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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Erweiterung des schmalkaldischen Bundes.
neuern. Die ausgesprochene Absicht hiebei war, einen Bun-
desrath aufzustellen, der, keinem selbständigen Einfluß popu-
larer Elemente unterworfen, jede weitere religiöse Neuerung
verhüten und nichts dulden solle, was nicht in dem Frie-
den von Nürnberg begründet sey. Zwar scheiterte dieser
Entwurf an dem Widerspruch der niedrigern Stände, 1
aber zwischen den Fürsten kam allerdings ein Bündniß in
jenem Sinne zu Stande, der sogenannte neunjährige Bund,
von dem man nicht voraussehen konnte daß er so wenig
ausrichten würde als er wirklich ausgerichtet hat. 2 Hatten
sich doch selbst protestantische Stände, wie Nürnberg und das
fränkische Brandenburg, in eine Erneuerung der Beschränkun-
gen des Nürnberger Friedens gefügt! Besonders schien die
bairische Regierung nicht vertragen zu können, daß sich die
religiöse Neuerung in ihrer Nähe festsetze. Der Herzog von
Würtenberg behauptet, sie habe den Gedanken gehabt, sich
bei Gelegenheit einer Reise seiner Person zu bemächtigen.
Noch lebhaftern Widerwillen erregte ihr der Übertritt von
Augsburg: es ist gewiß, daß sie den Kaiser um eine Ermäch-
tigung ersucht hat, gegen diese Stadt zur Gewalt zu schreiten.

Bei allen diesen Maaßregeln herrscht, wie man leicht sieht,
der Gedanke des gerichtlichen Krieges vor, zu dem sich die
Majorität im J. 1530 entschlossen hatte. Das Kammerge-
richt sollte die Acht aussprechen, die Verbündeten gedachten

1 Erklärung von Augsburg und Ulm: "wa gepetner massen
die Religion nit außgenommen oder hierinnen leidenlich mittel vnd
weg gefunden wurden, daß Sy in den Pundt auß gemelten beschwer-
nussen nit kumen kunden." Abschied daß Pundtstags zu Lawgingen,
auf Misericordia Domini 35 gehalten, bei Spieß Geschichte des Kay-
serlichen neunjährigen Bunds, p. 156.
2 Auszug aus dem kaiserlichen Mandat bei Winter II, 22.

Erweiterung des ſchmalkaldiſchen Bundes.
neuern. Die ausgeſprochene Abſicht hiebei war, einen Bun-
desrath aufzuſtellen, der, keinem ſelbſtändigen Einfluß popu-
larer Elemente unterworfen, jede weitere religiöſe Neuerung
verhüten und nichts dulden ſolle, was nicht in dem Frie-
den von Nürnberg begründet ſey. Zwar ſcheiterte dieſer
Entwurf an dem Widerſpruch der niedrigern Stände, 1
aber zwiſchen den Fürſten kam allerdings ein Bündniß in
jenem Sinne zu Stande, der ſogenannte neunjährige Bund,
von dem man nicht vorausſehen konnte daß er ſo wenig
ausrichten würde als er wirklich ausgerichtet hat. 2 Hatten
ſich doch ſelbſt proteſtantiſche Stände, wie Nürnberg und das
fränkiſche Brandenburg, in eine Erneuerung der Beſchränkun-
gen des Nürnberger Friedens gefügt! Beſonders ſchien die
bairiſche Regierung nicht vertragen zu können, daß ſich die
religiöſe Neuerung in ihrer Nähe feſtſetze. Der Herzog von
Würtenberg behauptet, ſie habe den Gedanken gehabt, ſich
bei Gelegenheit einer Reiſe ſeiner Perſon zu bemächtigen.
Noch lebhaftern Widerwillen erregte ihr der Übertritt von
Augsburg: es iſt gewiß, daß ſie den Kaiſer um eine Ermäch-
tigung erſucht hat, gegen dieſe Stadt zur Gewalt zu ſchreiten.

Bei allen dieſen Maaßregeln herrſcht, wie man leicht ſieht,
der Gedanke des gerichtlichen Krieges vor, zu dem ſich die
Majorität im J. 1530 entſchloſſen hatte. Das Kammerge-
richt ſollte die Acht ausſprechen, die Verbündeten gedachten

1 Erklaͤrung von Augsburg und Ulm: „wa gepetner maſſen
die Religion nit außgenommen oder hierinnen leidenlich mittel vnd
weg gefunden wurden, daß Sy in den Pundt auß gemelten beſchwer-
nuſſen nit kumen kunden.“ Abſchied daß Pundtstags zu Lawgingen,
auf Miſericordia Domini 35 gehalten, bei Spieß Geſchichte des Kay-
ſerlichen neunjaͤhrigen Bunds, p. 156.
2 Auszug aus dem kaiſerlichen Mandat bei Winter II, 22.
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[71/0083] Erweiterung des ſchmalkaldiſchen Bundes. neuern. Die ausgeſprochene Abſicht hiebei war, einen Bun- desrath aufzuſtellen, der, keinem ſelbſtändigen Einfluß popu- larer Elemente unterworfen, jede weitere religiöſe Neuerung verhüten und nichts dulden ſolle, was nicht in dem Frie- den von Nürnberg begründet ſey. Zwar ſcheiterte dieſer Entwurf an dem Widerſpruch der niedrigern Stände, 1 aber zwiſchen den Fürſten kam allerdings ein Bündniß in jenem Sinne zu Stande, der ſogenannte neunjährige Bund, von dem man nicht vorausſehen konnte daß er ſo wenig ausrichten würde als er wirklich ausgerichtet hat. 2 Hatten ſich doch ſelbſt proteſtantiſche Stände, wie Nürnberg und das fränkiſche Brandenburg, in eine Erneuerung der Beſchränkun- gen des Nürnberger Friedens gefügt! Beſonders ſchien die bairiſche Regierung nicht vertragen zu können, daß ſich die religiöſe Neuerung in ihrer Nähe feſtſetze. Der Herzog von Würtenberg behauptet, ſie habe den Gedanken gehabt, ſich bei Gelegenheit einer Reiſe ſeiner Perſon zu bemächtigen. Noch lebhaftern Widerwillen erregte ihr der Übertritt von Augsburg: es iſt gewiß, daß ſie den Kaiſer um eine Ermäch- tigung erſucht hat, gegen dieſe Stadt zur Gewalt zu ſchreiten. Bei allen dieſen Maaßregeln herrſcht, wie man leicht ſieht, der Gedanke des gerichtlichen Krieges vor, zu dem ſich die Majorität im J. 1530 entſchloſſen hatte. Das Kammerge- richt ſollte die Acht ausſprechen, die Verbündeten gedachten 1 Erklaͤrung von Augsburg und Ulm: „wa gepetner maſſen die Religion nit außgenommen oder hierinnen leidenlich mittel vnd weg gefunden wurden, daß Sy in den Pundt auß gemelten beſchwer- nuſſen nit kumen kunden.“ Abſchied daß Pundtstags zu Lawgingen, auf Miſericordia Domini 35 gehalten, bei Spieß Geſchichte des Kay- ſerlichen neunjaͤhrigen Bunds, p. 156. 2 Auszug aus dem kaiſerlichen Mandat bei Winter II, 22.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/83>, abgerufen am 21.11.2024.