Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.dan leichtlich abzunehmen von was für einem Geist solche Concilia regieret/ und geleitet werden. V. Kan man dan vernünfftig meinen/ daß so viele treffliche/ gelehrte/ tapffere Männer / so auf den Conciliis zusammen kommen/ über einen hauffen irren solten? Antwort. Wan das unfehlbare Wort GOttes wird ausser Acht gelassen/ so kan solches gar wohl geschehen/ vermöge des Zeugnüsses der Heil. Schrifft/ welche da rund aussagt/ daß alle Menschen Lügner seyn ps. 116. v. II. ja es haben solche benahmte gelehrte Männer in der H. Schrifft so gar keinen Vorzug/ daß sie vielmehr mit ihrer vermeinten Weißheit und Geschickligkeit hindan gesetzet werden: Nicht viel Weise nach dem Fleisch/ spricht S. Paulus, nicht viel Gewaltige/ nicht viel Edele seynd beruffen: sondern was thöricht ist vor der Welt das hat Gott erwehlet/ daß er die Weisen zu Schanden mache/ und was schwach ist für der Welt/ das hat GOtt erwehlet/ daß er zu Schanden mache was starck ist / &c. auf daß sich für ihme kein Fleisch rühme I. Cor. I. v. 27. Und Christus selbst dancket seinem himmlischen Vater/ daß er solches den Weisen und Klugen verborgen/ und den Unmündigen geoffenbahrt gehabt Matt. II. v. 25. dan bey GOtt ist kein Ansehen der Person Rom. 2. v. II. Und wie so gar GOtt der HErr an die grosse Menge verständiger gelehrter Leute mit seiner Warheit sich nicht verbinden wölle/ bezeuget die Historie von dem Propheten Micha, welcher allein die Warheit redete/ da hingegen 400. falsche Propheten/ welche ohne Zweiffel auch ansehnliche Männer gewesen/ mit einhelligem Mund wider ihn waren/ und auf ihrer Lügen bestunden/ und dieselbige mit prächtigem Schein und hochtrabenden Worten verthätigten 3. Reg. 22. So hat auch eine stoltze Pfaue (der sich der Römische Staet gar wohl vergleichet) in ihrem Schweiff einen grossen Pracht ausgebreiteter und Spiegel-glatter Augen: seynd aber dem unangesehen alle blind. VI. Es werden aber zu den Concilien nur zugelassen der Pabst/ oder dessen Gesandten / die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe/ Aebte/ Generalen der geistlichen Orden: Seynds also nur lauter geistreiche Männer denen die Glaubens-Sachen zu untersuchen wird auffgetragen: und keinem Leyen wird auf solchen Versammlungen einige Stimme gestattet; so gar werden die Königliche und Fürstliche Abgesandten nur geduldet als blosse Zeugen. So werden ja diese geistreiche Männer alle ihre decreta und Glaubens-Satzungen nach dem Geist GOttes und der lauteren Warheit einrichten. Antwort. Hier ist drum auch die Frage/ obs recht geschehe/ daß die Leyen von den Conciliis oder Kirchen-Versammlungen verwiesen werden. Die H. Schrifft redet gantz anders darvon: dan von dem Concilio der Aposteln act. 15. v. 6. sagt der Text: Daß bey vorfallender Glaubens-Streitigkeit/ ob man sich müste beschneiden lassen/ die Aposteln und Aeltesten zusammen kommen seyn diese Rede zu besehen. Item daselbsten v. 22. dauchte es gut den Aposteln und Aeltesten sampt der gantzen Gemeinde aus ihnen Männer zu erwehlen / und senden gen Antiochiam mit Paulo und Barnaba, und sie gaben Schrifft in ihre Hand &c. Da haben ja die Aposteln auf ihre Versammlungen die Leyen zugelassen: aber die päbstische Concilia mögen solches nicht dulden: damit sie allezeit ein Prob-Stück von sich geben/ daß sie mit der Lehr der Aposteln nichts zu schaffen haben. VII. Man mag wohl endlich gestatten/ daß die Leyen erscheinen bey den Kirchen-Versammlungen: aber sie müssen darauff nichts urtheilen: sondern als einfältige Lehr-Jünger folgen und beypflichten der Lehr der geistlichen. Clerisey: Gleichwie man in den welt- dan leichtlich abzunehmen von was für einem Geist solche Concilia regieret/ und geleitet werden. V. Kan man dan vernünfftig meinen/ daß so viele treffliche/ gelehrte/ tapffere Männer / so auf den Conciliis zusammen kommen/ über einen hauffen irren solten? Antwort. Wan das unfehlbare Wort GOttes wird ausser Acht gelassen/ so kan solches gar wohl geschehen/ vermöge des Zeugnüsses der Heil. Schrifft/ welche da rund aussagt/ daß alle Menschen Lügner seyn ps. 116. v. II. ja es haben solche benahmte gelehrte Männer in der H. Schrifft so gar keinen Vorzug/ daß sie vielmehr mit ihrer vermeinten Weißheit und Geschickligkeit hindan gesetzet werden: Nicht viel Weise nach dem Fleisch/ spricht S. Paulus, nicht viel Gewaltige/ nicht viel Edele seynd beruffen: sondern was thöricht ist vor der Welt das hat Gott erwehlet/ daß er die Weisen zu Schanden mache/ und was schwach ist für der Welt/ das hat GOtt erwehlet/ daß er zu Schanden mache was starck ist / &c. auf daß sich für ihme kein Fleisch rühme I. Cor. I. v. 27. Und Christus selbst dancket seinem himmlischen Vater/ daß er solches den Weisen und Klugen verborgen/ und den Unmündigen geoffenbahrt gehabt Matt. II. v. 25. dan bey GOtt ist kein Ansehen der Person Rom. 2. v. II. Und wie so gar GOtt der HErr an die grosse Menge verständiger gelehrter Leute mit seiner Warheit sich nicht verbinden wölle/ bezeuget die Historie von dem Propheten Micha, welcher allein die Warheit redete/ da hingegen 400. falsche Propheten/ welche ohne Zweiffel auch ansehnliche Männer gewesen/ mit einhelligem Mund wider ihn waren/ und auf ihrer Lügen bestunden/ und dieselbige mit prächtigem Schein und hochtrabenden Worten verthätigten 3. Reg. 22. So hat auch eine stoltze Pfaue (der sich der Römische Staet gar wohl vergleichet) in ihrem Schweiff einen grossen Pracht ausgebreiteter und Spiegel-glatter Augen: seynd aber dem unangesehen alle blind. VI. Es werden aber zu den Concilien nur zugelassen der Pabst/ oder dessen Gesandten / die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe/ Aebte/ Generalen der geistlichen Orden: Seynds also nur lauter geistreiche Männer denen die Glaubens-Sachen zu untersuchen wird auffgetragen: und keinem Leyen wird auf solchen Versammlungen einige Stimme gestattet; so gar werden die Königliche und Fürstliche Abgesandten nur geduldet als blosse Zeugen. So werden ja diese geistreiche Männer alle ihre decreta und Glaubens-Satzungen nach dem Geist GOttes und der lauteren Warheit einrichten. Antwort. Hier ist drum auch die Frage/ obs recht geschehe/ daß die Leyen von den Conciliis oder Kirchen-Versammlungen verwiesen werden. Die H. Schrifft redet gantz anders darvon: dan von dem Concilio der Aposteln act. 15. v. 6. sagt der Text: Daß bey vorfallender Glaubens-Streitigkeit/ ob man sich müste beschneiden lassen/ die Aposteln und Aeltesten zusammen kommen seyn diese Rede zu besehen. Item daselbsten v. 22. dauchte es gut den Aposteln und Aeltesten sampt der gantzen Gemeinde aus ihnen Männer zu erwehlen / und senden gen Antiochiam mit Paulo und Barnaba, und sie gaben Schrifft in ihre Hand &c. Da haben ja die Aposteln auf ihre Versammlungen die Leyen zugelassen: aber die päbstische Concilia mögen solches nicht dulden: damit sie allezeit ein Prob-Stück von sich geben/ daß sie mit der Lehr der Aposteln nichts zu schaffen haben. VII. Man mag wohl endlich gestatten/ daß die Leyen erscheinen bey den Kirchen-Versammlungen: aber sie müssen darauff nichts urtheilen: sondern als einfältige Lehr-Jünger folgen und beypflichten der Lehr der geistlichen. 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Paulus, nicht viel Gewaltige/ nicht viel Edele seynd beruffen: sondern was thöricht ist vor der Welt das hat Gott erwehlet/ daß er die Weisen zu Schanden mache/ und was schwach ist für der Welt/ das hat GOtt erwehlet/ daß er zu Schanden mache was starck ist / &c. auf daß sich für ihme kein Fleisch rühme I. Cor. I. v. 27. Und Christus selbst dancket seinem himmlischen Vater/ daß er solches den Weisen und Klugen verborgen/ und den Unmündigen geoffenbahrt gehabt Matt. II. v. 25. dan bey GOtt ist kein Ansehen der Person Rom. 2. v. II. Und wie so gar GOtt der HErr an die grosse Menge verständiger gelehrter Leute mit seiner Warheit sich nicht verbinden wölle/ bezeuget die Historie von dem Propheten Micha, welcher allein die Warheit redete/ da hingegen 400. falsche Propheten/ welche ohne Zweiffel auch ansehnliche Männer gewesen/ mit einhelligem Mund wider ihn waren/ und auf ihrer Lügen bestunden/ und dieselbige mit prächtigem Schein und hochtrabenden Worten verthätigten 3. Reg. 22. So hat auch eine stoltze Pfaue (der sich der Römische Staet gar wohl vergleichet) in ihrem Schweiff einen grossen Pracht ausgebreiteter und Spiegel-glatter Augen: seynd aber dem unangesehen alle blind.</p> <p>VI. Es werden aber zu den Concilien nur zugelassen der Pabst/ oder dessen Gesandten / die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe/ Aebte/ Generalen der geistlichen Orden: Seynds also nur lauter geistreiche Männer denen die Glaubens-Sachen zu untersuchen wird auffgetragen: und keinem Leyen wird auf solchen Versammlungen einige Stimme gestattet; so gar werden die Königliche und Fürstliche Abgesandten nur geduldet als blosse Zeugen. So werden ja diese geistreiche Männer alle ihre decreta und Glaubens-Satzungen nach dem Geist GOttes und der lauteren Warheit einrichten.</p> <p>Antwort. Hier ist drum auch die Frage/ obs recht geschehe/ daß die Leyen von den Conciliis oder Kirchen-Versammlungen verwiesen werden. Die H. Schrifft redet gantz anders darvon: dan von dem Concilio der Aposteln act. 15. v. 6. sagt der Text: Daß bey vorfallender Glaubens-Streitigkeit/ ob man sich müste beschneiden lassen/ die Aposteln und Aeltesten zusammen kommen seyn diese Rede zu besehen. Item daselbsten v. 22. dauchte es gut den Aposteln und Aeltesten sampt der gantzen Gemeinde aus ihnen Männer zu erwehlen / und senden gen Antiochiam mit Paulo und Barnaba, und sie gaben Schrifft in ihre Hand &c. Da haben ja die Aposteln auf ihre Versammlungen die Leyen zugelassen: aber die päbstische Concilia mögen solches nicht dulden: damit sie allezeit ein Prob-Stück von sich geben/ daß sie mit der Lehr der Aposteln nichts zu schaffen haben.</p> <p>VII. Man mag wohl endlich gestatten/ daß die Leyen erscheinen bey den Kirchen-Versammlungen: aber sie müssen darauff nichts urtheilen: sondern als einfältige Lehr-Jünger folgen und beypflichten der Lehr der geistlichen. 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dan leichtlich abzunehmen von was für einem Geist solche Concilia regieret/ und geleitet werden.
V. Kan man dan vernünfftig meinen/ daß so viele treffliche/ gelehrte/ tapffere Männer / so auf den Conciliis zusammen kommen/ über einen hauffen irren solten?
Antwort. Wan das unfehlbare Wort GOttes wird ausser Acht gelassen/ so kan solches gar wohl geschehen/ vermöge des Zeugnüsses der Heil. Schrifft/ welche da rund aussagt/ daß alle Menschen Lügner seyn ps. 116. v. II. ja es haben solche benahmte gelehrte Männer in der H. Schrifft so gar keinen Vorzug/ daß sie vielmehr mit ihrer vermeinten Weißheit und Geschickligkeit hindan gesetzet werden: Nicht viel Weise nach dem Fleisch/ spricht S. Paulus, nicht viel Gewaltige/ nicht viel Edele seynd beruffen: sondern was thöricht ist vor der Welt das hat Gott erwehlet/ daß er die Weisen zu Schanden mache/ und was schwach ist für der Welt/ das hat GOtt erwehlet/ daß er zu Schanden mache was starck ist / &c. auf daß sich für ihme kein Fleisch rühme I. Cor. I. v. 27. Und Christus selbst dancket seinem himmlischen Vater/ daß er solches den Weisen und Klugen verborgen/ und den Unmündigen geoffenbahrt gehabt Matt. II. v. 25. dan bey GOtt ist kein Ansehen der Person Rom. 2. v. II. Und wie so gar GOtt der HErr an die grosse Menge verständiger gelehrter Leute mit seiner Warheit sich nicht verbinden wölle/ bezeuget die Historie von dem Propheten Micha, welcher allein die Warheit redete/ da hingegen 400. falsche Propheten/ welche ohne Zweiffel auch ansehnliche Männer gewesen/ mit einhelligem Mund wider ihn waren/ und auf ihrer Lügen bestunden/ und dieselbige mit prächtigem Schein und hochtrabenden Worten verthätigten 3. Reg. 22. So hat auch eine stoltze Pfaue (der sich der Römische Staet gar wohl vergleichet) in ihrem Schweiff einen grossen Pracht ausgebreiteter und Spiegel-glatter Augen: seynd aber dem unangesehen alle blind.
VI. Es werden aber zu den Concilien nur zugelassen der Pabst/ oder dessen Gesandten / die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe/ Aebte/ Generalen der geistlichen Orden: Seynds also nur lauter geistreiche Männer denen die Glaubens-Sachen zu untersuchen wird auffgetragen: und keinem Leyen wird auf solchen Versammlungen einige Stimme gestattet; so gar werden die Königliche und Fürstliche Abgesandten nur geduldet als blosse Zeugen. So werden ja diese geistreiche Männer alle ihre decreta und Glaubens-Satzungen nach dem Geist GOttes und der lauteren Warheit einrichten.
Antwort. Hier ist drum auch die Frage/ obs recht geschehe/ daß die Leyen von den Conciliis oder Kirchen-Versammlungen verwiesen werden. Die H. Schrifft redet gantz anders darvon: dan von dem Concilio der Aposteln act. 15. v. 6. sagt der Text: Daß bey vorfallender Glaubens-Streitigkeit/ ob man sich müste beschneiden lassen/ die Aposteln und Aeltesten zusammen kommen seyn diese Rede zu besehen. Item daselbsten v. 22. dauchte es gut den Aposteln und Aeltesten sampt der gantzen Gemeinde aus ihnen Männer zu erwehlen / und senden gen Antiochiam mit Paulo und Barnaba, und sie gaben Schrifft in ihre Hand &c. Da haben ja die Aposteln auf ihre Versammlungen die Leyen zugelassen: aber die päbstische Concilia mögen solches nicht dulden: damit sie allezeit ein Prob-Stück von sich geben/ daß sie mit der Lehr der Aposteln nichts zu schaffen haben.
VII. Man mag wohl endlich gestatten/ daß die Leyen erscheinen bey den Kirchen-Versammlungen: aber sie müssen darauff nichts urtheilen: sondern als einfältige Lehr-Jünger folgen und beypflichten der Lehr der geistlichen. Clerisey: Gleichwie man in den welt-
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