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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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dem Alten Testament seyn krafft-loß/ dieweilen nach dem Ausspruch Christi Matt. II. v. 13. Das Gesetz und die Propheten reichen biß auff Joannem/ und folglich haben die Satzungen des Alten Testaments ihre Endschafft erreichet. Dienen also die Gleichnüssen des Alten Testaments nur den Papisten/ wo sie dem Pabst in Handhabung dessen Hochmuhts eine Schein geben können: wo sie aber selbigem an seinem Ansehen einigen Nachtheil bringen/ dan seynd sie abgeschaffet und auffgehoben. Wiedrum wan man den Papisten vorrücket/ wie daß die Römische Kayser über die Päbste ihre Gewalt und Herrschafft verübet haben/ und vormahls (da drey Päbste zugleich als drey irrende Planeten an dem Römischen Himmel schwebten/ deren den einer seinen Sitz genommen hatte in S. Peters Kirch/ der ander bey Maria Major, der dritte in Vaticano, und aber Gratianus ein Priester alle diese drey Gegen-Päbste mit Schanckungen und eitelem Gold-schein dermassen verblendet/ und mit Liebkosen eingeschläffert hatte/ daß er dardurch ihnen die päbstliche Würde weggeklaubt und entrissen) Kayser Henricus III. Krafft seiner Ober-Gewalt diesen Gratianum aus dem päbstischen Sitz gehoben/ und an dessen Stelle gesetzet habe den Pabst Clemens II. wie auch nach ihm den Pabst Damasus II. Wiedrum nach dessen Abgang den Pabst Leo IX. und abermahlen nach dessen Hinscheiden den Pabst Victor II. auf den Römischen Stuel und zur päbstlichen Inful erhebt habe: wie auch daß Kayser Otto I. den Pabst Joannes XII. und Kayser Sigismundus den Pabst Ioannes XXIII. wegen ihrer Laster vom päbstlichen Stuel haben verstossen/ dan wenden die Papisten für/ dis haben die Kayser bey solchen Zufällen verübt aus Vergünstigung und freywilliger Gestattung der Kirchen. Aber lauter eitele Ausflüchte seynd diese ohne fundament des göttlichen Worts.

IX. Wan man aber gnau suchen wolte im Alten Testament/ so würde man auch noch wohl finden einen Vortheil für den Pabst/ wodurch dessen Ansehen und Gewalt über Kayser und Könige könte behauptet werden: dan Levit. 4. v. 3. 22. erfordert GOtt von dem Priester ein besseres Sünd-Opffer als von dem Fürsten: nemlich von dem Priester ein junges Kalb/ von dem Fürsten ein Geißbock. Durch dieses köstlicheres Opffer ist ja vorbedeuter der Vorzug des Pabstes/ so ihm gebührt für Kayser und Königen.

Antwort. Wan schon das Sünd-Opffer für die Sünde des Priesters wäre besser gewesen/ als eben das Sünd-Opffer für den Fürsten/ so meldet doch auch der angezogener Text/ daß der Priester gesündiget/ und auch durch Aergernüß das Volck hat sündigen gemacht: der Fürst hingegen unwissentlich es verschuldet habe; weilen dan das Verbrechen des Priesters schlimmer war als die Ubertretung des Fürsten/ so geziemete sich auch für den Priester ein besseres Sünd-Opffer. Wan ihr dis nun auch wöllt auf den Pabst deuten/ so wird es zu dessen Ehr wenig fruchten. Summa es gibt im Pabstum seltzame und lächerliche Auslegungen / Verdrehungen/ Radbrechereyen/ und Entgröbungen der Heil. Schrifft: Und kurtz davon zu reden/ daß der Pabst in seinen Herrschafften als ein weltlicher Fürst mit seinen Gesetzen schalte und herrsche/ mag man dulden: aber die angemaßte Gewalt in Glaubens-sachen nach Belieben zu verfahren/ ist nichts als ein phantastischer Aberglaube.

X. Hat doch der Hohe-priester im Alten Testament Gewalt gehabt mit seinen Gesetzen über die Unterthanen zu herrschen: und die Ubertreter mit dem Tod abzustraffen, Deut. 17. v. 12. da GOtt spricht: Wan iemand hoffärtiglich und vermessen handlen würde/ daß er dem Priester nicht gehorchet/ der da selbst an des HErrn deines GOttes Ammt stehet/ der soll sterben. Warum sollte man dan dem Pabst

dem Alten Testament seyn krafft-loß/ dieweilen nach dem Ausspruch Christi Matt. II. v. 13. Das Gesetz und die Propheten reichen biß auff Joannem/ und folglich haben die Satzungen des Alten Testaments ihre Endschafft erreichet. Dienen also die Gleichnüssen des Alten Testaments nur den Papisten/ wo sie dem Pabst in Handhabung dessen Hochmuhts eine Schein geben können: wo sie aber selbigem an seinem Ansehen einigen Nachtheil bringen/ dan seynd sie abgeschaffet und auffgehoben. Wiedrum wan man den Papisten vorrücket/ wie daß die Römische Kayser über die Päbste ihre Gewalt und Herrschafft verübet haben/ und vormahls (da drey Päbste zugleich als drey irrende Planeten an dem Römischen Himmel schwebten/ deren den einer seinen Sitz genommen hatte in S. Peters Kirch/ der ander bey Maria Major, der dritte in Vaticano, und aber Gratianus ein Priester alle diese drey Gegen-Päbste mit Schanckungen und eitelem Gold-schein dermassen verblendet/ und mit Liebkosen eingeschläffert hatte/ daß er dardurch ihnen die päbstliche Würde weggeklaubt und entrissen) Kayser Henricus III. Krafft seiner Ober-Gewalt diesen Gratianum aus dem päbstischen Sitz gehoben/ und an dessen Stelle gesetzet habe den Pabst Clemens II. wie auch nach ihm den Pabst Damasus II. Wiedrum nach dessen Abgang den Pabst Leo IX. und abermahlen nach dessen Hinscheiden den Pabst Victor II. auf den Römischen Stuel und zur päbstlichen Inful erhebt habe: wie auch daß Kayser Otto I. den Pabst Joannes XII. und Kayser Sigismundus den Pabst Ioannes XXIII. wegen ihrer Laster vom päbstlichen Stuel haben verstossen/ dan wenden die Papisten für/ dis haben die Kayser bey solchen Zufällen verübt aus Vergünstigung und freywilliger Gestattung der Kirchen. Aber lauter eitele Ausflüchte seynd diese ohne fundament des göttlichen Worts.

IX. Wan man aber gnau suchen wolte im Alten Testament/ so würde man auch noch wohl finden einen Vortheil für den Pabst/ wodurch dessen Ansehen und Gewalt über Kayser und Könige könte behauptet werden: dan Levit. 4. v. 3. 22. erfordert GOtt von dem Priester ein besseres Sünd-Opffer als von dem Fürsten: nemlich von dem Priester ein junges Kalb/ von dem Fürsten ein Geißbock. Durch dieses köstlicheres Opffer ist ja vorbedeuter der Vorzug des Pabstes/ so ihm gebührt für Kayser und Königen.

Antwort. Wan schon das Sünd-Opffer für die Sünde des Priesters wäre besser gewesen/ als eben das Sünd-Opffer für den Fürsten/ so meldet doch auch der angezogener Text/ daß der Priester gesündiget/ und auch durch Aergernüß das Volck hat sündigen gemacht: der Fürst hingegen unwissentlich es verschuldet habe; weilen dan das Verbrechen des Priesters schlimmer war als die Ubertretung des Fürsten/ so geziemete sich auch für den Priester ein besseres Sünd-Opffer. Wan ihr dis nun auch wöllt auf den Pabst deuten/ so wird es zu dessen Ehr wenig fruchten. Summa es gibt im Pabstum seltzame und lächerliche Auslegungen / Verdrehungen/ Radbrechereyen/ und Entgröbungen der Heil. Schrifft: Und kurtz davon zu reden/ daß der Pabst in seinen Herrschafften als ein weltlicher Fürst mit seinen Gesetzen schalte und herrsche/ mag man dulden: aber die angemaßte Gewalt in Glaubens-sachen nach Belieben zu verfahren/ ist nichts als ein phantastischer Aberglaube.

X. Hat doch der Hohe-priester im Alten Testament Gewalt gehabt mit seinen Gesetzen über die Unterthanen zu herrschen: und die Ubertreter mit dem Tod abzustraffen, Deut. 17. v. 12. da GOtt spricht: Wan iemand hoffärtiglich und vermessen handlen würde/ daß er dem Priester nicht gehorchet/ der da selbst an des HErrn deines GOttes Ammt stehet/ der soll sterben. Warum sollte man dan dem Pabst

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dem Alten Testament seyn krafft-loß/ dieweilen            nach dem Ausspruch Christi Matt. II. v. 13. Das Gesetz und die Propheten reichen biß auff            Joannem/ und folglich haben die Satzungen des Alten Testaments ihre Endschafft erreichet.            Dienen also die Gleichnüssen des Alten Testaments nur den Papisten/ wo sie dem Pabst in            Handhabung dessen Hochmuhts eine Schein geben können: wo sie aber selbigem an seinem            Ansehen einigen Nachtheil bringen/ dan seynd sie abgeschaffet und auffgehoben. Wiedrum            wan man den Papisten vorrücket/ wie daß die Römische Kayser über die Päbste ihre Gewalt            und Herrschafft verübet haben/ und vormahls (da drey Päbste zugleich als drey irrende            Planeten an dem Römischen Himmel schwebten/ deren den einer seinen Sitz genommen hatte in            S. Peters Kirch/ der ander bey Maria Major, der dritte in Vaticano, und aber Gratianus            ein Priester alle diese drey Gegen-Päbste mit Schanckungen und eitelem Gold-schein            dermassen verblendet/ und mit Liebkosen eingeschläffert hatte/ daß er dardurch ihnen die            päbstliche Würde weggeklaubt und entrissen) Kayser Henricus III. Krafft seiner Ober-Gewalt            diesen Gratianum aus dem päbstischen Sitz gehoben/ und an dessen Stelle gesetzet habe den            Pabst Clemens II. wie auch nach ihm den Pabst Damasus II. Wiedrum nach dessen Abgang den            Pabst Leo IX. und abermahlen nach dessen Hinscheiden den Pabst Victor II. auf den            Römischen Stuel und zur päbstlichen Inful erhebt habe: wie auch daß Kayser Otto I. den            Pabst Joannes XII. und Kayser Sigismundus den Pabst Ioannes XXIII. wegen ihrer Laster vom            päbstlichen Stuel haben verstossen/ dan wenden die Papisten für/ dis haben die Kayser            bey solchen Zufällen verübt aus Vergünstigung und freywilliger Gestattung der Kirchen.            Aber lauter eitele Ausflüchte seynd diese ohne fundament des göttlichen Worts.</p>
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[112/0132] dem Alten Testament seyn krafft-loß/ dieweilen nach dem Ausspruch Christi Matt. II. v. 13. Das Gesetz und die Propheten reichen biß auff Joannem/ und folglich haben die Satzungen des Alten Testaments ihre Endschafft erreichet. Dienen also die Gleichnüssen des Alten Testaments nur den Papisten/ wo sie dem Pabst in Handhabung dessen Hochmuhts eine Schein geben können: wo sie aber selbigem an seinem Ansehen einigen Nachtheil bringen/ dan seynd sie abgeschaffet und auffgehoben. Wiedrum wan man den Papisten vorrücket/ wie daß die Römische Kayser über die Päbste ihre Gewalt und Herrschafft verübet haben/ und vormahls (da drey Päbste zugleich als drey irrende Planeten an dem Römischen Himmel schwebten/ deren den einer seinen Sitz genommen hatte in S. Peters Kirch/ der ander bey Maria Major, der dritte in Vaticano, und aber Gratianus ein Priester alle diese drey Gegen-Päbste mit Schanckungen und eitelem Gold-schein dermassen verblendet/ und mit Liebkosen eingeschläffert hatte/ daß er dardurch ihnen die päbstliche Würde weggeklaubt und entrissen) Kayser Henricus III. Krafft seiner Ober-Gewalt diesen Gratianum aus dem päbstischen Sitz gehoben/ und an dessen Stelle gesetzet habe den Pabst Clemens II. wie auch nach ihm den Pabst Damasus II. Wiedrum nach dessen Abgang den Pabst Leo IX. und abermahlen nach dessen Hinscheiden den Pabst Victor II. auf den Römischen Stuel und zur päbstlichen Inful erhebt habe: wie auch daß Kayser Otto I. den Pabst Joannes XII. und Kayser Sigismundus den Pabst Ioannes XXIII. wegen ihrer Laster vom päbstlichen Stuel haben verstossen/ dan wenden die Papisten für/ dis haben die Kayser bey solchen Zufällen verübt aus Vergünstigung und freywilliger Gestattung der Kirchen. Aber lauter eitele Ausflüchte seynd diese ohne fundament des göttlichen Worts. IX. Wan man aber gnau suchen wolte im Alten Testament/ so würde man auch noch wohl finden einen Vortheil für den Pabst/ wodurch dessen Ansehen und Gewalt über Kayser und Könige könte behauptet werden: dan Levit. 4. v. 3. 22. erfordert GOtt von dem Priester ein besseres Sünd-Opffer als von dem Fürsten: nemlich von dem Priester ein junges Kalb/ von dem Fürsten ein Geißbock. Durch dieses köstlicheres Opffer ist ja vorbedeuter der Vorzug des Pabstes/ so ihm gebührt für Kayser und Königen. Antwort. Wan schon das Sünd-Opffer für die Sünde des Priesters wäre besser gewesen/ als eben das Sünd-Opffer für den Fürsten/ so meldet doch auch der angezogener Text/ daß der Priester gesündiget/ und auch durch Aergernüß das Volck hat sündigen gemacht: der Fürst hingegen unwissentlich es verschuldet habe; weilen dan das Verbrechen des Priesters schlimmer war als die Ubertretung des Fürsten/ so geziemete sich auch für den Priester ein besseres Sünd-Opffer. Wan ihr dis nun auch wöllt auf den Pabst deuten/ so wird es zu dessen Ehr wenig fruchten. Summa es gibt im Pabstum seltzame und lächerliche Auslegungen / Verdrehungen/ Radbrechereyen/ und Entgröbungen der Heil. Schrifft: Und kurtz davon zu reden/ daß der Pabst in seinen Herrschafften als ein weltlicher Fürst mit seinen Gesetzen schalte und herrsche/ mag man dulden: aber die angemaßte Gewalt in Glaubens-sachen nach Belieben zu verfahren/ ist nichts als ein phantastischer Aberglaube. X. Hat doch der Hohe-priester im Alten Testament Gewalt gehabt mit seinen Gesetzen über die Unterthanen zu herrschen: und die Ubertreter mit dem Tod abzustraffen, Deut. 17. v. 12. da GOtt spricht: Wan iemand hoffärtiglich und vermessen handlen würde/ daß er dem Priester nicht gehorchet/ der da selbst an des HErrn deines GOttes Ammt stehet/ der soll sterben. Warum sollte man dan dem Pabst

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/132>, abgerufen am 24.11.2024.