheil der vorigen
Bevölkerung. Da jedoch auch dieſe nicht ohne Schuld, ſo
mußten ſie dem Biſchof für die Zurückgabe ihrer Beſitzthü-
mer eine kleine Recognition zahlen. Für jeden, der der
Wiedertaufe verdächtig war, mußten, wenn er in die Stadt
wiederaufgenommen werden wollte, 400 Gulden Bürgſchaft
geſtellt werden. Cleve und Cöln ſuchten einen die Reaction
mildernden Einfluß auszuüben; namentlich mißbilligten ſie
den Plan, eine Feſtung in der Stadt anzulegen; 1 wir wer-
den ſpäter ſehen, welche Entwürfe dieſe beiden Fürſten in
Hinſicht der Religion hegten; der Biſchof ſollte ſich im
Voraus ihnen anzuſchließen verſprechen. Auch eine Reichs-
deputation forderte wenigſtens eine Wiederherſtellung der
Stadt in ihre alten Rechte. Allein daran ließ ſich nun
nicht mehr denken. Biſchof, Capitel und Ritterſchaft waren
zwar nur durch die Hülfe ihrer Nachbarn von dem äußer-
ſten Verderben gerettet, und in Kraft eines Reichsſchluſſes
war das Heer zuſammengebracht worden, das ihnen den

1 Handlung auf dem Tag zu Nuyß, 1535 15. Juli. Sie
wandten ein, dazu gehoͤre die Einwilligung von Kaiſer und Reich;
es laufe wider die Privilegien der Stadt, man ſolle lieber den Wall
ſchleifen und die Graͤben fuͤllen.
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[559/0575] Reaction in Muͤnſter. Denn wie die Sachen nun einmal ſtanden, ſo darf man ſich nicht wundern, wenn auf eine vollkommene Aus- rottung des wiedertäuferiſchen Elements gedacht ward. Auch die Frauen wurden aus der Stadt verjagt: jedermann, der ſie aufnehme, ward bedroht, als Wiedertäufer behan- delt zu werden: man weiß nicht, wohin ſie gerathen ſind. Allmählig kehrten die aus der Stadt Verjagten wieder in dieſelbe zurück: es war ungefähr ein Drittheil der vorigen Bevölkerung. Da jedoch auch dieſe nicht ohne Schuld, ſo mußten ſie dem Biſchof für die Zurückgabe ihrer Beſitzthü- mer eine kleine Recognition zahlen. Für jeden, der der Wiedertaufe verdächtig war, mußten, wenn er in die Stadt wiederaufgenommen werden wollte, 400 Gulden Bürgſchaft geſtellt werden. Cleve und Cöln ſuchten einen die Reaction mildernden Einfluß auszuüben; namentlich mißbilligten ſie den Plan, eine Feſtung in der Stadt anzulegen; 1 wir wer- den ſpäter ſehen, welche Entwürfe dieſe beiden Fürſten in Hinſicht der Religion hegten; der Biſchof ſollte ſich im Voraus ihnen anzuſchließen verſprechen. Auch eine Reichs- deputation forderte wenigſtens eine Wiederherſtellung der Stadt in ihre alten Rechte. Allein daran ließ ſich nun nicht mehr denken. Biſchof, Capitel und Ritterſchaft waren zwar nur durch die Hülfe ihrer Nachbarn von dem äußer- ſten Verderben gerettet, und in Kraft eines Reichsſchluſſes war das Heer zuſammengebracht worden, das ihnen den 1 Handlung auf dem Tag zu Nuyß, 1535 15. Juli. Sie wandten ein, dazu gehoͤre die Einwilligung von Kaiſer und Reich; es laufe wider die Privilegien der Stadt, man ſolle lieber den Wall ſchleifen und die Graͤben fuͤllen.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 559. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/575>, abgerufen am 22.11.2024.