lich sind. Ihr ist in dem Gebiete derselben bloss ein Aufenthaltsort (domicilium) zugestan- den, dessen Umfang nicht absolut begrenzt ist, sondern nach den Fortschritten der Kunst sich verändert, verengert, erweitert. Das nemliche Ding ist ein Nahrungsmittel, wenn es den Verlust an Substanz in einem gesunden Körper er- setzt; eine Arzney, wenn es die verlohrne Ge- sundheit wieder herstellt; und ein Gift, wenn es dieselbe zerstört. Dabey bleibt es, an sich, immer das nemliche Ding. Daher muss jeder Versuch verunglücken, durch die Diätetik, Arzneimittellehre, Toxikologie u. s. w. bestimmte Scheidungslinien in dem Naturreich zu ziehen, und es gleichsam in besondere Provinzen abzutheilen.
Den Begriff eines Heilmittels müssen wir also auf seinem letzten Zwecke gründen. Allein ordnen können wir die Heilmittel nicht nach ihren Unterzwecken, weil das nemliche Ding zu verschiedenen Zwecken brauchbar ist, und daher keinen steten Platz im System finden würde. Deswegen ist die Eintheilung derselben in Nahrungsmittel, Arzneien, Gifte, Brechmittel, Wurmmittel u. s. w. fehler- haft, wenn wir uns einbilden, dadurch jedem ärztlichen Instrument seinen eigenthümlichen Ort im System angewiesen zu haben. Ein Einthei- lungsgrund, der sich nicht sowohl auf ihre Zwe- cke, sondern vielmehr auf ihre absoluten Kräfte
lich ſind. Ihr iſt in dem Gebiete derſelben bloſs ein Aufenthaltsort (domicilium) zugeſtan- den, deſſen Umfang nicht abſolut begrenzt iſt, ſondern nach den Fortſchritten der Kunſt ſich verändert, verengert, erweitert. Das nemliche Ding iſt ein Nahrungsmittel, wenn es den Verluſt an Subſtanz in einem geſunden Körper er- ſetzt; eine Arzney, wenn es die verlohrne Ge- ſundheit wieder herſtellt; und ein Gift, wenn es dieſelbe zerſtört. Dabey bleibt es, an ſich, immer das nemliche Ding. Daher muſs jeder Verſuch verunglücken, durch die Diätetik, Arzneimittellehre, Toxikologie u. ſ. w. beſtimmte Scheidungslinien in dem Naturreich zu ziehen, und es gleichſam in beſondere Provinzen abzutheilen.
Den Begriff eines Heilmittels müſſen wir alſo auf ſeinem letzten Zwecke gründen. Allein ordnen können wir die Heilmittel nicht nach ihren Unterzwecken, weil das nemliche Ding zu verſchiedenen Zwecken brauchbar iſt, und daher keinen ſteten Platz im Syſtem finden würde. Deswegen iſt die Eintheilung derſelben in Nahrungsmittel, Arzneien, Gifte, Brechmittel, Wurmmittel u. ſ. w. fehler- haft, wenn wir uns einbilden, dadurch jedem ärztlichen Inſtrument ſeinen eigenthümlichen Ort im Syſtem angewieſen zu haben. Ein Einthei- lungsgrund, der ſich nicht ſowohl auf ihre Zwe- cke, ſondern vielmehr auf ihre abſoluten Kräfte
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lich ſind. Ihr iſt in dem Gebiete derſelben bloſs
ein Aufenthaltsort (domicilium) zugeſtan-
den, deſſen Umfang nicht abſolut begrenzt iſt,
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verändert, verengert, erweitert. Das nemliche
Ding iſt ein Nahrungsmittel, wenn es den
Verluſt an Subſtanz in einem geſunden Körper er-
ſetzt; eine Arzney, wenn es die verlohrne Ge-
ſundheit wieder herſtellt; und ein Gift, wenn
es dieſelbe zerſtört. Dabey bleibt es, an ſich,
immer das nemliche Ding. Daher muſs jeder
Verſuch verunglücken, durch die Diätetik,
Arzneimittellehre, Toxikologie u. ſ. w.
beſtimmte Scheidungslinien in dem Naturreich zu
ziehen, und es gleichſam in beſondere Provinzen
abzutheilen.
Den Begriff eines Heilmittels müſſen wir
alſo auf ſeinem letzten Zwecke gründen.
Allein ordnen können wir die Heilmittel nicht
nach ihren Unterzwecken, weil das nemliche
Ding zu verſchiedenen Zwecken brauchbar iſt,
und daher keinen ſteten Platz im Syſtem finden
würde. Deswegen iſt die Eintheilung derſelben
in Nahrungsmittel, Arzneien, Gifte,
Brechmittel, Wurmmittel u. ſ. w. fehler-
haft, wenn wir uns einbilden, dadurch jedem
ärztlichen Inſtrument ſeinen eigenthümlichen Ort
im Syſtem angewieſen zu haben. Ein Einthei-
lungsgrund, der ſich nicht ſowohl auf ihre Zwe-
cke, ſondern vielmehr auf ihre abſoluten Kräfte
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Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reil_curmethode_1803/29>, abgerufen am 21.11.2024.
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