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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Aussöhnungen und Unterwerfungen. Cölln.
stellten dem Rathe vor, daß daraus leicht eine Bewegung
des gemeinen Volkes, eine "Verstörung und Verhinderung
ihrer Commission" erfolgen könne, und baten, den Fürsten
durch ein förmliches Schreiben von seiner Absicht abzumah-
nen, weil sie keinen Auftrag an ihn hätten. Obwohl das
Schreiben das einer der Bürgermeister in diesem Sinne aufge-
setzt, bei dem Rathe nicht durchgieng, aus formellen Anstän-
den, so hörte doch der alte Herr so viel von den gegen ihn
getroffenen Vorkehrungen, daß er vorzog wegzubleiben.

An seiner Stelle erschienen Abgeordnete, mit dem Auf-
trag, wie sie erklärten, "ihre Nothdurft vorzuwenden, und wenn
es nöthig eine Appellation aufzuschlagen"; die kaiserlichen
Commissarien wiederholten aber die Einwendungen die sie
gegen die Anwesenheit des Fürsten erhoben, auch gegen die
Vergleitung seiner Abgeordneten: diese würde den Gegnern
nur Muth machen, und was könne daraus entstehn, wenn
ihnen gestattet werde, zu einer feierlichen Appellation zu schrei-
ten? Die Bürgermeister folgten auch hierin ihrem Rathe.

So geschah, daß die Stände sich ohne ihren Fürsten
und dessen Räthe versammelten.

Die Versammlung fand im hohen Chore des Domes
Statt: auf der einen Seite standen die kaiserlichen Commis-
sarien, und etwas tiefer die clevischen Räthe, die eben zu
diesem Act herbeigekommen; auf der andern der Coadjutor
in seinem Röckel und Beff, und die Mehrheit der Domca-
pitularen; in der Mitte die weltlichen Mitglieder der Stände-
versammlung. Nachdem die heil. Geistmesse gesungen war,
eröffnete Dr Viglius die Verhandlungen mit einer ausführ-
lichen Proposition, in welcher er davon ausgieng, daß durch

Ranke D. Gesch. IV. 30

Ausſoͤhnungen und Unterwerfungen. Coͤlln.
ſtellten dem Rathe vor, daß daraus leicht eine Bewegung
des gemeinen Volkes, eine „Verſtörung und Verhinderung
ihrer Commiſſion“ erfolgen könne, und baten, den Fürſten
durch ein förmliches Schreiben von ſeiner Abſicht abzumah-
nen, weil ſie keinen Auftrag an ihn hätten. Obwohl das
Schreiben das einer der Bürgermeiſter in dieſem Sinne aufge-
ſetzt, bei dem Rathe nicht durchgieng, aus formellen Anſtän-
den, ſo hörte doch der alte Herr ſo viel von den gegen ihn
getroffenen Vorkehrungen, daß er vorzog wegzubleiben.

An ſeiner Stelle erſchienen Abgeordnete, mit dem Auf-
trag, wie ſie erklärten, „ihre Nothdurft vorzuwenden, und wenn
es nöthig eine Appellation aufzuſchlagen“; die kaiſerlichen
Commiſſarien wiederholten aber die Einwendungen die ſie
gegen die Anweſenheit des Fürſten erhoben, auch gegen die
Vergleitung ſeiner Abgeordneten: dieſe würde den Gegnern
nur Muth machen, und was könne daraus entſtehn, wenn
ihnen geſtattet werde, zu einer feierlichen Appellation zu ſchrei-
ten? Die Bürgermeiſter folgten auch hierin ihrem Rathe.

So geſchah, daß die Stände ſich ohne ihren Fürſten
und deſſen Räthe verſammelten.

Die Verſammlung fand im hohen Chore des Domes
Statt: auf der einen Seite ſtanden die kaiſerlichen Commiſ-
ſarien, und etwas tiefer die cleviſchen Räthe, die eben zu
dieſem Act herbeigekommen; auf der andern der Coadjutor
in ſeinem Röckel und Beff, und die Mehrheit der Domca-
pitularen; in der Mitte die weltlichen Mitglieder der Stände-
verſammlung. Nachdem die heil. Geiſtmeſſe geſungen war,
eröffnete Dr Viglius die Verhandlungen mit einer ausführ-
lichen Propoſition, in welcher er davon ausgieng, daß durch

Ranke D. Geſch. IV. 30
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[465/0477] Ausſoͤhnungen und Unterwerfungen. Coͤlln. ſtellten dem Rathe vor, daß daraus leicht eine Bewegung des gemeinen Volkes, eine „Verſtörung und Verhinderung ihrer Commiſſion“ erfolgen könne, und baten, den Fürſten durch ein förmliches Schreiben von ſeiner Abſicht abzumah- nen, weil ſie keinen Auftrag an ihn hätten. Obwohl das Schreiben das einer der Bürgermeiſter in dieſem Sinne aufge- ſetzt, bei dem Rathe nicht durchgieng, aus formellen Anſtän- den, ſo hörte doch der alte Herr ſo viel von den gegen ihn getroffenen Vorkehrungen, daß er vorzog wegzubleiben. An ſeiner Stelle erſchienen Abgeordnete, mit dem Auf- trag, wie ſie erklärten, „ihre Nothdurft vorzuwenden, und wenn es nöthig eine Appellation aufzuſchlagen“; die kaiſerlichen Commiſſarien wiederholten aber die Einwendungen die ſie gegen die Anweſenheit des Fürſten erhoben, auch gegen die Vergleitung ſeiner Abgeordneten: dieſe würde den Gegnern nur Muth machen, und was könne daraus entſtehn, wenn ihnen geſtattet werde, zu einer feierlichen Appellation zu ſchrei- ten? Die Bürgermeiſter folgten auch hierin ihrem Rathe. So geſchah, daß die Stände ſich ohne ihren Fürſten und deſſen Räthe verſammelten. Die Verſammlung fand im hohen Chore des Domes Statt: auf der einen Seite ſtanden die kaiſerlichen Commiſ- ſarien, und etwas tiefer die cleviſchen Räthe, die eben zu dieſem Act herbeigekommen; auf der andern der Coadjutor in ſeinem Röckel und Beff, und die Mehrheit der Domca- pitularen; in der Mitte die weltlichen Mitglieder der Stände- verſammlung. Nachdem die heil. Geiſtmeſſe geſungen war, eröffnete Dr Viglius die Verhandlungen mit einer ausführ- lichen Propoſition, in welcher er davon ausgieng, daß durch Ranke D. Geſch. IV. 30

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/477>, abgerufen am 22.11.2024.