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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Anstand zu Frankfurt.
volle Wohlthat eines sicheren Bestehens verschaffen sollte: sie
verlangten einen "beständigen, wahrhaftigen, undisputirlichen
Frieden", der durch kein Concilium, keine Reichsversamm-
lung wieder rückgängig gemacht werden könne, auch für die
gültig welche die Confession erst in Zukunft annehmen wür-
den. Ferner brachten sie, wovon zunächst alles abhieng, die
Besetzung des Kammergerichts mit Mitgliedern von ihrem
nicht minder als dem andern Bekenntniß in Antrag. Um
für diesen Fall eine Unzahl von Streitigkeiten von vorn herein
abzuschneiden, schlugen sie vor, daß sich kein Theil um die
Kirchengüter in fremden Gebieten zu bekümmern habe. Der
König von Dänemark, der Herzog von Preußen, die Städte
Riga und Reval, auch der Herzog von Liegnitz sollten in
diesen Frieden eingeschlossen seyn. 1

Lunden kam dagegen anfangs wieder auf die nürnber-
gische Abkunft zurück; so durchgreifende Änderungen wie die
vorgeschlagenen, wies er ganz von der Hand. Ferdinand
hatte erklärt, er betrachte sie als unverträglich mit den Pflich-
ten gegen die Religion; Lunden fügte hinzu: auch mit den
Pflichten gegen die Reichsstände, ohne deren Genehmigung
Dinge dieser Art nimmermehr vorgenommen werden könnten. 2

Die Unterhandlung war eine Zeitlang so gut wie ab-
gebrochen. 3


1 Unvorgreifliche Fürschläge, Irrungen in Religion Sachen zu
Friede zu bringen, schon am 14 Dec. Joachim übergeben. Eingabe
Sonnabend nach Invocavit, 1 März, im weim. Arch.
2 Reminiscere, 3 März, Berl. Arch.
3 Mittel und Vorschläge der beiden Churfürsten, Mittwoch
nach Oculi, 12 März. Sie bemerken, daß die Meinungen beider
Theile so weit von und gegen einander daß an keine Aussöhnung zu
denken sey.
Ranke D. Gesch. IV. 9

Anſtand zu Frankfurt.
volle Wohlthat eines ſicheren Beſtehens verſchaffen ſollte: ſie
verlangten einen „beſtändigen, wahrhaftigen, undisputirlichen
Frieden“, der durch kein Concilium, keine Reichsverſamm-
lung wieder rückgängig gemacht werden könne, auch für die
gültig welche die Confeſſion erſt in Zukunft annehmen wür-
den. Ferner brachten ſie, wovon zunächſt alles abhieng, die
Beſetzung des Kammergerichts mit Mitgliedern von ihrem
nicht minder als dem andern Bekenntniß in Antrag. Um
für dieſen Fall eine Unzahl von Streitigkeiten von vorn herein
abzuſchneiden, ſchlugen ſie vor, daß ſich kein Theil um die
Kirchengüter in fremden Gebieten zu bekümmern habe. Der
König von Dänemark, der Herzog von Preußen, die Städte
Riga und Reval, auch der Herzog von Liegnitz ſollten in
dieſen Frieden eingeſchloſſen ſeyn. 1

Lunden kam dagegen anfangs wieder auf die nürnber-
giſche Abkunft zurück; ſo durchgreifende Änderungen wie die
vorgeſchlagenen, wies er ganz von der Hand. Ferdinand
hatte erklärt, er betrachte ſie als unverträglich mit den Pflich-
ten gegen die Religion; Lunden fügte hinzu: auch mit den
Pflichten gegen die Reichsſtände, ohne deren Genehmigung
Dinge dieſer Art nimmermehr vorgenommen werden könnten. 2

Die Unterhandlung war eine Zeitlang ſo gut wie ab-
gebrochen. 3


1 Unvorgreifliche Fuͤrſchlaͤge, Irrungen in Religion Sachen zu
Friede zu bringen, ſchon am 14 Dec. Joachim uͤbergeben. Eingabe
Sonnabend nach Invocavit, 1 Maͤrz, im weim. Arch.
2 Reminiſcere, 3 Maͤrz, Berl. Arch.
3 Mittel und Vorſchlaͤge der beiden Churfuͤrſten, Mittwoch
nach Oculi, 12 Maͤrz. Sie bemerken, daß die Meinungen beider
Theile ſo weit von und gegen einander daß an keine Ausſoͤhnung zu
denken ſey.
Ranke D. Geſch. IV. 9
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[129/0141] Anſtand zu Frankfurt. volle Wohlthat eines ſicheren Beſtehens verſchaffen ſollte: ſie verlangten einen „beſtändigen, wahrhaftigen, undisputirlichen Frieden“, der durch kein Concilium, keine Reichsverſamm- lung wieder rückgängig gemacht werden könne, auch für die gültig welche die Confeſſion erſt in Zukunft annehmen wür- den. Ferner brachten ſie, wovon zunächſt alles abhieng, die Beſetzung des Kammergerichts mit Mitgliedern von ihrem nicht minder als dem andern Bekenntniß in Antrag. Um für dieſen Fall eine Unzahl von Streitigkeiten von vorn herein abzuſchneiden, ſchlugen ſie vor, daß ſich kein Theil um die Kirchengüter in fremden Gebieten zu bekümmern habe. Der König von Dänemark, der Herzog von Preußen, die Städte Riga und Reval, auch der Herzog von Liegnitz ſollten in dieſen Frieden eingeſchloſſen ſeyn. 1 Lunden kam dagegen anfangs wieder auf die nürnber- giſche Abkunft zurück; ſo durchgreifende Änderungen wie die vorgeſchlagenen, wies er ganz von der Hand. Ferdinand hatte erklärt, er betrachte ſie als unverträglich mit den Pflich- ten gegen die Religion; Lunden fügte hinzu: auch mit den Pflichten gegen die Reichsſtände, ohne deren Genehmigung Dinge dieſer Art nimmermehr vorgenommen werden könnten. 2 Die Unterhandlung war eine Zeitlang ſo gut wie ab- gebrochen. 3 1 Unvorgreifliche Fuͤrſchlaͤge, Irrungen in Religion Sachen zu Friede zu bringen, ſchon am 14 Dec. Joachim uͤbergeben. Eingabe Sonnabend nach Invocavit, 1 Maͤrz, im weim. Arch. 2 Reminiſcere, 3 Maͤrz, Berl. Arch. 3 Mittel und Vorſchlaͤge der beiden Churfuͤrſten, Mittwoch nach Oculi, 12 Maͤrz. Sie bemerken, daß die Meinungen beider Theile ſo weit von und gegen einander daß an keine Ausſoͤhnung zu denken ſey. Ranke D. Geſch. IV. 9

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/141>, abgerufen am 29.11.2024.