Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886.1. Die japanische Landwirthschaft im Allgemeinen. Der Durchschnittswerth des Reislandes wurde Der Brutto-Ertrag der Durchschnittsernte wurde Reisland. trockenes Land. %, pro cho %, pro cho Staatssteuer 2,5 13,28 2,5 5,17 Kensteuer 2,5 13,28 2,5 5,17 Productionsunkosten 2,77 21,25 2,29 4,75 Nettogewinn 4,00 14,72 4,00 8,28 11,77 % 62,53 cho 11,29 % 23,37 cho Weiter berechnet sich nach dieser Veranlagung die Grundsteuer für 2539090 cho Reisland auf 33719115 yen 1732449 - Trockenland auf 8956761 - zusammen 4271539 cho Culturland auf 42675876 yen gegenüber 43029745 yen wirklicher Einnahmen im Finanzjahre, wel- Gegenwärtig vertheilt sich das aus 18537 #ri = 28356945 # cho 1) Bergwälder, ohne Pflege und Oedland 17302928 #cho 2) Cultur- und Nutzland im weitesten Sinne 11054017 - Das letztere umfasst: a) Ta oder Reisland . . . . . . . . . . 2642251 #cho b) Hata oder trockne Felder . . . . . . . 1852455 - c) Benutzte Hara (für Gras, Heu und Weide) . 756127 - d) Yashiki oder Baugrund . . . . . . . . 548541 - e) Shio-hama (flacher Strand zur Salzgewinnung) 6364 - f) Culturwälder . . . . . . . . . . . 5240571 - g) Künstliche Anlagen . . . . . . . . . 7708 - 11054017 #cho Die Gruppe b (Hata) umfasst auch die Maulbeerpflanzungen für die Seidenzucht 110174 #cho - Theepflanzungen mit . . . . . . . 42174 - *) Nach gefälligen, auf Erhebungen des Jahres 1879 sich beziehenden Mitthei-
lungen der Kaiserl. Japanischen Gesandtschaft in Berlin, sowie des Herrn Re- gierungsrath Rudolph. 1. Die japanische Landwirthschaft im Allgemeinen. Der Durchschnittswerth des Reislandes wurde Der Brutto-Ertrag der Durchschnittsernte wurde Reisland. trockenes Land. %, pro chô %, pro chô Staatssteuer 2,5 13,28 2,5 5,17 Kensteuer 2,5 13,28 2,5 5,17 Productionsunkosten 2,77 21,25 2,29 4,75 Nettogewinn 4,00 14,72 4,00 8,28 11,77 % 62,53 chô 11,29 % 23,37 chô Weiter berechnet sich nach dieser Veranlagung die Grundsteuer für 2539090 chô Reisland auf 33719115 yen 1732449 ‒ Trockenland auf 8956761 ‒ zusammen 4271539 chô Culturland auf 42675876 yen gegenüber 43029745 yen wirklicher Einnahmen im Finanzjahre, wel- Gegenwärtig vertheilt sich das aus 18537 □ri = 28356945 □ chô 1) Bergwälder, ohne Pflege und Oedland 17302928 □chô 2) Cultur- und Nutzland im weitesten Sinne 11054017 ‒ Das letztere umfasst: a) Ta oder Reisland . . . . . . . . . . 2642251 □chô b) Hata oder trockne Felder . . . . . . . 1852455 ‒ c) Benutzte Hara (für Gras, Heu und Weide) . 756127 ‒ d) Yashiki oder Baugrund . . . . . . . . 548541 ‒ e) Shio-hama (flacher Strand zur Salzgewinnung) 6364 ‒ f) Culturwälder . . . . . . . . . . . 5240571 ‒ g) Künstliche Anlagen . . . . . . . . . 7708 ‒ 11054017 □chô Die Gruppe b (Hata) umfasst auch die Maulbeerpflanzungen für die Seidenzucht 110174 □chô ‒ Theepflanzungen mit . . . . . . . 42174 ‒ *) Nach gefälligen, auf Erhebungen des Jahres 1879 sich beziehenden Mitthei-
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1. Die japanische Landwirthschaft im Allgemeinen.
Der Durchschnittswerth des Reislandes wurde
zu 531,24 yen = Mk. 2124,96 per chô (oder Hektar) und der der hata
zu 206,72 ‒ = ‒ 826,88 per chô (oder Hektar) angenommen.
Der Brutto-Ertrag der Durchschnittsernte wurde
beim Reislande zu 11,77 % des Kaufpreises = 62,53 yen pro chô,
beim trockenen Felde zu 11,29 % — — = 23,37 ‒ ‒ ‒
berechnet. Diese Ernteerträge von 11,77 %, beziehungsweise 11,29 %
des Grundwerthes vertheilten sich wie folgt:
Reisland. trockenes Land.
%, pro chô %, pro chô
Staatssteuer 2,5 13,28 2,5 5,17
Kensteuer 2,5 13,28 2,5 5,17
Productionsunkosten 2,77 21,25 2,29 4,75
Nettogewinn 4,00 14,72 4,00 8,28
11,77 % 62,53 chô 11,29 % 23,37 chô
Weiter berechnet sich nach dieser Veranlagung die Grundsteuer für
2539090 chô Reisland auf 33719115 yen
1732449 ‒ Trockenland auf 8956761 ‒
zusammen 4271539 chô Culturland auf 42675876 yen
gegenüber 43029745 yen wirklicher Einnahmen im Finanzjahre, wel-
ches mit dem 30. Juni 1884 endete.
Gegenwärtig vertheilt sich das aus 18537 □ri = 28356945 □ chô
bestehende Areal von Alt-Japan *) (Hondo, Kiushiu, Shikoku, Awaji,
Sado, Oki, Iki und Tsushima), wie folgt:
1) Bergwälder, ohne Pflege und Oedland 17302928 □chô
2) Cultur- und Nutzland im weitesten Sinne 11054017 ‒
Das letztere umfasst:
a) Ta oder Reisland . . . . . . . . . . 2642251 □chô
b) Hata oder trockne Felder . . . . . . . 1852455 ‒
c) Benutzte Hara (für Gras, Heu und Weide) . 756127 ‒
d) Yashiki oder Baugrund . . . . . . . . 548541 ‒
e) Shio-hama (flacher Strand zur Salzgewinnung) 6364 ‒
f) Culturwälder . . . . . . . . . . . 5240571 ‒
g) Künstliche Anlagen . . . . . . . . . 7708 ‒
11054017 □chô
Die Gruppe b (Hata) umfasst auch
die Maulbeerpflanzungen für die Seidenzucht 110174 □chô
‒ Theepflanzungen mit . . . . . . . 42174 ‒
*) Nach gefälligen, auf Erhebungen des Jahres 1879 sich beziehenden Mitthei-
lungen der Kaiserl. Japanischen Gesandtschaft in Berlin, sowie des Herrn Re-
gierungsrath Rudolph.
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