Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen. Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht. Einrede der Papisten. I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen. Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten. II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen. Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi. III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben. Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen. Die Zweyte Frage. Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden? ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen. Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht. Einrede der Papisten. I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen. Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten. II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen. Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi. III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben. Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen. Die Zweyte Frage. Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden? ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0232" n="212"/> gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen.</p> <p>Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht.</p> <p>Einrede der Papisten.</p> <p>I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen.</p> <p>Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten.</p> <p>II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen.</p> <p>Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi.</p> <p>III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben.</p> <p>Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen.</p> <p>Die Zweyte Frage.</p> <p>Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden?</p> <p>ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung </p> </div> </body> </text> </TEI> [212/0232]
gen Hertz / und es wolle sich mit dem blossen Werck eines Ungerechtfertigten nicht thun lassen.
Summa wann die Person nicht angenehm ist/ so gefält auch seine Werck nicht.
Einrede der Papisten.
I. Obschon die Person, so das Werck thut/ etwan nicht bey GOtt in Gnaden ist/ und ein solches Werck nicht verdienstlich ist de condigno, völligen Rechtswegen/ so ist es dannoch verdienstlich de congruo geziemender gebühr wegen.
Antwort. Pfaffen Gedicht und Schulfüchsische Grillen ohne Grund des Göttlichen Worts! Es wird auch der schönste Safft übelschmeckend und wiederlich/ wann er in oder aus einer unflätigen Schaalen gegossen wird. Und so gehts mit den guten Wercken eines Ungerechtfertigten.
II. Hat doch des Königs Achabs Demuht/ ob er schon ein Heuchler war/ GOtt gefallen 3. Reg. 21. v. 29. daraus folget ja/ daß auch der Heuchler/ und also auch der Gottlosen und Ungerechtfertigten gethaene gute Wercke GOtt gefallen.
Antwort. GOtt handelt am jetz gemeldten Ort von Linderung zeitlicher Straffen/ mit welchen auch GOtt den Heuchlern und Gottlosen aus Barmhertzigkeit verschonet/ wann sie sich für ihm demühtigen/ und der gedräueten Straff-Ruhten mit Enthaltung von gröberen Sünden vorbiegen. Es ist aber alhie der Streit von den Wercken/ welche die Rechtfertigung / das ewige Leben oder Vermehrung der ewigen glori verdienen sollen/ und dar sagen wir nein zu/ und sprechen den guten Wercken der Ungerechtfertigten die Würdigkeit einiges Verdienstes gerad ab/ und schreiben die Rechtfertigung des Sünders zu der blossen Gnade Christi.
III. Hat doch GOtt die Tugenden der Ungläubigen offtermals augenscheinlich belohnet: ey so wird er ja einen Gefallen daran gehabt haben.
Antwort: Alhie ist die Frage nicht von Zeitlicher/ sondern von der geistlichen Belohnung: Dann GOtt hat äuserliche Zucht und Ehrbarkeit gebohten/ hat auch dieselbige zeitlich belohnet wegen seiner Gütigkeit und Mitleidens/ nicht aus Wohlgefallen gegen das geübte Werck. D. Luther setzet hiervon diese fügliche Gleichnüß: man gibt (spricht er) einem Bettler ein stück Brod fürs Hauß: er ist aber drum nicht das Kind im Hauß. Dannoch kan man auch wohl zugeben/ daß die Gütigkeit Gottes in Ansehung solcher guten Wercken aus lauter Barmhertzigkeit/ keines weges aber wegen Verdienst der Wercken/ bey einem solchen Menschen/ so den Einsprechungen Gottes boßhafftiger Weise keinen Wiederstand setzet/ die Gnade der Rechtfertigung allgemach lasse einfliessen/ selbigen zum seeligmachenden Glauben anzuleiten und demnach zu rechtfertigen.
Die Zweyte Frage.
Ob die selbst erwählte Wercke und Gottesdienst/ so von Menschen erfunden/ und in Heil. Schrifft nicht gegründet seyn/ GOtt dem HErrn wohlgefallen/ und demnach als nohtwendig zur Gerechtmachung und Seligkeit des Menschen/ zu halten mögen aufgebürdet werden?
ES ist alhier die Frage nicht von Mittel-dingen/ so etwan zur Erhaltung
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