Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Burgundischer Vertrag. ten einen dreifachen Anschlag für billiger. Aber der Kaiserblieb bei seinen Behauptungen: sogar die Freiheit des lo- tharingischen Reiches, die auf seine Vorfahren und demnach auf ihn fortgeerbt sey, brachte er in Erinnerung; 1 was den Anschlag betrifft, so bemerkte er daß die Niederlande schon an sich für die Bewachung ihrer für das ganze Reich so wichtigen Grenzen sorgen müßten: ein Mehreres lasse sich von ihnen nicht erlangen. Churfürsten und Fürsten erklärten hierauf, es sey nicht So kam der burgundische Vertrag zu Stande, der am Daß seine Erblande als ein einziger Kreis betrachtet 1 "So seint auch sonst der mehrertheil der niderlandt in dem
lottringischen reich, so dem lottario zwuschen Frankreich und Germa- nien gelegen, für ein sonder reich in der Theilung Caroli Magni enikel zugetheilt worden, und erbsweiß auff ir keys. Mt und deren vorfaren von denselbigen herkommen, welches eine sondere Provinz, welches von allen Jurisdictionen und Appellationen je und allwegen über unverdechtliche Zeit frei und exemt gewesen." -- -- Burgundiſcher Vertrag. ten einen dreifachen Anſchlag für billiger. Aber der Kaiſerblieb bei ſeinen Behauptungen: ſogar die Freiheit des lo- tharingiſchen Reiches, die auf ſeine Vorfahren und demnach auf ihn fortgeerbt ſey, brachte er in Erinnerung; 1 was den Anſchlag betrifft, ſo bemerkte er daß die Niederlande ſchon an ſich für die Bewachung ihrer für das ganze Reich ſo wichtigen Grenzen ſorgen müßten: ein Mehreres laſſe ſich von ihnen nicht erlangen. Churfürſten und Fürſten erklärten hierauf, es ſey nicht So kam der burgundiſche Vertrag zu Stande, der am Daß ſeine Erblande als ein einziger Kreis betrachtet 1 „So ſeint auch ſonſt der mehrertheil der niderlandt in dem
lottringiſchen reich, ſo dem lottario zwuſchen Frankreich und Germa- nien gelegen, fuͤr ein ſonder reich in der Theilung Caroli Magni enikel zugetheilt worden, und erbsweiß auff ir keyſ. Mt und deren vorfaren von denſelbigen herkommen, welches eine ſondere Provinz, welches von allen Jurisdictionen und Appellationen je und allwegen uͤber unverdechtliche Zeit frei und exemt geweſen.“ — — <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0039" n="27"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Burgundiſcher Vertrag</hi>.</fw><lb/> ten einen dreifachen Anſchlag für billiger. Aber der Kaiſer<lb/> blieb bei ſeinen Behauptungen: ſogar die Freiheit des lo-<lb/> tharingiſchen Reiches, die auf ſeine Vorfahren und demnach<lb/> auf ihn fortgeerbt ſey, brachte er in Erinnerung; <note place="foot" n="1">„So ſeint auch ſonſt der mehrertheil der niderlandt in dem<lb/> lottringiſchen reich, ſo dem lottario zwuſchen Frankreich und Germa-<lb/> nien gelegen, fuͤr ein ſonder reich in der Theilung Caroli Magni<lb/> enikel zugetheilt worden, und erbsweiß auff ir keyſ. Mt und deren<lb/> vorfaren von denſelbigen herkommen, welches eine ſondere Provinz,<lb/> welches von allen Jurisdictionen und Appellationen je und allwegen<lb/> uͤber unverdechtliche Zeit frei und exemt geweſen.“ — —</note> was den<lb/> Anſchlag betrifft, ſo bemerkte er daß die Niederlande ſchon<lb/> an ſich für die Bewachung ihrer für das ganze Reich ſo<lb/> wichtigen Grenzen ſorgen müßten: ein Mehreres laſſe ſich<lb/> von ihnen nicht erlangen.</p><lb/> <p>Churfürſten und Fürſten erklärten hierauf, es ſey nicht<lb/> ihre Meinung, ſich mit kaiſerlicher Majeſtät in Disputation<lb/> einzulaſſen, und nahmen den Vorſchlag an.</p><lb/> <p>So kam der burgundiſche Vertrag zu Stande, der am<lb/> 26ſten Juni vollzogen worden iſt. Der Kaiſer gelangte durch<lb/> denſelben zu allen ſeinen Abſichten.</p><lb/> <p>Daß ſeine Erblande als ein einziger Kreis betrachtet<lb/> wurden, beförderte die Regierungseinheit, nach welcher er über-<lb/> haupt trachtete, und befreite ihn von dem fremdartigen Ein-<lb/> fluß benachbarter Kreisverſammlungen. Es hatte für ſein<lb/> Haus den größten Werth, daß Flandern und Artois, über<lb/> welche Frankreich noch immer die Oberherrlichkeit in Anſpruch<lb/> nahm, ſo oft es auch darauf Verzicht geleiſtet, als Theile<lb/> des Reichs betrachtet, in deſſelben Schutz und Schirm auf-<lb/> genommen wurden. Der zwiefache Anſchlag eines Churfür-<lb/> ſten war dafür gewiß kein zu hoher Preis, da die meiſten<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [27/0039]
Burgundiſcher Vertrag.
ten einen dreifachen Anſchlag für billiger. Aber der Kaiſer
blieb bei ſeinen Behauptungen: ſogar die Freiheit des lo-
tharingiſchen Reiches, die auf ſeine Vorfahren und demnach
auf ihn fortgeerbt ſey, brachte er in Erinnerung; 1 was den
Anſchlag betrifft, ſo bemerkte er daß die Niederlande ſchon
an ſich für die Bewachung ihrer für das ganze Reich ſo
wichtigen Grenzen ſorgen müßten: ein Mehreres laſſe ſich
von ihnen nicht erlangen.
Churfürſten und Fürſten erklärten hierauf, es ſey nicht
ihre Meinung, ſich mit kaiſerlicher Majeſtät in Disputation
einzulaſſen, und nahmen den Vorſchlag an.
So kam der burgundiſche Vertrag zu Stande, der am
26ſten Juni vollzogen worden iſt. Der Kaiſer gelangte durch
denſelben zu allen ſeinen Abſichten.
Daß ſeine Erblande als ein einziger Kreis betrachtet
wurden, beförderte die Regierungseinheit, nach welcher er über-
haupt trachtete, und befreite ihn von dem fremdartigen Ein-
fluß benachbarter Kreisverſammlungen. Es hatte für ſein
Haus den größten Werth, daß Flandern und Artois, über
welche Frankreich noch immer die Oberherrlichkeit in Anſpruch
nahm, ſo oft es auch darauf Verzicht geleiſtet, als Theile
des Reichs betrachtet, in deſſelben Schutz und Schirm auf-
genommen wurden. Der zwiefache Anſchlag eines Churfür-
ſten war dafür gewiß kein zu hoher Preis, da die meiſten
1 „So ſeint auch ſonſt der mehrertheil der niderlandt in dem
lottringiſchen reich, ſo dem lottario zwuſchen Frankreich und Germa-
nien gelegen, fuͤr ein ſonder reich in der Theilung Caroli Magni
enikel zugetheilt worden, und erbsweiß auff ir keyſ. Mt und deren
vorfaren von denſelbigen herkommen, welches eine ſondere Provinz,
welches von allen Jurisdictionen und Appellationen je und allwegen
uͤber unverdechtliche Zeit frei und exemt geweſen.“ — —
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