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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Zehntes Buch. Drittes Capitel.
den konnte: die Anerkennung und Bestätigung jener mit den
Bischöfen geschlossenen Verträge.

Schon öfter haben wir gesehen, wozu der Kaiser, wenn-
gleich nicht ohne tieferen Vorbehalt, doch für den Augen-
blick, in dringenden Umständen zu bringen war; was er al-
les einst den Protestanten bewilligte, um sie von Cleve zu
trennen; wie er, im Begriff zur Erhaltung der hierarchischen
Ordnungen das Schwert zu ergreifen, dennoch dem Churfür-
sten Moritz den Schutz über ein paar große Reichsstifter
anvertraute: von allem aber was er gethan hat, wohl das
Stärkste, ist das Zugeständniß das er jetzt dem Markgra-
fen machte. Die Verträge waren eben Denen abgezwungen
welche man für seine Anhänger hielt, und allein auf den
Grund, daß sie sich seinen Feinden nicht zugesellen wollten;
er hatte sie selbst für ungültig erklärt, und sie waren bereits
von den frühern Verbündeten des Markgrafen aufgegeben
worden: jetzt bestätigte er sie, und setzte fest, daß sie "voll-
kommen, ganz und gar, ohne alle Ein- und Widerrede zu
vollziehen seyen." 1

Dem Markgrafen glückte es noch einen französischen
Prinzen, Herzog von Aumale, der ihn feindselig beobach-
tete und ihm seine Hauptleute abtrünnig zu machen suchte,
mit seiner Reiterei zur günstigen Stunde zu überraschen und
sogar zum Gefangenen zu machen. Dann im Glanze ei-
nes neuen Sieges stellte er sich dem Kaiser dar, der ihn

1 "Wöllen, -- was sich die bischof und derselben Capittel ge-
gen s. Lieb sampt und sonders verbrieft und verschrieben, das die-
selbe verschreibung und Contract vollkommen ganz und gar ohne alle
Ein und Widerrede gehalten und vollzogen werden sollen." -- Metzi-
scher Hauptvertrag 10 Nov. 1552 (der erste v. 24 October). Hort-
leder II, vi, ii, nr. 45.

Zehntes Buch. Drittes Capitel.
den konnte: die Anerkennung und Beſtätigung jener mit den
Biſchöfen geſchloſſenen Verträge.

Schon öfter haben wir geſehen, wozu der Kaiſer, wenn-
gleich nicht ohne tieferen Vorbehalt, doch für den Augen-
blick, in dringenden Umſtänden zu bringen war; was er al-
les einſt den Proteſtanten bewilligte, um ſie von Cleve zu
trennen; wie er, im Begriff zur Erhaltung der hierarchiſchen
Ordnungen das Schwert zu ergreifen, dennoch dem Churfür-
ſten Moritz den Schutz über ein paar große Reichsſtifter
anvertraute: von allem aber was er gethan hat, wohl das
Stärkſte, iſt das Zugeſtändniß das er jetzt dem Markgra-
fen machte. Die Verträge waren eben Denen abgezwungen
welche man für ſeine Anhänger hielt, und allein auf den
Grund, daß ſie ſich ſeinen Feinden nicht zugeſellen wollten;
er hatte ſie ſelbſt für ungültig erklärt, und ſie waren bereits
von den frühern Verbündeten des Markgrafen aufgegeben
worden: jetzt beſtätigte er ſie, und ſetzte feſt, daß ſie „voll-
kommen, ganz und gar, ohne alle Ein- und Widerrede zu
vollziehen ſeyen.“ 1

Dem Markgrafen glückte es noch einen franzöſiſchen
Prinzen, Herzog von Aumale, der ihn feindſelig beobach-
tete und ihm ſeine Hauptleute abtrünnig zu machen ſuchte,
mit ſeiner Reiterei zur günſtigen Stunde zu überraſchen und
ſogar zum Gefangenen zu machen. Dann im Glanze ei-
nes neuen Sieges ſtellte er ſich dem Kaiſer dar, der ihn

1 „Woͤllen, — was ſich die biſchof und derſelben Capittel ge-
gen ſ. Lieb ſampt und ſonders verbrieft und verſchrieben, das die-
ſelbe verſchreibung und Contract vollkommen ganz und gar ohne alle
Ein und Widerrede gehalten und vollzogen werden ſollen.“ — Metzi-
ſcher Hauptvertrag 10 Nov. 1552 (der erſte v. 24 October). Hort-
leder II, vi, ii, nr. 45.
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[304/0316] Zehntes Buch. Drittes Capitel. den konnte: die Anerkennung und Beſtätigung jener mit den Biſchöfen geſchloſſenen Verträge. Schon öfter haben wir geſehen, wozu der Kaiſer, wenn- gleich nicht ohne tieferen Vorbehalt, doch für den Augen- blick, in dringenden Umſtänden zu bringen war; was er al- les einſt den Proteſtanten bewilligte, um ſie von Cleve zu trennen; wie er, im Begriff zur Erhaltung der hierarchiſchen Ordnungen das Schwert zu ergreifen, dennoch dem Churfür- ſten Moritz den Schutz über ein paar große Reichsſtifter anvertraute: von allem aber was er gethan hat, wohl das Stärkſte, iſt das Zugeſtändniß das er jetzt dem Markgra- fen machte. Die Verträge waren eben Denen abgezwungen welche man für ſeine Anhänger hielt, und allein auf den Grund, daß ſie ſich ſeinen Feinden nicht zugeſellen wollten; er hatte ſie ſelbſt für ungültig erklärt, und ſie waren bereits von den frühern Verbündeten des Markgrafen aufgegeben worden: jetzt beſtätigte er ſie, und ſetzte feſt, daß ſie „voll- kommen, ganz und gar, ohne alle Ein- und Widerrede zu vollziehen ſeyen.“ 1 Dem Markgrafen glückte es noch einen franzöſiſchen Prinzen, Herzog von Aumale, der ihn feindſelig beobach- tete und ihm ſeine Hauptleute abtrünnig zu machen ſuchte, mit ſeiner Reiterei zur günſtigen Stunde zu überraſchen und ſogar zum Gefangenen zu machen. Dann im Glanze ei- nes neuen Sieges ſtellte er ſich dem Kaiſer dar, der ihn 1 „Woͤllen, — was ſich die biſchof und derſelben Capittel ge- gen ſ. Lieb ſampt und ſonders verbrieft und verſchrieben, das die- ſelbe verſchreibung und Contract vollkommen ganz und gar ohne alle Ein und Widerrede gehalten und vollzogen werden ſollen.“ — Metzi- ſcher Hauptvertrag 10 Nov. 1552 (der erſte v. 24 October). Hort- leder II, vi, ii, nr. 45.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/316>, abgerufen am 22.11.2024.