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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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als dem Hohen-priester im Neuen Testament nicht ebenmässigen Gewalt gestehen wöllen?

Antwort. Der Text sagt ausdrücklich: Daß der Priester daselbst an GOttes des HErrn Ammt stehe/ und v. II. daß er solle lehren nach dem Gesetz/ und nach dem Rechten: Weilen aber der Pabst nicht lehret nach dem Gesetz/ noch nach dem Rechten: sondern nur nach seinem eigenen abergläubischen Geist/ und zudem er auch nicht stehet an Gottes Ammt/ noch an statt Christi: sondern Christus selbsten die Obsicht seiner Kirchen verwalten will; so ist diese Gleichnüß ungeschickt/ und bleibt die geistliche Monarchie des Pabstes nur Pfaffen-Gedicht/ und folgens diese Gleichnüß zu schwach des Pabstes eingebildete Gewalt zu unterstützen.

XI. Der Pabst ist Gesetz-frey: kan die Papisten verbinden, daß sie fasten/ und alle Jahr zum wenigsten einmahl beichten: wie auch die Priester und Mönche unter Verbindung einer schweren Sünde darzu anhalten/ daß sie ihre Tag-zeiten oder Horas Canonicas täglich müssen ablesen &c. Er aber selbsten ist zu keinem aus obgemelten Stücken verbunden / so hat er absolut die höchste Gewalt auf Erden.

Antwort. Allhie gibts ein artiges Gefecht und Gezänck zwischen den päbstischen Theologen wegen der Freyheit und Gewalt ihres Pabstes: dan Bonacina de Sacram. disp. 5. q. 5. Sect. 2 wie auch Fagundez in praec. 2. Ecces. l. 4. c. 3. geben für/ der Pabst seye zu oberwehnten Stücken nicht verbunden durch einen Zwang/ oder/ wie sie es nennen/ vi coactiva: sondern nur vi directiva, das ist: anderen ein gut Exempel und Vorspiel zu geben / und Aergernüß zu verhüten: und seye dessentwegen der Pabst unter einer schweren Sünde verbunden obbenennte Wercke zu leisten wie andre Papisten. Hingegen Thomas Sangez lib. 8. de matrim. disp. 18. n. 7. Castropalaus tom. I. tr. 3. disp. 8. Navarrus de poenit. dist. 5. n. 32. vermeinen dis seye etwas zu schwer und zu grob gegen den Pabst geurtheilt/ und seye er nur dazu verpflichtet unter einer kleinen oder geringen Sünde. Wiedrum Richardus in 4. dist. 17. q. 4. a. 2. ad 5. wills noch höfflicher machen/ und gibt für der Pabst seye so gar nicht darzu verbunden unter einer geringen Sünde: sondern nur darzu gehalten wegen einer geziemenden Zuständigkeit. Abermahlen Lugo de Sacram. poenit. disp. 16. sect. 7. vermeinet es seye discret und höfflich gnug mit dem Pabst gehandelt/ wan man zugäbe / daß die Papisten schuldig seyn zu beichten alle Jahr: der Pabst selbsten aber innerhalb der Zeit von anderthalb Jahren. Und auf diese manier zu reden hat der Pabst als das Haubt noch ein halb Jahr länger Zeit zu sündigen als die andern Glieder. Endlich aber Malderus in part. 2. q. 96. a. 5. stolpert gar grob hinein mit Vermelden/ der Pabst seye eben so wohl unter einer schweren Sünde verbunden und zu den Gesetzen der päbstischen Kirchen angehalten als andere Papisten. Solcher gestalt unterstehen sich etliche Papisten ihr Ober-haubt den Pabst über andere zu erheben/ etliche aber selbigen unter seine eigene Gesetz zu biegen. Summa, wie hoch oder nieder sie diesen ihren Abgott stellen können / wissen sie selbsten nicht.

XII. Spricht doch Paulus I. Cor. 2. v. 15. Der Geistlich richtet alles/ und wird von niemand gerichter. Dis muß man ja billig verstehn von dem höchsten. Gewaltshaber dem Römischen Pabst: wie es Pabst Innocentius III. selbsten auslegt.

Antwort. Man muß gestehn/ es seyn etliche unter den Päbsten gar geistreiche Männer gewesen/ welche auch ihren Huren-kindern den Geist des Lebens haben ertheilet. Im übrigen will Paulus am obangezogenen Ort sagen/ ein mit dem Geist GOttes begabter Mensch richtet alles nach der Regel und

als dem Hohen-priester im Neuen Testament nicht ebenmässigen Gewalt gestehen wöllen?

Antwort. Der Text sagt ausdrücklich: Daß der Priester daselbst an GOttes des HErrn Ammt stehe/ und v. II. daß er solle lehren nach dem Gesetz/ und nach dem Rechten: Weilen aber der Pabst nicht lehret nach dem Gesetz/ noch nach dem Rechten: sondern nur nach seinem eigenen abergläubischen Geist/ und zudem er auch nicht stehet an Gottes Ammt/ noch an statt Christi: sondern Christus selbsten die Obsicht seiner Kirchen verwalten will; so ist diese Gleichnüß ungeschickt/ und bleibt die geistliche Monarchie des Pabstes nur Pfaffen-Gedicht/ und folgens diese Gleichnüß zu schwach des Pabstes eingebildete Gewalt zu unterstützen.

XI. Der Pabst ist Gesetz-frey: kan die Papisten verbinden, daß sie fasten/ und alle Jahr zum wenigsten einmahl beichten: wie auch die Priester und Mönche unter Verbindung einer schweren Sünde darzu anhalten/ daß sie ihre Tag-zeiten oder Horas Canonicas täglich müssen ablesen &c. Er aber selbsten ist zu keinem aus obgemelten Stücken verbunden / so hat er absolut die höchste Gewalt auf Erden.

Antwort. Allhie gibts ein artiges Gefecht und Gezänck zwischen den päbstischen Theologen wegen der Freyheit und Gewalt ihres Pabstes: dan Bonacina de Sacram. disp. 5. q. 5. Sect. 2 wie auch Fagundez in praec. 2. Ecces. l. 4. c. 3. geben für/ der Pabst seye zu oberwehnten Stücken nicht verbunden durch einen Zwang/ oder/ wie sie es nennen/ vi coactivâ: sondern nur vi directivâ, das ist: anderen ein gut Exempel und Vorspiel zu geben / und Aergernüß zu verhüten: und seye dessentwegen der Pabst unter einer schweren Sünde verbunden obbenennte Wercke zu leisten wie andre Papisten. Hingegen Thomas Sangez lib. 8. de matrim. disp. 18. n. 7. Castropalaus tom. I. tr. 3. disp. 8. Navarrus de poenit. dist. 5. n. 32. vermeinen dis seye etwas zu schwer und zu grob gegen den Pabst geurtheilt/ und seye er nur dazu verpflichtet unter einer kleinen oder geringen Sünde. Wiedrum Richardus in 4. dist. 17. q. 4. a. 2. ad 5. wills noch höfflicher machen/ und gibt für der Pabst seye so gar nicht darzu verbunden unter einer geringen Sünde: sondern nur darzu gehalten wegen einer geziemenden Zuständigkeit. Abermahlen Lugo de Sacram. poenit. disp. 16. sect. 7. vermeinet es seye discret und höfflich gnug mit dem Pabst gehandelt/ wan man zugäbe / daß die Papisten schuldig seyn zu beichten alle Jahr: der Pabst selbsten aber innerhalb der Zeit von anderthalb Jahren. Und auf diese manier zu reden hat der Pabst als das Haubt noch ein halb Jahr länger Zeit zu sündigen als die andern Glieder. Endlich aber Malderus in part. 2. q. 96. a. 5. stolpert gar grob hinein mit Vermelden/ der Pabst seye eben so wohl unter einer schweren Sünde verbunden und zu den Gesetzen der päbstischen Kirchen angehalten als andere Papisten. Solcher gestalt unterstehen sich etliche Papisten ihr Ober-haubt den Pabst über andere zu erheben/ etliche aber selbigen unter seine eigene Gesetz zu biegen. Summa, wie hoch oder nieder sie diesen ihren Abgott stellen können / wissen sie selbsten nicht.

XII. Spricht doch Paulus I. Cor. 2. v. 15. Der Geistlich richtet alles/ und wird von niemand gerichter. Dis muß man ja billig verstehn von dem höchsten. Gewaltshaber dem Römischen Pabst: wie es Pabst Innocentius III. selbsten auslegt.

Antwort. Man muß gestehn/ es seyn etliche unter den Päbsten gar geistreiche Männer gewesen/ welche auch ihren Huren-kindern den Geist des Lebens haben ertheilet. Im übrigen will Paulus am obangezogenen Ort sagen/ ein mit dem Geist GOttes begabter Mensch richtet alles nach der Regel und

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        <p>XII. Spricht doch Paulus I. Cor. 2. v. 15. Der Geistlich richtet alles/ und wird von            niemand gerichter. Dis muß man ja billig verstehn von dem höchsten. Gewaltshaber dem            Römischen Pabst: wie es Pabst Innocentius III. selbsten auslegt.</p>
        <p>Antwort. Man muß gestehn/ es seyn etliche unter den Päbsten gar geistreiche Männer            gewesen/ welche auch ihren Huren-kindern den Geist des Lebens haben ertheilet. Im übrigen            will Paulus am obangezogenen Ort sagen/ ein mit dem Geist GOttes begabter Mensch richtet            alles nach der Regel und
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[113/0133] als dem Hohen-priester im Neuen Testament nicht ebenmässigen Gewalt gestehen wöllen? Antwort. Der Text sagt ausdrücklich: Daß der Priester daselbst an GOttes des HErrn Ammt stehe/ und v. II. daß er solle lehren nach dem Gesetz/ und nach dem Rechten: Weilen aber der Pabst nicht lehret nach dem Gesetz/ noch nach dem Rechten: sondern nur nach seinem eigenen abergläubischen Geist/ und zudem er auch nicht stehet an Gottes Ammt/ noch an statt Christi: sondern Christus selbsten die Obsicht seiner Kirchen verwalten will; so ist diese Gleichnüß ungeschickt/ und bleibt die geistliche Monarchie des Pabstes nur Pfaffen-Gedicht/ und folgens diese Gleichnüß zu schwach des Pabstes eingebildete Gewalt zu unterstützen. XI. Der Pabst ist Gesetz-frey: kan die Papisten verbinden, daß sie fasten/ und alle Jahr zum wenigsten einmahl beichten: wie auch die Priester und Mönche unter Verbindung einer schweren Sünde darzu anhalten/ daß sie ihre Tag-zeiten oder Horas Canonicas täglich müssen ablesen &c. Er aber selbsten ist zu keinem aus obgemelten Stücken verbunden / so hat er absolut die höchste Gewalt auf Erden. Antwort. Allhie gibts ein artiges Gefecht und Gezänck zwischen den päbstischen Theologen wegen der Freyheit und Gewalt ihres Pabstes: dan Bonacina de Sacram. disp. 5. q. 5. Sect. 2 wie auch Fagundez in praec. 2. Ecces. l. 4. c. 3. geben für/ der Pabst seye zu oberwehnten Stücken nicht verbunden durch einen Zwang/ oder/ wie sie es nennen/ vi coactivâ: sondern nur vi directivâ, das ist: anderen ein gut Exempel und Vorspiel zu geben / und Aergernüß zu verhüten: und seye dessentwegen der Pabst unter einer schweren Sünde verbunden obbenennte Wercke zu leisten wie andre Papisten. Hingegen Thomas Sangez lib. 8. de matrim. disp. 18. n. 7. Castropalaus tom. I. tr. 3. disp. 8. Navarrus de poenit. dist. 5. n. 32. vermeinen dis seye etwas zu schwer und zu grob gegen den Pabst geurtheilt/ und seye er nur dazu verpflichtet unter einer kleinen oder geringen Sünde. Wiedrum Richardus in 4. dist. 17. q. 4. a. 2. ad 5. wills noch höfflicher machen/ und gibt für der Pabst seye so gar nicht darzu verbunden unter einer geringen Sünde: sondern nur darzu gehalten wegen einer geziemenden Zuständigkeit. Abermahlen Lugo de Sacram. poenit. disp. 16. sect. 7. vermeinet es seye discret und höfflich gnug mit dem Pabst gehandelt/ wan man zugäbe / daß die Papisten schuldig seyn zu beichten alle Jahr: der Pabst selbsten aber innerhalb der Zeit von anderthalb Jahren. Und auf diese manier zu reden hat der Pabst als das Haubt noch ein halb Jahr länger Zeit zu sündigen als die andern Glieder. Endlich aber Malderus in part. 2. q. 96. a. 5. stolpert gar grob hinein mit Vermelden/ der Pabst seye eben so wohl unter einer schweren Sünde verbunden und zu den Gesetzen der päbstischen Kirchen angehalten als andere Papisten. Solcher gestalt unterstehen sich etliche Papisten ihr Ober-haubt den Pabst über andere zu erheben/ etliche aber selbigen unter seine eigene Gesetz zu biegen. Summa, wie hoch oder nieder sie diesen ihren Abgott stellen können / wissen sie selbsten nicht. XII. Spricht doch Paulus I. Cor. 2. v. 15. Der Geistlich richtet alles/ und wird von niemand gerichter. Dis muß man ja billig verstehn von dem höchsten. Gewaltshaber dem Römischen Pabst: wie es Pabst Innocentius III. selbsten auslegt. Antwort. Man muß gestehn/ es seyn etliche unter den Päbsten gar geistreiche Männer gewesen/ welche auch ihren Huren-kindern den Geist des Lebens haben ertheilet. Im übrigen will Paulus am obangezogenen Ort sagen/ ein mit dem Geist GOttes begabter Mensch richtet alles nach der Regel und

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/133>, abgerufen am 24.11.2024.