Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.XXVII. Spricht doch S. Paulus gantz getröstet: Mir ist gegeben die Cron der Gerechtigkeit / welche mir geben wird der HErr an jenem Tage der gerechte Richter/ 2. Tim. 4. v. 8. So hat ja Paulus mit seiner Gerechtigkeit oder gerechten Wercken die Seligkeit verdienet/ so ihm GOtt als ein gerechter Richter zu geben schüldig war. Antwort. Die Päbstische Theologi, Molina, Pallavicinus, Bannez, Medina, Lessius, Lugo, Esparza &c. mit ihrem Thoma I. 2. q. 114. a. I. in O. lehren/ daß die Ober-gewalt GOttes des vollkommensten Oberherren durch kein Recht einiger Creatur könne verbunden werden: und folgens wan schon die himmlische glori werde genennet eine Cron der Gerechtigkeit/ 2. Tim. 4. ein Taglohn oder bedingter Groschen/ Matt. 20. v. 10. ein Kleynod und Sieg-Kräntzlein der Ritter im Renn-Platz/ I. Cor. 9. v. 24. eine Beylage / oder ein zu bewahren bey GOtt hingelegtes Gut 2. Tim. I. v. 12. &c. so gäbe doch GOtt nicht solche Belohnung wegen einiges Rechts der Creatur gegen GOtt: sondern nur durch gnädige und freywillige Vergeltung/ und Vollziehung seines unfehlbaren Versprechens. Summa die Cron der Gerechtigkeit/ darauff Paulus sahe/ ware die Cron so Christus durch seine Gerechtigkeit verdienet/ und allen denen/ so Ritterlich kämpffen/ zu ertheilen gnädigst hat versprochen. XXVIII. Wan einer den Tag arbeitet im Wein-Berg/ dem gebührt der Lohn aus schuldigem Recht: Nun aber arbeiten die Gerechten in dem Weinberg des HErrn/ Matt. 20. So gebührt ihnen auch die Seligkeit aus schuldigem Recht. Antwort. Wan einer arbeitet/ der nicht zu arbeiten schüldig ist/ so mag man einen Verdienst bey einem solchen Wercke freywillig gestatten: die Menschen aber so zum Guten von GOtt seynd erschaffen/ auch aus dessen lauter Gnaden die Krafft haben zu arbeiten / können ihrer Arbeit keinen Verdienst beymessen. XXIX. Wan dan die gute Wercke zur Rechtfertigung des Menschen nichts nutzen sollen/ wer wolte dan gern gute Wercke üben? Es werden nur durch diese Lehr die Leute gantz sicher und ruchtloß werden. Antwort. Man soll nicht übel thun auff daß Guts daraus komme/ spricht Paulus Rom. 3. v. 8. Also soll man deswegen den guten Wercken die Rechtfertigung und Seligkeit nicht zuschreiben zu dem Ende/ auf daß die Leute dadurch zu guten Wercken desto besser möchten bewegt und angereitzet werden: Dan gesetzet/ daß sich etliche leichtfertige Leut daran ärgeren/ und sich also desto weniger der guten Wercken befleissigen möchten/ weil sie nemlich hören/ daß die Rechtfertigung und Seligkeit des Menschen an die gute Wercke nicht gebunden seyn: so muß man darum die warhafftige Lehr von der Rechtfertigung des Menschen ihrer muhtwillig gesuchten Aergernüß halber nicht veränderen: dan dergestalt würden wir keinen articul des Glaubens rein behalten können/ wan man um eines ieden willen/ so sich daran ärgert/ denselben alsobald veränderen wolte. Ein rechtschaffener Christ weiß aus GOttes Wort/ daß er zu guten Wercken erschaffen/ dieselbige auch zu üben schüldig ist. Wan er sich demnach an dieser Lehr ärgert/ so ist es lauter Muhtwillen. So ärgerten sich auch so gar die Pharisäer an den Worten Christi/ Matt. 15. v. 12. dessenthalben doch Christus sein Wort nicht geändert hat: sondern sie nur mit diesen Worten abgewiesen: Lasset sie fahren sie seynd blind/ und blinde Leiter. XXX. Der Glaube ist ja selbsten ein gutes Werck/ wan wir dan gerechtfertiget werden durch den Glauben/ so werden wir doch noch gerechtfertiget durch ein gutes Werck. XXVII. Spricht doch S. Paulus gantz getröstet: Mir ist gegeben die Cron der Gerechtigkeit / welche mir geben wird der HErr an jenem Tage der gerechte Richter/ 2. Tim. 4. v. 8. So hat ja Paulus mit seiner Gerechtigkeit oder gerechten Wercken die Seligkeit verdienet/ so ihm GOtt als ein gerechter Richter zu geben schüldig war. Antwort. Die Päbstische Theologi, Molina, Pallavicinus, Bannez, Medina, Lessius, Lugo, Esparza &c. mit ihrem Thoma I. 2. q. 114. a. I. in O. lehren/ daß die Ober-gewalt GOttes des vollkommensten Oberherren durch kein Recht einiger Creatur könne verbunden werden: und folgens wan schon die himmlische glori werde genennet eine Cron der Gerechtigkeit/ 2. Tim. 4. ein Taglohn oder bedingter Groschen/ Matt. 20. v. 10. ein Kleynod und Sieg-Kräntzlein der Ritter im Renn-Platz/ I. Cor. 9. v. 24. eine Beylage / oder ein zu bewahren bey GOtt hingelegtes Gut 2. Tim. I. v. 12. &c. so gäbe doch GOtt nicht solche Belohnung wegen einiges Rechts der Creatur gegen GOtt: sondern nur durch gnädige und freywillige Vergeltung/ und Vollziehung seines unfehlbaren Versprechens. Summa die Cron der Gerechtigkeit/ darauff Paulus sahe/ ware die Cron so Christus durch seine Gerechtigkeit verdienet/ und allen denen/ so Ritterlich kämpffen/ zu ertheilen gnädigst hat versprochen. XXVIII. Wan einer den Tag arbeitet im Wein-Berg/ dem gebührt der Lohn aus schuldigem Recht: Nun aber arbeiten die Gerechten in dem Weinberg des HErrn/ Matt. 20. So gebührt ihnen auch die Seligkeit aus schuldigem Recht. Antwort. Wan einer arbeitet/ der nicht zu arbeiten schüldig ist/ so mag man einen Verdienst bey einem solchen Wercke freywillig gestatten: die Menschen aber so zum Guten von GOtt seynd erschaffen/ auch aus dessen lauter Gnaden die Krafft haben zu arbeiten / können ihrer Arbeit keinen Verdienst beymessen. XXIX. Wan dan die gute Wercke zur Rechtfertigung des Menschen nichts nutzen sollen/ wer wolte dan gern gute Wercke üben? Es werden nur durch diese Lehr die Leute gantz sicher und ruchtloß werden. Antwort. Man soll nicht übel thun auff daß Guts daraus komme/ spricht Paulus Rom. 3. v. 8. Also soll man deswegen den guten Wercken die Rechtfertigung und Seligkeit nicht zuschreiben zu dem Ende/ auf daß die Leute dadurch zu guten Wercken desto besser möchten bewegt und angereitzet werden: Dan gesetzet/ daß sich etliche leichtfertige Leut daran ärgeren/ und sich also desto weniger der guten Wercken befleissigen möchten/ weil sie nemlich hören/ daß die Rechtfertigung und Seligkeit des Menschen an die gute Wercke nicht gebunden seyn: so muß man darum die warhafftige Lehr von der Rechtfertigung des Menschen ihrer muhtwillig gesuchten Aergernüß halber nicht veränderen: dan dergestalt würden wir keinen articul des Glaubens rein behalten können/ wan man um eines ieden willen/ so sich daran ärgert/ denselben alsobald veränderen wolte. Ein rechtschaffener Christ weiß aus GOttes Wort/ daß er zu guten Wercken erschaffen/ dieselbige auch zu üben schüldig ist. Wan er sich demnach an dieser Lehr ärgert/ so ist es lauter Muhtwillen. So ärgerten sich auch so gar die Pharisäer an den Worten Christi/ Matt. 15. v. 12. dessenthalben doch Christus sein Wort nicht geändert hat: sondern sie nur mit diesen Worten abgewiesen: Lasset sie fahren sie seynd blind/ und blinde Leiter. XXX. Der Glaube ist ja selbsten ein gutes Werck/ wan wir dan gerechtfertiget werden durch den Glauben/ so werden wir doch noch gerechtfertiget durch ein gutes Werck. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0190" n="170"/> <p>XXVII. Spricht doch S. Paulus gantz getröstet: Mir ist gegeben die Cron der Gerechtigkeit / welche mir geben wird der HErr an jenem Tage der gerechte Richter/ 2. Tim. 4. v. 8. So hat ja Paulus mit seiner Gerechtigkeit oder gerechten Wercken die Seligkeit verdienet/ so ihm GOtt als ein gerechter Richter zu geben schüldig war.</p> <p>Antwort. Die Päbstische Theologi, Molina, Pallavicinus, Bannez, Medina, Lessius, Lugo, Esparza &c. mit ihrem Thoma I. 2. q. 114. a. I. in O. lehren/ daß die Ober-gewalt GOttes des vollkommensten Oberherren durch kein Recht einiger Creatur könne verbunden werden: und folgens wan schon die himmlische glori werde genennet eine Cron der Gerechtigkeit/ 2. Tim. 4. ein Taglohn oder bedingter Groschen/ Matt. 20. v. 10. ein Kleynod und Sieg-Kräntzlein der Ritter im Renn-Platz/ I. Cor. 9. v. 24. eine Beylage / oder ein zu bewahren bey GOtt hingelegtes Gut 2. Tim. I. v. 12. &c. so gäbe doch GOtt nicht solche Belohnung wegen einiges Rechts der Creatur gegen GOtt: sondern nur durch gnädige und freywillige Vergeltung/ und Vollziehung seines unfehlbaren Versprechens. Summa die Cron der Gerechtigkeit/ darauff Paulus sahe/ ware die Cron so Christus durch seine Gerechtigkeit verdienet/ und allen denen/ so Ritterlich kämpffen/ zu ertheilen gnädigst hat versprochen.</p> <p>XXVIII. Wan einer den Tag arbeitet im Wein-Berg/ dem gebührt der Lohn aus schuldigem Recht: Nun aber arbeiten die Gerechten in dem Weinberg des HErrn/ Matt. 20. So gebührt ihnen auch die Seligkeit aus schuldigem Recht.</p> <p>Antwort. Wan einer arbeitet/ der nicht zu arbeiten schüldig ist/ so mag man einen Verdienst bey einem solchen Wercke freywillig gestatten: die Menschen aber so zum Guten von GOtt seynd erschaffen/ auch aus dessen lauter Gnaden die Krafft haben zu arbeiten / können ihrer Arbeit keinen Verdienst beymessen.</p> <p>XXIX. Wan dan die gute Wercke zur Rechtfertigung des Menschen nichts nutzen sollen/ wer wolte dan gern gute Wercke üben? Es werden nur durch diese Lehr die Leute gantz sicher und ruchtloß werden.</p> <p>Antwort. Man soll nicht übel thun auff daß Guts daraus komme/ spricht Paulus Rom. 3. v. 8. Also soll man deswegen den guten Wercken die Rechtfertigung und Seligkeit nicht zuschreiben zu dem Ende/ auf daß die Leute dadurch zu guten Wercken desto besser möchten bewegt und angereitzet werden: Dan gesetzet/ daß sich etliche leichtfertige Leut daran ärgeren/ und sich also desto weniger der guten Wercken befleissigen möchten/ weil sie nemlich hören/ daß die Rechtfertigung und Seligkeit des Menschen an die gute Wercke nicht gebunden seyn: so muß man darum die warhafftige Lehr von der Rechtfertigung des Menschen ihrer muhtwillig gesuchten Aergernüß halber nicht veränderen: dan dergestalt würden wir keinen articul des Glaubens rein behalten können/ wan man um eines ieden willen/ so sich daran ärgert/ denselben alsobald veränderen wolte. Ein rechtschaffener Christ weiß aus GOttes Wort/ daß er zu guten Wercken erschaffen/ dieselbige auch zu üben schüldig ist. Wan er sich demnach an dieser Lehr ärgert/ so ist es lauter Muhtwillen. So ärgerten sich auch so gar die Pharisäer an den Worten Christi/ Matt. 15. v. 12. dessenthalben doch Christus sein Wort nicht geändert hat: sondern sie nur mit diesen Worten abgewiesen: Lasset sie fahren sie seynd blind/ und blinde Leiter.</p> <p>XXX. Der Glaube ist ja selbsten ein gutes Werck/ wan wir dan gerechtfertiget werden durch den Glauben/ so werden wir doch noch gerechtfertiget durch ein gutes Werck.</p> </div> </body> </text> </TEI> [170/0190]
XXVII. Spricht doch S. Paulus gantz getröstet: Mir ist gegeben die Cron der Gerechtigkeit / welche mir geben wird der HErr an jenem Tage der gerechte Richter/ 2. Tim. 4. v. 8. So hat ja Paulus mit seiner Gerechtigkeit oder gerechten Wercken die Seligkeit verdienet/ so ihm GOtt als ein gerechter Richter zu geben schüldig war.
Antwort. Die Päbstische Theologi, Molina, Pallavicinus, Bannez, Medina, Lessius, Lugo, Esparza &c. mit ihrem Thoma I. 2. q. 114. a. I. in O. lehren/ daß die Ober-gewalt GOttes des vollkommensten Oberherren durch kein Recht einiger Creatur könne verbunden werden: und folgens wan schon die himmlische glori werde genennet eine Cron der Gerechtigkeit/ 2. Tim. 4. ein Taglohn oder bedingter Groschen/ Matt. 20. v. 10. ein Kleynod und Sieg-Kräntzlein der Ritter im Renn-Platz/ I. Cor. 9. v. 24. eine Beylage / oder ein zu bewahren bey GOtt hingelegtes Gut 2. Tim. I. v. 12. &c. so gäbe doch GOtt nicht solche Belohnung wegen einiges Rechts der Creatur gegen GOtt: sondern nur durch gnädige und freywillige Vergeltung/ und Vollziehung seines unfehlbaren Versprechens. Summa die Cron der Gerechtigkeit/ darauff Paulus sahe/ ware die Cron so Christus durch seine Gerechtigkeit verdienet/ und allen denen/ so Ritterlich kämpffen/ zu ertheilen gnädigst hat versprochen.
XXVIII. Wan einer den Tag arbeitet im Wein-Berg/ dem gebührt der Lohn aus schuldigem Recht: Nun aber arbeiten die Gerechten in dem Weinberg des HErrn/ Matt. 20. So gebührt ihnen auch die Seligkeit aus schuldigem Recht.
Antwort. Wan einer arbeitet/ der nicht zu arbeiten schüldig ist/ so mag man einen Verdienst bey einem solchen Wercke freywillig gestatten: die Menschen aber so zum Guten von GOtt seynd erschaffen/ auch aus dessen lauter Gnaden die Krafft haben zu arbeiten / können ihrer Arbeit keinen Verdienst beymessen.
XXIX. Wan dan die gute Wercke zur Rechtfertigung des Menschen nichts nutzen sollen/ wer wolte dan gern gute Wercke üben? Es werden nur durch diese Lehr die Leute gantz sicher und ruchtloß werden.
Antwort. Man soll nicht übel thun auff daß Guts daraus komme/ spricht Paulus Rom. 3. v. 8. Also soll man deswegen den guten Wercken die Rechtfertigung und Seligkeit nicht zuschreiben zu dem Ende/ auf daß die Leute dadurch zu guten Wercken desto besser möchten bewegt und angereitzet werden: Dan gesetzet/ daß sich etliche leichtfertige Leut daran ärgeren/ und sich also desto weniger der guten Wercken befleissigen möchten/ weil sie nemlich hören/ daß die Rechtfertigung und Seligkeit des Menschen an die gute Wercke nicht gebunden seyn: so muß man darum die warhafftige Lehr von der Rechtfertigung des Menschen ihrer muhtwillig gesuchten Aergernüß halber nicht veränderen: dan dergestalt würden wir keinen articul des Glaubens rein behalten können/ wan man um eines ieden willen/ so sich daran ärgert/ denselben alsobald veränderen wolte. Ein rechtschaffener Christ weiß aus GOttes Wort/ daß er zu guten Wercken erschaffen/ dieselbige auch zu üben schüldig ist. Wan er sich demnach an dieser Lehr ärgert/ so ist es lauter Muhtwillen. So ärgerten sich auch so gar die Pharisäer an den Worten Christi/ Matt. 15. v. 12. dessenthalben doch Christus sein Wort nicht geändert hat: sondern sie nur mit diesen Worten abgewiesen: Lasset sie fahren sie seynd blind/ und blinde Leiter.
XXX. Der Glaube ist ja selbsten ein gutes Werck/ wan wir dan gerechtfertiget werden durch den Glauben/ so werden wir doch noch gerechtfertiget durch ein gutes Werck.
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