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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Urspr. d. Kr. Definitive Entschließungen.
Dagegen versprach Herzog Moritz, die Capitel und Stifte
weder in ihren Besitzthümern zu beeinträchtigen, noch in ihren
Cerimonien zu stören, auch die Schutzgerechtigkeit über Mag-
deburg
und Halberstadt nicht bis zur Beschränkung der Wahl-
freiheit auszudehnen. 1

Ich finde nicht, daß man nun hierüber eine Abkunft
in aller Form abgefaßt und etwa unterschrieben habe: man
begnügte sich wenigstens auf der sächsischen Seite, die all-
gemeine Übereinstimmung zu der man gelangt war, in einem
Protocoll niederzulegen.

Markgraf Hans von Cüstrin, persönlich ein bei weitem
eifrigerer Protestant als Herzog Moritz, ließ sich am Ende
auch mit einer mündlichen Versicherung zufrieden stellen. Kö-
nig Ferdinand sagte ihm im Namen des Kaisers zu, er solle
nicht allein bis zu dem Beschlusse des Conciliums bei seiner
Religion erhalten werden, sondern auch wenn er sich mit
demselben nicht in allen Puncten einverstanden erkläre, in
deren drei oder vier sich der kaiserlichen Nachsicht erfreuen.
Der Markgraf wünschte dieß Versprechen schriftlich zu ha-
ben; der König fragte ihn, wenn ihm der Kaiser etwas bei
seiner kaiserlichen Hoheit verspreche, ob das nicht eben so
gut sey, als wenn er ihm Brief und Siegel gebe? Sey
doch damit auch Herzog Moritz zufrieden! Hierauf gab der
Kaiser seine Zusage folgendergestalt. Der König wiederholte
in des Kaisers und des Markgrafen Gegenwart die münd-
lich abgeredeten Puncte, und versicherte, der Kaiser geneh-

1 Ein im Archiv zu Dresden befindliches, von Christoph Türk
aufgesetztes Protocoll über diese Verhandlungen denke ich im Anhang
mitzutheilen.

Urſpr. d. Kr. Definitive Entſchließungen.
Dagegen verſprach Herzog Moritz, die Capitel und Stifte
weder in ihren Beſitzthümern zu beeinträchtigen, noch in ihren
Cerimonien zu ſtören, auch die Schutzgerechtigkeit über Mag-
deburg
und Halberſtadt nicht bis zur Beſchränkung der Wahl-
freiheit auszudehnen. 1

Ich finde nicht, daß man nun hierüber eine Abkunft
in aller Form abgefaßt und etwa unterſchrieben habe: man
begnügte ſich wenigſtens auf der ſächſiſchen Seite, die all-
gemeine Übereinſtimmung zu der man gelangt war, in einem
Protocoll niederzulegen.

Markgraf Hans von Cüſtrin, perſönlich ein bei weitem
eifrigerer Proteſtant als Herzog Moritz, ließ ſich am Ende
auch mit einer mündlichen Verſicherung zufrieden ſtellen. Kö-
nig Ferdinand ſagte ihm im Namen des Kaiſers zu, er ſolle
nicht allein bis zu dem Beſchluſſe des Conciliums bei ſeiner
Religion erhalten werden, ſondern auch wenn er ſich mit
demſelben nicht in allen Puncten einverſtanden erkläre, in
deren drei oder vier ſich der kaiſerlichen Nachſicht erfreuen.
Der Markgraf wünſchte dieß Verſprechen ſchriftlich zu ha-
ben; der König fragte ihn, wenn ihm der Kaiſer etwas bei
ſeiner kaiſerlichen Hoheit verſpreche, ob das nicht eben ſo
gut ſey, als wenn er ihm Brief und Siegel gebe? Sey
doch damit auch Herzog Moritz zufrieden! Hierauf gab der
Kaiſer ſeine Zuſage folgendergeſtalt. Der König wiederholte
in des Kaiſers und des Markgrafen Gegenwart die münd-
lich abgeredeten Puncte, und verſicherte, der Kaiſer geneh-

1 Ein im Archiv zu Dresden befindliches, von Chriſtoph Tuͤrk
aufgeſetztes Protocoll uͤber dieſe Verhandlungen denke ich im Anhang
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[407/0419] Urſpr. d. Kr. Definitive Entſchließungen. Dagegen verſprach Herzog Moritz, die Capitel und Stifte weder in ihren Beſitzthümern zu beeinträchtigen, noch in ihren Cerimonien zu ſtören, auch die Schutzgerechtigkeit über Mag- deburg und Halberſtadt nicht bis zur Beſchränkung der Wahl- freiheit auszudehnen. 1 Ich finde nicht, daß man nun hierüber eine Abkunft in aller Form abgefaßt und etwa unterſchrieben habe: man begnügte ſich wenigſtens auf der ſächſiſchen Seite, die all- gemeine Übereinſtimmung zu der man gelangt war, in einem Protocoll niederzulegen. Markgraf Hans von Cüſtrin, perſönlich ein bei weitem eifrigerer Proteſtant als Herzog Moritz, ließ ſich am Ende auch mit einer mündlichen Verſicherung zufrieden ſtellen. Kö- nig Ferdinand ſagte ihm im Namen des Kaiſers zu, er ſolle nicht allein bis zu dem Beſchluſſe des Conciliums bei ſeiner Religion erhalten werden, ſondern auch wenn er ſich mit demſelben nicht in allen Puncten einverſtanden erkläre, in deren drei oder vier ſich der kaiſerlichen Nachſicht erfreuen. Der Markgraf wünſchte dieß Verſprechen ſchriftlich zu ha- ben; der König fragte ihn, wenn ihm der Kaiſer etwas bei ſeiner kaiſerlichen Hoheit verſpreche, ob das nicht eben ſo gut ſey, als wenn er ihm Brief und Siegel gebe? Sey doch damit auch Herzog Moritz zufrieden! Hierauf gab der Kaiſer ſeine Zuſage folgendergeſtalt. Der König wiederholte in des Kaiſers und des Markgrafen Gegenwart die münd- lich abgeredeten Puncte, und verſicherte, der Kaiſer geneh- 1 Ein im Archiv zu Dresden befindliches, von Chriſtoph Tuͤrk aufgeſetztes Protocoll uͤber dieſe Verhandlungen denke ich im Anhang mitzutheilen.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/419>, abgerufen am 22.11.2024.