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Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).

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Vorwort.


Nach jahrzehntelangen Kämpfen der englischen Frauenrechtlerinnen
und Frauenrechtler hat das britische Unterhaus am 17. März 1904 dem
weiblichen Geschlecht das politische Stimmrecht - das aktive und passive
Wahlrecht - gewährt. Ob das Oberhaus zustimmen wird, kann man nicht
bestimmt wissen; doch ist es wahrscheinlich. Es darf nicht wundernehmen,
dass das Mutterland nicht zurückbleiben will hinter dem Tochter-Staatenbund
Australien. Das kulturgeschichtlich hochwichtige Ereignis vom 17. März
ds. J. hat mich veranlasst, die Herausgabe der vorliegenden Abhandlung
anzuregen, die von zeitgemässestem Interesse ist und deren Verfasser sich
als früherer neuseeländischer Staatsminister grosse Verdienste um das Zu-
standekommen der Reform erworben hat.

Inzwischen hat die australische Frauenwelt bereits Gelegenheit ge-
habt, ihr Bundeswahlrecht praktisch auszuüben, denn im Dezember 1903
haben die Wahlen fürs Bundesparlament stattgefunden. Von den 850000
weiblichen Wahlberechtigten beteiligten sich die allermeisten an der Ab-
stimmung, welche allenthalben ohne aufregende Zwischenfälle vor sich ging.
Das von den Führerinnen der Frauenbewegung den Kandidaten ans Herz
gelegte Programm lautete: 1. Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
und in der Verwaltung; alle Staatsämter sollen beiden Geschlechtern unter
gleichen Bedingungen offenstehen. 2. Hygienische Vorschriften; Verbot von
Opium-Einfuhr u. s. w. 3. Förderung des industriellen Friedens; staatliche
Schiedsgerichte. 4. Förderung des internationalen Friedens; Reorganisation
von Heer und Flotte. Der erste Punkt ist nur die logische Konsequenz des
Wahlrechtes für beide Geschlechter, und es steht zu erwarten, dass er früher
oder später gesetzliche Form annehmen wird. Australien wird ohne Zweifel
das Land sein, das hierin allen anderen Staaten der Welt vorangehen wird.


Vorwort.


Nach jahrzehntelangen Kämpfen der englischen Frauenrechtlerinnen
und Frauenrechtler hat das britische Unterhaus am 17. März 1904 dem
weiblichen Geschlecht das politische Stimmrecht – das aktive und passive
Wahlrecht – gewährt. Ob das Oberhaus zustimmen wird, kann man nicht
bestimmt wissen; doch ist es wahrscheinlich. Es darf nicht wundernehmen,
dass das Mutterland nicht zurückbleiben will hinter dem Tochter-Staatenbund
Australien. Das kulturgeschichtlich hochwichtige Ereignis vom 17. März
ds. J. hat mich veranlasst, die Herausgabe der vorliegenden Abhandlung
anzuregen, die von zeitgemässestem Interesse ist und deren Verfasser sich
als früherer neuseeländischer Staatsminister grosse Verdienste um das Zu-
standekommen der Reform erworben hat.

Inzwischen hat die australische Frauenwelt bereits Gelegenheit ge-
habt, ihr Bundeswahlrecht praktisch auszuüben, denn im Dezember 1903
haben die Wahlen fürs Bundesparlament stattgefunden. Von den 850000
weiblichen Wahlberechtigten beteiligten sich die allermeisten an der Ab-
stimmung, welche allenthalben ohne aufregende Zwischenfälle vor sich ging.
Das von den Führerinnen der Frauenbewegung den Kandidaten ans Herz
gelegte Programm lautete: 1. Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
und in der Verwaltung; alle Staatsämter sollen beiden Geschlechtern unter
gleichen Bedingungen offenstehen. 2. Hygienische Vorschriften; Verbot von
Opium-Einfuhr u. s. w. 3. Förderung des industriellen Friedens; staatliche
Schiedsgerichte. 4. Förderung des internationalen Friedens; Reorganisation
von Heer und Flotte. Der erste Punkt ist nur die logische Konsequenz des
Wahlrechtes für beide Geschlechter, und es steht zu erwarten, dass er früher
oder später gesetzliche Form annehmen wird. Australien wird ohne Zweifel
das Land sein, das hierin allen anderen Staaten der Welt vorangehen wird.


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Zitationshilfe: Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16), S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reeves_wahlrecht_1904/5>, abgerufen am 24.11.2024.