Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).Wahlen ihre Stimmen nicht abgegeben hatten. Dieses Vorgehen wurde in
als ein sehr geringer. Es kann daher mit Recht behauptet werden, dass die Frauen im grossen Ganzen denselben Gebrauch vom Wahlrecht machen wie die Männer. III. Fünfzehn Monate lang war das Frauenwahlrecht ein Vorrecht Neusee- *) Die Anzahl der in den Listen eingetragenen männlichen Wähler übertraf zur
Zeit der Wahl die Schätzung. Wahlen ihre Stimmen nicht abgegeben hatten. Dieses Vorgehen wurde in
als ein sehr geringer. Es kann daher mit Recht behauptet werden, dass die Frauen im grossen Ganzen denselben Gebrauch vom Wahlrecht machen wie die Männer. III. Fünfzehn Monate lang war das Frauenwahlrecht ein Vorrecht Neusee- *) Die Anzahl der in den Listen eingetragenen männlichen Wähler übertraf zur
Zeit der Wahl die Schätzung. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0020" n="18"/> Wahlen ihre Stimmen nicht abgegeben hatten. Dieses Vorgehen wurde in<lb/> Neuseeland seither gesetzlich eingeführt und die Listen sind deshalb auch<lb/> seither ziemlich genau. Auch das Verhältnis der in die Wählerlisten ein-<lb/> getragenen Frauen zu ihrer Gesamtanzahl im Staate war 1893 ein bedeutend<lb/> niedrigeres als in den späteren Jahren. Selbstverständlich waren Jene, die<lb/> am meisten bestrebt waren, von dem neuen Rechte Gebrauch zu machen,<lb/> unter den Ersten registriert worden. Viele der Gleichgültigeren, die sich<lb/> damit zufrieden gegeben hatten, während des sechswöchentlichen Andranges<lb/> im September und Oktober 1893 weggelassen worden zu sein, wurden nach-<lb/> träglich aufgesucht und veranlasst, sich eintragen zu lassen. Ein Teil dürfte<lb/> zweifellos auch der Reaktion zugeschrieben werden, welche sich fühlbar<lb/> machte, nachdem der Reiz der Neuheit vorüber war. Bei der zweiten und<lb/> dritten allgemeinen Wahl, an denen die Frauen sich beteiligten, zeigte sich<lb/> der Unterschied in den Verhältniszahlen der beiden Geschlechter zwischen<lb/><table><row><cell>Datum<lb/> der<lb/> Wahl</cell><cell>Anzahl<lb/> der männlichen<lb/> Erwachsenen<lb/> nach<lb/> Schätzung</cell><cell>Anzahl<lb/> in den Wähler-<lb/> listen</cell><cell>Verhältnis<lb/> der männlichen<lb/> als Wähler<lb/> eingetragenen<lb/> Erwachsenen</cell><cell>Anzahl der<lb/> Wähler,<lb/> die abgestimmt<lb/> haben</cell><cell>Verhältnis<lb/> der in die Listen<lb/> eingetragenen<lb/> Männer, die ab-<lb/> stimmten</cell></row><lb/><row><cell>1893<lb/> 1896<lb/> 1899</cell><cell>149539<lb/> 197002<lb/> 214773</cell><cell>193536<lb/> 196925<lb/> 210529</cell><cell><note place="foot" n="*)">Die Anzahl der in den Listen eingetragenen männlichen Wähler übertraf zur<lb/> Zeit der Wahl die Schätzung.</note><lb/> 99:96 %<lb/> 98:02 %</cell><cell>129792<lb/> 149471<lb/> 159780</cell><cell>69:61 %<lb/> 75:90 %<lb/> 79:06 %</cell></row><lb/><row><cell>Datum<lb/> der<lb/> Wahl</cell><cell>Anzahl<lb/> der weiblichen<lb/> Erwachsenen<lb/> nach<lb/> Schätzung</cell><cell>Anzahl<lb/> in den Wähler-<lb/> listen</cell><cell>Verhältnis<lb/> der weiblichen<lb/> als Wähler<lb/> registrierten<lb/> Erwachsenen</cell><cell>Anzahl der<lb/> Wählerinnen,<lb/> die abgestimmt<lb/> haben</cell><cell>Verhältnis<lb/> der registrirte n<lb/> Frauen,<lb/> die abstimmten</cell></row><row><cell>1893<lb/> 1896<lb/> 1899</cell><cell>139471<lb/> 159656<lb/> 171373</cell><cell>109461<lb/> 142305<lb/> 163215</cell><cell>78:48 %<lb/> 89:13 %<lb/> 95:42 %</cell><cell>90290<lb/> 108783<lb/> 119550</cell><cell>85:18 %<lb/> 76:44 %<lb/> 75:70 %</cell></row><lb/></table> den Wählern, die in die Listen eingetragen waren und denen, die abstimmten,<lb/> als ein sehr geringer. Es kann daher mit Recht behauptet werden, dass die<lb/> Frauen im grossen Ganzen denselben Gebrauch vom Wahlrecht machen wie<lb/> die Männer.</p><lb/> </div> <div n="1"> <head>III.</head><lb/> <p>Fünfzehn Monate lang war das Frauenwahlrecht ein Vorrecht Neusee-<lb/> lands unter sämtlichen australischen Kolonien. Erst später, am 18. Dezember<lb/> 1894, genehmigte auch das südaustralische Parlament eine Wahlbill, welche<lb/> das Wahlrecht abänderte, indem sie es allen Erwachsenen überhaupt ein-<lb/> räumte. Der Kampf um diese Reform hatte in Adelaide kaum so lange ge-<lb/> währt wie in Wellington und die meisten, denn nicht alle Züge des zweiten<lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0020]
Wahlen ihre Stimmen nicht abgegeben hatten. Dieses Vorgehen wurde in
Neuseeland seither gesetzlich eingeführt und die Listen sind deshalb auch
seither ziemlich genau. Auch das Verhältnis der in die Wählerlisten ein-
getragenen Frauen zu ihrer Gesamtanzahl im Staate war 1893 ein bedeutend
niedrigeres als in den späteren Jahren. Selbstverständlich waren Jene, die
am meisten bestrebt waren, von dem neuen Rechte Gebrauch zu machen,
unter den Ersten registriert worden. Viele der Gleichgültigeren, die sich
damit zufrieden gegeben hatten, während des sechswöchentlichen Andranges
im September und Oktober 1893 weggelassen worden zu sein, wurden nach-
träglich aufgesucht und veranlasst, sich eintragen zu lassen. Ein Teil dürfte
zweifellos auch der Reaktion zugeschrieben werden, welche sich fühlbar
machte, nachdem der Reiz der Neuheit vorüber war. Bei der zweiten und
dritten allgemeinen Wahl, an denen die Frauen sich beteiligten, zeigte sich
der Unterschied in den Verhältniszahlen der beiden Geschlechter zwischen
Datum
der
Wahl Anzahl
der männlichen
Erwachsenen
nach
Schätzung Anzahl
in den Wähler-
listen Verhältnis
der männlichen
als Wähler
eingetragenen
Erwachsenen Anzahl der
Wähler,
die abgestimmt
haben Verhältnis
der in die Listen
eingetragenen
Männer, die ab-
stimmten
1893
1896
1899 149539
197002
214773 193536
196925
210529 *)
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149471
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75:90 %
79:06 %
Datum
der
Wahl Anzahl
der weiblichen
Erwachsenen
nach
Schätzung Anzahl
in den Wähler-
listen Verhältnis
der weiblichen
als Wähler
registrierten
Erwachsenen Anzahl der
Wählerinnen,
die abgestimmt
haben Verhältnis
der registrirte n
Frauen,
die abstimmten
1893
1896
1899 139471
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171373 109461
142305
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89:13 %
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108783
119550 85:18 %
76:44 %
75:70 %
den Wählern, die in die Listen eingetragen waren und denen, die abstimmten,
als ein sehr geringer. Es kann daher mit Recht behauptet werden, dass die
Frauen im grossen Ganzen denselben Gebrauch vom Wahlrecht machen wie
die Männer.
III.
Fünfzehn Monate lang war das Frauenwahlrecht ein Vorrecht Neusee-
lands unter sämtlichen australischen Kolonien. Erst später, am 18. Dezember
1894, genehmigte auch das südaustralische Parlament eine Wahlbill, welche
das Wahlrecht abänderte, indem sie es allen Erwachsenen überhaupt ein-
räumte. Der Kampf um diese Reform hatte in Adelaide kaum so lange ge-
währt wie in Wellington und die meisten, denn nicht alle Züge des zweiten
*) Die Anzahl der in den Listen eingetragenen männlichen Wähler übertraf zur
Zeit der Wahl die Schätzung.
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(2018-12-06T12:34:34Z)
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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