Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Neuntes Buch. Erstes Capitel. zusammentreten soll, wo dann jeder weitere Schritt eine wirk-liche Verpflichtung in sich geschlossen haben würde, hören die Acten auf darüber zu berichten; 1 die Städte selbst sind verwundert, daß man davon nichts weiter an sie bringt: Alles ward rückgängig. Es wirkte wohl zusammen, daß die Fürsten eine un- In seiner Proposition hatte er außer den religiösen An- Schon bei den beiden ersten gelang es ihm, das reli- Als Verletzungen des Landfriedens wurden jetzt auch Die Churfürsten hatten vorgeschlagen, die Versammlun- 1 Im Protocoll des Churfürstenrathes kann man die Sache
bis zum 31 Jan. verfolgen; im Schererschen Auszug bei Fels heißt es: "aber es ist letzlich alle solche Handlung in ihr selbst ersitzen und den Stätten ferner nichts deshalb vorbracht." (Fels I, 211.) Neuntes Buch. Erſtes Capitel. zuſammentreten ſoll, wo dann jeder weitere Schritt eine wirk-liche Verpflichtung in ſich geſchloſſen haben würde, hören die Acten auf darüber zu berichten; 1 die Städte ſelbſt ſind verwundert, daß man davon nichts weiter an ſie bringt: Alles ward rückgängig. Es wirkte wohl zuſammen, daß die Fürſten eine un- In ſeiner Propoſition hatte er außer den religiöſen An- Schon bei den beiden erſten gelang es ihm, das reli- Als Verletzungen des Landfriedens wurden jetzt auch Die Churfürſten hatten vorgeſchlagen, die Verſammlun- 1 Im Protocoll des Churfuͤrſtenrathes kann man die Sache
bis zum 31 Jan. verfolgen; im Schererſchen Auszug bei Fels heißt es: „aber es iſt letzlich alle ſolche Handlung in ihr ſelbſt erſitzen und den Staͤtten ferner nichts deshalb vorbracht.“ (Fels I, 211.) <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0032" n="20"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Neuntes Buch. Erſtes Capitel</hi>.</fw><lb/> zuſammentreten ſoll, wo dann jeder weitere Schritt eine wirk-<lb/> liche Verpflichtung in ſich geſchloſſen haben würde, hören<lb/> die Acten auf darüber zu berichten; <note place="foot" n="1">Im Protocoll des Churfuͤrſtenrathes kann man die Sache<lb/> bis zum 31 Jan. verfolgen; im Schererſchen Auszug bei Fels heißt<lb/> es: „aber es iſt letzlich alle ſolche Handlung in ihr ſelbſt erſitzen und<lb/> den Staͤtten ferner nichts deshalb vorbracht.“ (Fels <hi rendition="#aq">I,</hi> 211.)</note> die Städte ſelbſt ſind<lb/> verwundert, daß man davon nichts weiter an ſie bringt:<lb/> Alles ward rückgängig.</p><lb/> <p>Es wirkte wohl zuſammen, daß die Fürſten eine un-<lb/> überwindliche Abneigung an den Tag legten, und der Kaiſer<lb/> dagegen die Ausſicht faſſen durfte, zu einigen der für ihn<lb/> bedeutendſten Zwecke, die er bei dem Entwurf hatte, in den<lb/> Formen des Reichstags zu gelangen.</p><lb/> <p>In ſeiner Propoſition hatte er außer den religiöſen An-<lb/> gelegenheiten auch die übrigen herkömmlichen Gegenſtände der<lb/> Reichsberathung, Landfrieden, Kammergericht, Anſchläge, zur<lb/> Sprache gebracht.</p><lb/> <p>Schon bei den beiden erſten gelang es ihm, das reli-<lb/> giöſe und reichsoberhauptliche Intereſſe, worauf es ihm vor<lb/> allem ankam, beſtens wahrzunehmen.</p><lb/> <p>Als Verletzungen des Landfriedens wurden jetzt auch<lb/> die Beraubungen der Geiſtlichen ausdrücklich bezeichnet: ne-<lb/> ben Schlöſſern, Städten, Dörfern, die Niemand angreifen<lb/> dürfe, erſcheinen zum erſten Mal auch Kirchen, Klöſter, Clau-<lb/> ſen, die Jurisdictionen ganz im Allgemeinen.</p><lb/> <p>Die Churfürſten hatten vorgeſchlagen, die Verſammlun-<lb/> gen herrnloſen Kriegsvolks ohne Ausnahme zu verbieten:<lb/> Kaiſer und Fürſten beliebten, daß ſie nur dann zerſtreut wer-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0032]
Neuntes Buch. Erſtes Capitel.
zuſammentreten ſoll, wo dann jeder weitere Schritt eine wirk-
liche Verpflichtung in ſich geſchloſſen haben würde, hören
die Acten auf darüber zu berichten; 1 die Städte ſelbſt ſind
verwundert, daß man davon nichts weiter an ſie bringt:
Alles ward rückgängig.
Es wirkte wohl zuſammen, daß die Fürſten eine un-
überwindliche Abneigung an den Tag legten, und der Kaiſer
dagegen die Ausſicht faſſen durfte, zu einigen der für ihn
bedeutendſten Zwecke, die er bei dem Entwurf hatte, in den
Formen des Reichstags zu gelangen.
In ſeiner Propoſition hatte er außer den religiöſen An-
gelegenheiten auch die übrigen herkömmlichen Gegenſtände der
Reichsberathung, Landfrieden, Kammergericht, Anſchläge, zur
Sprache gebracht.
Schon bei den beiden erſten gelang es ihm, das reli-
giöſe und reichsoberhauptliche Intereſſe, worauf es ihm vor
allem ankam, beſtens wahrzunehmen.
Als Verletzungen des Landfriedens wurden jetzt auch
die Beraubungen der Geiſtlichen ausdrücklich bezeichnet: ne-
ben Schlöſſern, Städten, Dörfern, die Niemand angreifen
dürfe, erſcheinen zum erſten Mal auch Kirchen, Klöſter, Clau-
ſen, die Jurisdictionen ganz im Allgemeinen.
Die Churfürſten hatten vorgeſchlagen, die Verſammlun-
gen herrnloſen Kriegsvolks ohne Ausnahme zu verbieten:
Kaiſer und Fürſten beliebten, daß ſie nur dann zerſtreut wer-
1 Im Protocoll des Churfuͤrſtenrathes kann man die Sache
bis zum 31 Jan. verfolgen; im Schererſchen Auszug bei Fels heißt
es: „aber es iſt letzlich alle ſolche Handlung in ihr ſelbſt erſitzen und
den Staͤtten ferner nichts deshalb vorbracht.“ (Fels I, 211.)
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