Reichardt, Christian: Land- u. Garten-Schatzes. Bd. 1. Erfurt, 1753.Weitere Ausführung gen wil, der muß hauptsächlich dahin sehen, daßer demselben frischen und zum Aufgehen tüchtigen Samen verkauffe. Daher muß der Same nicht nur im Einkauffen, damit man nicht selbst mit verlegenem Zeuge betrogen werde, sondern auch, wenn er zwar frisch gewesen, aber wegen schlech- ten Abgang etliche Jahre liegen blieben, nach der im vierten Capitel beschriebenen Art probiret wer- den. Findet sich, daß der verschriebene oder sonst erhandelte Same nichts mehr tauget und seine oben p. 19. beschriebene Probe nicht hält; so muß man solchen zurück schicken, und mit dergleichen betrügerischen Leuten ferner nichts mehr zu thun haben. Hat man ihn aber frisch und gut erhalten, aber wegen schlechter Consumtion müssen verder- ben lassen, so ist es doch besser und Christlicher, den Schaden selbst zu tragen, als an seinem Näch- sten gewissenlos zu handeln. Ob nun aber gleich das Aufgehen die aller- Um
Weitere Ausfuͤhrung gen wil, der muß hauptſaͤchlich dahin ſehen, daßer demſelben friſchen und zum Aufgehen tuͤchtigen Samen verkauffe. Daher muß der Same nicht nur im Einkauffen, damit man nicht ſelbſt mit verlegenem Zeuge betrogen werde, ſondern auch, wenn er zwar friſch geweſen, aber wegen ſchlech- ten Abgang etliche Jahre liegen blieben, nach der im vierten Capitel beſchriebenen Art probiret wer- den. Findet ſich, daß der verſchriebene oder ſonſt erhandelte Same nichts mehr tauget und ſeine oben p. 19. beſchriebene Probe nicht haͤlt; ſo muß man ſolchen zuruͤck ſchicken, und mit dergleichen betruͤgeriſchen Leuten ferner nichts mehr zu thun haben. Hat man ihn aber friſch und gut erhalten, aber wegen ſchlechter Conſumtion muͤſſen verder- ben laſſen, ſo iſt es doch beſſer und Chriſtlicher, den Schaden ſelbſt zu tragen, als an ſeinem Naͤch- ſten gewiſſenlos zu handeln. Ob nun aber gleich das Aufgehen die aller- Um
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Weitere Ausfuͤhrung
gen wil, der muß hauptſaͤchlich dahin ſehen, daß
er demſelben friſchen und zum Aufgehen tuͤchtigen
Samen verkauffe. Daher muß der Same nicht
nur im Einkauffen, damit man nicht ſelbſt mit
verlegenem Zeuge betrogen werde, ſondern auch,
wenn er zwar friſch geweſen, aber wegen ſchlech-
ten Abgang etliche Jahre liegen blieben, nach der
im vierten Capitel beſchriebenen Art probiret wer-
den. Findet ſich, daß der verſchriebene oder ſonſt
erhandelte Same nichts mehr tauget und ſeine
oben p. 19. beſchriebene Probe nicht haͤlt; ſo muß
man ſolchen zuruͤck ſchicken, und mit dergleichen
betruͤgeriſchen Leuten ferner nichts mehr zu thun
haben. Hat man ihn aber friſch und gut erhalten,
aber wegen ſchlechter Conſumtion muͤſſen verder-
ben laſſen, ſo iſt es doch beſſer und Chriſtlicher, den
Schaden ſelbſt zu tragen, als an ſeinem Naͤch-
ſten gewiſſenlos zu handeln.
Ob nun aber gleich das Aufgehen die aller-
vornehmſte Eigenſchaft eines Samens iſt, ſo iſt
doch ſolches allein noch nicht hinlaͤnglich, die Leute
zu verwahren, ſondern es iſt noch hauptſaͤchlich zu
merken, daß zwiſchen denen Samen in Anſehung
ihrer innerlichen Guͤte, ein gar groſſer Unterſchied
iſt. Es koͤmt nemlich darauf an, daß der Same
von guten Arten, und mit groͤſtem Fleiße und Sorg-
falt ausgeleſenen Stuͤcken erzogen worden, wie ich
p. 54. erinnert. Wenn man hingegen den Sa-
men von ſchlechten ohne Unterſchied und Sorgfalt
aufgeſchoſſenen Samen nimt, ſo bekomt man
ſchlechtes und elendes Zeug.
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