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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Erweiterung des schmalkaldischen Bundes.

Der Abt des Klosters Maulbronn verklagte den Herzog
von Würtenberg und jeden einzelnen seiner Räthe, der an
der Reformation dieses Klosters Theil genommen, und fand
wie sich denken läßt bei dem Kammergericht mehr Gehör als
etwa die zurückgebliebenen Conventualen, welche hinwiederum
über den Abt Klage erhoben.

Unmittelbar vom kaiserlichen Hof, aus Toledo, hatten
die Geistlichen von Augsburg ein Mandat ausgebracht, worin
die Stadt angewiesen wurde, in einer Frist von zwölf Tagen
den alten Zustand wiederherzustellen, und zwar bei Verlust
aller Regalien und Freiheiten.

Im Gefolge dieser zweifelhaften Rechtsverhältnisse erho-
ben sich nun aber Eigenmächtigkeiten ohne Zahl.

Nicht allein die Herzoge von Baiern, sondern auch ein-
zelne Edelleute hielten die Zinsen ein, welche in die Kirchen
und Klöster von Augsburg gehörten. Wolf von Pappenheim
mißhandelte einen Augsburger Bürger auf offener Reichs-
straße; er drohte demselben die rechte Hand abzuhauen und
sie seinen Mitbürgern "den ketzerischen Buben" hineinzuschicken.
So sperrten die Burgmannen von Friedeberg den Frankfurtern
die Zinsen, die in ihr Barfüßerkloster gehört hatten. Vie-
len Andern gieng es nicht besser, sey es nun daß Zinsen und
Renten protestantisch gewordenen Städten schlechthin vorent-
halten wurden, oder auch daß die katholischen Stifter, welche
bisher eine oder die andre Pfarre zu versehen gehabt, dieß
nicht mehr thaten und die dafür bestimmten Gefälle in eignen
Nutzen verwandten. 1


1 Aus den Abschieden der Bundestage, besonders des frankfur-
tischen von Quasimodogeniti 1536, und des schmalkaldischen Oculi
Erweiterung des ſchmalkaldiſchen Bundes.

Der Abt des Kloſters Maulbronn verklagte den Herzog
von Würtenberg und jeden einzelnen ſeiner Räthe, der an
der Reformation dieſes Kloſters Theil genommen, und fand
wie ſich denken läßt bei dem Kammergericht mehr Gehör als
etwa die zurückgebliebenen Conventualen, welche hinwiederum
über den Abt Klage erhoben.

Unmittelbar vom kaiſerlichen Hof, aus Toledo, hatten
die Geiſtlichen von Augsburg ein Mandat ausgebracht, worin
die Stadt angewieſen wurde, in einer Friſt von zwölf Tagen
den alten Zuſtand wiederherzuſtellen, und zwar bei Verluſt
aller Regalien und Freiheiten.

Im Gefolge dieſer zweifelhaften Rechtsverhältniſſe erho-
ben ſich nun aber Eigenmächtigkeiten ohne Zahl.

Nicht allein die Herzoge von Baiern, ſondern auch ein-
zelne Edelleute hielten die Zinſen ein, welche in die Kirchen
und Klöſter von Augsburg gehörten. Wolf von Pappenheim
mißhandelte einen Augsburger Bürger auf offener Reichs-
ſtraße; er drohte demſelben die rechte Hand abzuhauen und
ſie ſeinen Mitbürgern „den ketzeriſchen Buben“ hineinzuſchicken.
So ſperrten die Burgmannen von Friedeberg den Frankfurtern
die Zinſen, die in ihr Barfüßerkloſter gehört hatten. Vie-
len Andern gieng es nicht beſſer, ſey es nun daß Zinſen und
Renten proteſtantiſch gewordenen Städten ſchlechthin vorent-
halten wurden, oder auch daß die katholiſchen Stifter, welche
bisher eine oder die andre Pfarre zu verſehen gehabt, dieß
nicht mehr thaten und die dafür beſtimmten Gefälle in eignen
Nutzen verwandten. 1


1 Aus den Abſchieden der Bundestage, beſonders des frankfur-
tiſchen von Quaſimodogeniti 1536, und des ſchmalkaldiſchen Oculi
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[69/0081] Erweiterung des ſchmalkaldiſchen Bundes. Der Abt des Kloſters Maulbronn verklagte den Herzog von Würtenberg und jeden einzelnen ſeiner Räthe, der an der Reformation dieſes Kloſters Theil genommen, und fand wie ſich denken läßt bei dem Kammergericht mehr Gehör als etwa die zurückgebliebenen Conventualen, welche hinwiederum über den Abt Klage erhoben. Unmittelbar vom kaiſerlichen Hof, aus Toledo, hatten die Geiſtlichen von Augsburg ein Mandat ausgebracht, worin die Stadt angewieſen wurde, in einer Friſt von zwölf Tagen den alten Zuſtand wiederherzuſtellen, und zwar bei Verluſt aller Regalien und Freiheiten. Im Gefolge dieſer zweifelhaften Rechtsverhältniſſe erho- ben ſich nun aber Eigenmächtigkeiten ohne Zahl. Nicht allein die Herzoge von Baiern, ſondern auch ein- zelne Edelleute hielten die Zinſen ein, welche in die Kirchen und Klöſter von Augsburg gehörten. Wolf von Pappenheim mißhandelte einen Augsburger Bürger auf offener Reichs- ſtraße; er drohte demſelben die rechte Hand abzuhauen und ſie ſeinen Mitbürgern „den ketzeriſchen Buben“ hineinzuſchicken. So ſperrten die Burgmannen von Friedeberg den Frankfurtern die Zinſen, die in ihr Barfüßerkloſter gehört hatten. Vie- len Andern gieng es nicht beſſer, ſey es nun daß Zinſen und Renten proteſtantiſch gewordenen Städten ſchlechthin vorent- halten wurden, oder auch daß die katholiſchen Stifter, welche bisher eine oder die andre Pfarre zu verſehen gehabt, dieß nicht mehr thaten und die dafür beſtimmten Gefälle in eignen Nutzen verwandten. 1 1 Aus den Abſchieden der Bundestage, beſonders des frankfur- tiſchen von Quaſimodogeniti 1536, und des ſchmalkaldiſchen Oculi

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/81>, abgerufen am 24.11.2024.