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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen.

Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht.

Einrede der Papisten.

I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen.

Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten.

II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen.

Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi.

III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben.

Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen.

Die Zweyte Frage.

Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden?

ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung

gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen.

Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht.

Einrede der Papisten.

I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen.

Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten.

II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen.

Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi.

III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben.

Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen.

Die Zweyte Frage.

Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden?

ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung

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        <p>Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es            wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer            unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines            Ungerechtfertigten.</p>
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        <p>Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit            welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie            sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen            Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung           / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir            nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges            Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade            Christi.</p>
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        <p>Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen            Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige            zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das            geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er)            einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch            kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus            lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen            Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die            Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden            Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen.</p>
        <p>Die Zweyte Frage.</p>
        <p>Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil.            Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig            zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden?</p>
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[212/0232] gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen. Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht. Einrede der Papisten. I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen. Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten. II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen. Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi. III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben. Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen. Die Zweyte Frage. Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden? ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/232>, abgerufen am 28.11.2024.