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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Religionsfriede.
das vortreffliche Werk des unbedingten Friedens zu Stande
gekommen. 1 Von allen Erinnerungen ward nur die Eine
beliebt, daß nach der Zusage des Kaisers ein mit Deut-
schen besetzter Hofrath mit einem deutschen Präsidenten er-
richtet werden möge.

So kam es am 25sten September 1555 zum Reichs-
abschied von Augsburg.

Man wird eingestehn müssen, daß die Bestimmungen
über den geistlichen Vorbehalt und die religiöse Autonomie
bischöflicher Unterthanen künftige Zwistigkeiten wohl befürch-
ten ließen; indeß man konnte nun einmal nicht weiter kom-
men. Diese Bestimmungen drückten ungefähr das Verhält-
niß der Macht aus, welches sich damals in den beiden Par-
teien entwickelt hatte: sie waren mehr eine Auskunft für den
Augenblick als ein Gesetz für alle Folgezeit.

Dagegen enthielt der Friede übrigens abschließende Fest-
setzungen von höchstem Werthe.

Wie wir öfter bemerkt, der Protestantismus ist nicht
bekehrender Natur. Er wird sich jedes Beitritts, der aus
Überzeugung entspringt, als eines Fortganges seiner guten
Sache freuen: sonst aber schon zufrieden seyn, wenn ihm

1 Man darf also mit nichten schließen, wie Bucholtz VII, 218,
daß die Gravamina etwa ein bloßer Vorwand gewesen seyen. "Ha-
ben bedacht," sagen die sächsischen Gesandten, "das die Gravamina
eines theils also geschaffen das sie zu erledigen zugesagt, etzliche durch
diesen Reichsabschied, wan er erfolgt, erledigt werden, die übrigen ge-
hessig, und sich itziger zeit zu erhaltung gelimpfs in einem solchen für-
stehenden fürtrefflichen werk des unbedingten Friedens ein Ding also
wie zu Passau zu suchen, sich vielleicht nicht schicken mocht -- --"
Aus dem Berichte der brandenburgischen Gesandten ergiebt sich aber
daß diese damit schlecht zufrieden waren.

Religionsfriede.
das vortreffliche Werk des unbedingten Friedens zu Stande
gekommen. 1 Von allen Erinnerungen ward nur die Eine
beliebt, daß nach der Zuſage des Kaiſers ein mit Deut-
ſchen beſetzter Hofrath mit einem deutſchen Präſidenten er-
richtet werden möge.

So kam es am 25ſten September 1555 zum Reichs-
abſchied von Augsburg.

Man wird eingeſtehn müſſen, daß die Beſtimmungen
über den geiſtlichen Vorbehalt und die religiöſe Autonomie
biſchöflicher Unterthanen künftige Zwiſtigkeiten wohl befürch-
ten ließen; indeß man konnte nun einmal nicht weiter kom-
men. Dieſe Beſtimmungen drückten ungefähr das Verhält-
niß der Macht aus, welches ſich damals in den beiden Par-
teien entwickelt hatte: ſie waren mehr eine Auskunft für den
Augenblick als ein Geſetz für alle Folgezeit.

Dagegen enthielt der Friede übrigens abſchließende Feſt-
ſetzungen von höchſtem Werthe.

Wie wir öfter bemerkt, der Proteſtantismus iſt nicht
bekehrender Natur. Er wird ſich jedes Beitritts, der aus
Überzeugung entſpringt, als eines Fortganges ſeiner guten
Sache freuen: ſonſt aber ſchon zufrieden ſeyn, wenn ihm

1 Man darf alſo mit nichten ſchließen, wie Bucholtz VII, 218,
daß die Gravamina etwa ein bloßer Vorwand geweſen ſeyen. „Ha-
ben bedacht,“ ſagen die ſaͤchſiſchen Geſandten, „das die Gravamina
eines theils alſo geſchaffen das ſie zu erledigen zugeſagt, etzliche durch
dieſen Reichsabſchied, wan er erfolgt, erledigt werden, die uͤbrigen ge-
heſſig, und ſich itziger zeit zu erhaltung gelimpfs in einem ſolchen fuͤr-
ſtehenden fuͤrtrefflichen werk des unbedingten Friedens ein Ding alſo
wie zu Paſſau zu ſuchen, ſich vielleicht nicht ſchicken mocht — —“
Aus dem Berichte der brandenburgiſchen Geſandten ergiebt ſich aber
daß dieſe damit ſchlecht zufrieden waren.
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[389/0401] Religionsfriede. das vortreffliche Werk des unbedingten Friedens zu Stande gekommen. 1 Von allen Erinnerungen ward nur die Eine beliebt, daß nach der Zuſage des Kaiſers ein mit Deut- ſchen beſetzter Hofrath mit einem deutſchen Präſidenten er- richtet werden möge. So kam es am 25ſten September 1555 zum Reichs- abſchied von Augsburg. Man wird eingeſtehn müſſen, daß die Beſtimmungen über den geiſtlichen Vorbehalt und die religiöſe Autonomie biſchöflicher Unterthanen künftige Zwiſtigkeiten wohl befürch- ten ließen; indeß man konnte nun einmal nicht weiter kom- men. Dieſe Beſtimmungen drückten ungefähr das Verhält- niß der Macht aus, welches ſich damals in den beiden Par- teien entwickelt hatte: ſie waren mehr eine Auskunft für den Augenblick als ein Geſetz für alle Folgezeit. Dagegen enthielt der Friede übrigens abſchließende Feſt- ſetzungen von höchſtem Werthe. Wie wir öfter bemerkt, der Proteſtantismus iſt nicht bekehrender Natur. Er wird ſich jedes Beitritts, der aus Überzeugung entſpringt, als eines Fortganges ſeiner guten Sache freuen: ſonſt aber ſchon zufrieden ſeyn, wenn ihm 1 Man darf alſo mit nichten ſchließen, wie Bucholtz VII, 218, daß die Gravamina etwa ein bloßer Vorwand geweſen ſeyen. „Ha- ben bedacht,“ ſagen die ſaͤchſiſchen Geſandten, „das die Gravamina eines theils alſo geſchaffen das ſie zu erledigen zugeſagt, etzliche durch dieſen Reichsabſchied, wan er erfolgt, erledigt werden, die uͤbrigen ge- heſſig, und ſich itziger zeit zu erhaltung gelimpfs in einem ſolchen fuͤr- ſtehenden fuͤrtrefflichen werk des unbedingten Friedens ein Ding alſo wie zu Paſſau zu ſuchen, ſich vielleicht nicht ſchicken mocht — —“ Aus dem Berichte der brandenburgiſchen Geſandten ergiebt ſich aber daß dieſe damit ſchlecht zufrieden waren.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/401>, abgerufen am 24.11.2024.