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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Antwort. Die Umstände des textes geben es klärlich/ das S. Paulus daselbsten rede von den Händelen der Nahrung: drum setzet er daselbsten v. 6. hinzu: Ein Ackerman/ der den Acker bauet/ soll der Früchten am ersten geniessen: Will also hiermit der Apostel sagen: kein Geistlicher Arbeiter solle mit Kauffmanschafft/ traffiquen, und dergleichen weltlichen Geschäfften und Hanthierungen/ so seinem Ampt hinderlich seyn/ seine Nahrung suchen: Sondern ein Prediger soll von seinen Zuhörern sein Unterhalt einnehmen. Uber das / so seynd auch die Ehe-Leut/ so GOtt dienen/ ebenfals/ nach Zeugnüß Pauli/ Geistliche Ritter: Massen zu solcher Ritterschafft S. Paulus nicht allein die Geistlichen: Sondern auch alle Christen insgemein vermahnet Eph. 6. v. 14 stehet umgürtet eure Lenden mit Warheit/ und angezogen mit dem Pantzer der Gerechtigkeit &c. so müsten dann/ nach der Folgerey der Papisten/ alle Gerechte und Gottsförchtige Menschen unverehelichet bleiben. Ja so gar wegen der obangezogenen Ursachen willen (damit nemlich sich ein Priester in solche weltliche Händel nicht einflicken solle) ist ihm ein Ehe-Weib von nöhten/ damit nemlich das Weib der Haushaltung sich annehme/ alle Haus-Geschäfften bestelle/ und er also desto weniger durch die Unruhe der Haus-Geschäfften an seinem Ampt Verhindernüß leyde.

XIII. S. Petrus spricht: ihr Männer wohnet bey euren Weibern mit Vernunfft/ auf das eur Gebeth nicht verhindert werde. I. Pet. 3. v. 7. so wird ja das Gebeth verhindert durch die Eheliche-Beywohnung: Folgens geziemet sie nicht denen Priestern.

Antwort. S. Petrus redet nicht von der Ehelichen-Pflicht und Beywohnung: Sondern von tyrannischen Ehe-Männern/ welche ihre Weiber für ein Fuß-Hader und Schu-Lumpen halten / immerdar im Haus gruntzen und brummen/ und als murrische Zanck-Eysen mit ihren Ehe-Genossen leben im stetigen Hader und Zwyspalt. Solcher ungehaltener Männer Gebeth / weil ihr Hertz voll Zorn/ Neid/ und Ungunst ist/ wird verhindert: Wie solches auch Christus bezeuget Matt. 5. v. 23. Bleibt also allwegen die Eheliche Beywohnung/ wie auch der Ehe-Stand/ an sich selbst rein/ heilig/ ehrlich und unbefleckt/ obschon alle Menschen durch die Erb-Sünd befleckt und verunreiniget seyn: welche Verunreinigung aber Christus mit seinem reinen heiligen Verdienst/ so uns durch den Glauben zugerechnet wird / zudecket/ daß uns der himmlische Vater für rein und heilig erkennet und aufnimmt.

XIV. Es seye der Ehe-Stand so rein er immer wolle/ so soll mans doch darbey lassen/ wie es Christus hat angeordnet: Dieser aber will/ daß die Priester unverehelichet bleiben sollen.

Antwort Wanns Christus also angeordnet hätte/ müste mans freylig gerne darbey lassen / und würde alsdann auch Christus eine andere Verordnung mit der Keuschheit der Pfaffen verschaffet/ und veranstaltet haben. Im übrigen ist ja Thomas von Aquino 2. 2. q. 88. a. II. Und Bellarminus de Clericis c. 28. mit anderen Päbstischen Theologen so kühn nicht / daß sie läugnen dörfften/ das Verboth der Ehe bey den Päbstischen Pfaffen rühre bloß her vom Gesetz und Zwang der Menschen: Dann das Concilium zu Trident selbsten Sess. 24. can. 9 nennet das Verbot der Ehe bloßhin ein Kirchen-Gesetz. Wie dann auch aus dem von Pabst Leo. II. bestettigten Conciliozn Ancyra can. 10. offenbahr ist/ daß die geweyhete Diaconi sich haben können verheyraten/ wann die Bischöffe es wolten bewilligen. So hat auch Pabst Gregorius l. I. Regist. Epist. 42. den Vnter-Diaken in Sicilien gestattet die Eheliche-Beywohnung bey ihren Weibern. Wie dann auch nach Zeug-

Antwort. Die Umstände des textes geben es klärlich/ das S. Paulus daselbsten rede von den Händelen der Nahrung: drum setzet er daselbsten v. 6. hinzu: Ein Ackerman/ der den Acker bauet/ soll der Früchten am ersten geniessen: Will also hiermit der Apostel sagen: kein Geistlicher Arbeiter solle mit Kauffmanschafft/ traffiquen, und dergleichen weltlichen Geschäfften und Hanthierungen/ so seinem Ampt hinderlich seyn/ seine Nahrung suchen: Sondern ein Prediger soll von seinen Zuhörern sein Unterhalt einnehmen. Uber das / so seynd auch die Ehe-Leut/ so GOtt dienen/ ebenfals/ nach Zeugnüß Pauli/ Geistliche Ritter: Massen zu solcher Ritterschafft S. Paulus nicht allein die Geistlichen: Sondern auch alle Christen insgemein vermahnet Eph. 6. v. 14 stehet umgürtet eure Lenden mit Warheit/ und angezogen mit dem Pantzer der Gerechtigkeit &c. so müsten dann/ nach der Folgerey der Papisten/ alle Gerechte und Gottsförchtige Menschen unverehelichet bleiben. Ja so gar wegen der obangezogenen Ursachen willen (damit nemlich sich ein Priester in solche weltliche Händel nicht einflicken solle) ist ihm ein Ehe-Weib von nöhten/ damit nemlich das Weib der Haushaltung sich annehme/ alle Haus-Geschäfften bestelle/ und er also desto weniger durch die Unruhe der Haus-Geschäfften an seinem Ampt Verhindernüß leyde.

XIII. S. Petrus spricht: ihr Männer wohnet bey euren Weibern mit Vernunfft/ auf das eur Gebeth nicht verhindert werde. I. Pet. 3. v. 7. so wird ja das Gebeth verhindert durch die Eheliche-Beywohnung: Folgens geziemet sie nicht denen Priestern.

Antwort. S. Petrus redet nicht von der Ehelichen-Pflicht und Beywohnung: Sondern von tyrannischen Ehe-Männern/ welche ihre Weiber für ein Fuß-Hader und Schu-Lumpen halten / immerdar im Haus gruntzen und brummen/ und als murrische Zanck-Eysen mit ihren Ehe-Genossen leben im stetigen Hader und Zwyspalt. Solcher ungehaltener Männer Gebeth / weil ihr Hertz voll Zorn/ Neid/ und Ungunst ist/ wird verhindert: Wie solches auch Christus bezeuget Matt. 5. v. 23. Bleibt also allwegen die Eheliche Beywohnung/ wie auch der Ehe-Stand/ an sich selbst rein/ heilig/ ehrlich und unbefleckt/ obschon alle Menschen durch die Erb-Sünd befleckt und verunreiniget seyn: welche Verunreinigung aber Christus mit seinem reinen heiligen Verdienst/ so uns durch den Glauben zugerechnet wird / zudecket/ daß uns der himmlische Vater für rein und heilig erkennet und aufnimmt.

XIV. Es seye der Ehe-Stand so rein er immer wolle/ so soll mans doch darbey lassen/ wie es Christus hat angeordnet: Dieser aber will/ daß die Priester unverehelichet bleiben sollen.

Antwort Wanns Christus also angeordnet hätte/ müste mans freylig gerne darbey lassen / und würde alsdann auch Christus eine andere Verordnung mit der Keuschheit der Pfaffen verschaffet/ und veranstaltet haben. Im übrigen ist ja Thomas von Aquino 2. 2. q. 88. a. II. Und Bellarminus de Clericis c. 28. mit anderen Päbstischen Theologen so kühn nicht / daß sie läugnen dörfften/ das Verboth der Ehe bey den Päbstischen Pfaffen rühre bloß her vom Gesetz und Zwang der Menschen: Dann das Concilium zu Trident selbsten Sess. 24. can. 9 nennet das Verbot der Ehe bloßhin ein Kirchen-Gesetz. Wie dann auch aus dem von Pabst Leo. II. bestettigten Conciliozn Ancyra can. 10. offenbahr ist/ daß die geweyhete Diaconi sich haben können verheyraten/ wann die Bischöffe es wolten bewilligen. So hat auch Pabst Gregorius l. I. Regist. Epist. 42. den Vnter-Diaken in Sicilien gestattet die Eheliche-Beywohnung bey ihren Weibern. Wie dann auch nach Zeug-

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        <p>Antwort. Die Umstände des textes geben es klärlich/ das S. Paulus daselbsten rede von            den Händelen der Nahrung: drum setzet er daselbsten v. 6. hinzu: Ein Ackerman/ der den            Acker bauet/ soll der Früchten am ersten geniessen: Will also hiermit der Apostel sagen:            kein Geistlicher Arbeiter solle mit Kauffmanschafft/ traffiquen, und dergleichen            weltlichen Geschäfften und Hanthierungen/ so seinem Ampt hinderlich seyn/ seine Nahrung            suchen: Sondern ein Prediger soll von seinen Zuhörern sein Unterhalt einnehmen. Uber das /            so seynd auch die Ehe-Leut/ so GOtt dienen/ ebenfals/ nach Zeugnüß Pauli/ Geistliche            Ritter: Massen zu solcher Ritterschafft S. Paulus nicht allein die Geistlichen: Sondern            auch alle Christen insgemein vermahnet Eph. 6. v. 14 stehet umgürtet eure Lenden mit            Warheit/ und angezogen mit dem Pantzer der Gerechtigkeit &amp;c. so müsten dann/ nach            der Folgerey der Papisten/ alle Gerechte und Gottsförchtige Menschen unverehelichet            bleiben. Ja so gar wegen der obangezogenen Ursachen willen (damit nemlich sich ein            Priester in solche weltliche Händel nicht einflicken solle) ist ihm ein Ehe-Weib von            nöhten/ damit nemlich das Weib der Haushaltung sich annehme/ alle Haus-Geschäfften            bestelle/ und er also desto weniger durch die Unruhe der Haus-Geschäfften an seinem Ampt            Verhindernüß leyde.</p>
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        <p>Antwort. S. Petrus redet nicht von der Ehelichen-Pflicht und Beywohnung: Sondern von            tyrannischen Ehe-Männern/ welche ihre Weiber für ein Fuß-Hader und Schu-Lumpen halten /            immerdar im Haus gruntzen und brummen/ und als murrische Zanck-Eysen mit ihren            Ehe-Genossen leben im stetigen Hader und Zwyspalt. Solcher ungehaltener Männer Gebeth /            weil ihr Hertz voll Zorn/ Neid/ und Ungunst ist/ wird verhindert: Wie solches auch            Christus bezeuget Matt. 5. v. 23. Bleibt also allwegen die Eheliche Beywohnung/ wie auch            der Ehe-Stand/ an sich selbst rein/ heilig/ ehrlich und unbefleckt/ obschon alle            Menschen durch die Erb-Sünd befleckt und verunreiniget seyn: welche Verunreinigung aber            Christus mit seinem reinen heiligen Verdienst/ so uns durch den Glauben zugerechnet wird           / zudecket/ daß uns der himmlische Vater für rein und heilig erkennet und aufnimmt.</p>
        <p>XIV. Es seye der Ehe-Stand so rein er immer wolle/ so soll mans doch darbey lassen/ wie            es Christus hat angeordnet: Dieser aber will/ daß die Priester unverehelichet bleiben            sollen.</p>
        <p>Antwort Wanns Christus also angeordnet hätte/ müste mans freylig gerne darbey lassen /            und würde alsdann auch Christus eine andere Verordnung mit der Keuschheit der Pfaffen            verschaffet/ und veranstaltet haben. Im übrigen ist ja Thomas von Aquino 2. 2. q. 88. a.            II. Und Bellarminus de Clericis c. 28. mit anderen Päbstischen Theologen so kühn nicht /            daß sie läugnen dörfften/ das Verboth der Ehe bey den Päbstischen Pfaffen rühre bloß her            vom Gesetz und Zwang der Menschen: Dann das Concilium zu Trident selbsten Sess. 24. can. 9            nennet das Verbot der Ehe bloßhin ein Kirchen-Gesetz. Wie dann auch aus dem von Pabst Leo.            II. bestettigten Conciliozn Ancyra can. 10. offenbahr ist/ daß die geweyhete Diaconi sich            haben können verheyraten/ wann die Bischöffe es wolten bewilligen. So hat auch Pabst            Gregorius l. I. Regist. Epist. 42. den Vnter-Diaken in Sicilien gestattet die            Eheliche-Beywohnung bey ihren Weibern. Wie dann auch nach Zeug-
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[240/0260] Antwort. Die Umstände des textes geben es klärlich/ das S. Paulus daselbsten rede von den Händelen der Nahrung: drum setzet er daselbsten v. 6. hinzu: Ein Ackerman/ der den Acker bauet/ soll der Früchten am ersten geniessen: Will also hiermit der Apostel sagen: kein Geistlicher Arbeiter solle mit Kauffmanschafft/ traffiquen, und dergleichen weltlichen Geschäfften und Hanthierungen/ so seinem Ampt hinderlich seyn/ seine Nahrung suchen: Sondern ein Prediger soll von seinen Zuhörern sein Unterhalt einnehmen. Uber das / so seynd auch die Ehe-Leut/ so GOtt dienen/ ebenfals/ nach Zeugnüß Pauli/ Geistliche Ritter: Massen zu solcher Ritterschafft S. Paulus nicht allein die Geistlichen: Sondern auch alle Christen insgemein vermahnet Eph. 6. v. 14 stehet umgürtet eure Lenden mit Warheit/ und angezogen mit dem Pantzer der Gerechtigkeit &c. so müsten dann/ nach der Folgerey der Papisten/ alle Gerechte und Gottsförchtige Menschen unverehelichet bleiben. Ja so gar wegen der obangezogenen Ursachen willen (damit nemlich sich ein Priester in solche weltliche Händel nicht einflicken solle) ist ihm ein Ehe-Weib von nöhten/ damit nemlich das Weib der Haushaltung sich annehme/ alle Haus-Geschäfften bestelle/ und er also desto weniger durch die Unruhe der Haus-Geschäfften an seinem Ampt Verhindernüß leyde. XIII. S. Petrus spricht: ihr Männer wohnet bey euren Weibern mit Vernunfft/ auf das eur Gebeth nicht verhindert werde. I. Pet. 3. v. 7. so wird ja das Gebeth verhindert durch die Eheliche-Beywohnung: Folgens geziemet sie nicht denen Priestern. Antwort. S. Petrus redet nicht von der Ehelichen-Pflicht und Beywohnung: Sondern von tyrannischen Ehe-Männern/ welche ihre Weiber für ein Fuß-Hader und Schu-Lumpen halten / immerdar im Haus gruntzen und brummen/ und als murrische Zanck-Eysen mit ihren Ehe-Genossen leben im stetigen Hader und Zwyspalt. Solcher ungehaltener Männer Gebeth / weil ihr Hertz voll Zorn/ Neid/ und Ungunst ist/ wird verhindert: Wie solches auch Christus bezeuget Matt. 5. v. 23. Bleibt also allwegen die Eheliche Beywohnung/ wie auch der Ehe-Stand/ an sich selbst rein/ heilig/ ehrlich und unbefleckt/ obschon alle Menschen durch die Erb-Sünd befleckt und verunreiniget seyn: welche Verunreinigung aber Christus mit seinem reinen heiligen Verdienst/ so uns durch den Glauben zugerechnet wird / zudecket/ daß uns der himmlische Vater für rein und heilig erkennet und aufnimmt. XIV. Es seye der Ehe-Stand so rein er immer wolle/ so soll mans doch darbey lassen/ wie es Christus hat angeordnet: Dieser aber will/ daß die Priester unverehelichet bleiben sollen. Antwort Wanns Christus also angeordnet hätte/ müste mans freylig gerne darbey lassen / und würde alsdann auch Christus eine andere Verordnung mit der Keuschheit der Pfaffen verschaffet/ und veranstaltet haben. Im übrigen ist ja Thomas von Aquino 2. 2. q. 88. a. II. Und Bellarminus de Clericis c. 28. mit anderen Päbstischen Theologen so kühn nicht / daß sie läugnen dörfften/ das Verboth der Ehe bey den Päbstischen Pfaffen rühre bloß her vom Gesetz und Zwang der Menschen: Dann das Concilium zu Trident selbsten Sess. 24. can. 9 nennet das Verbot der Ehe bloßhin ein Kirchen-Gesetz. Wie dann auch aus dem von Pabst Leo. II. bestettigten Conciliozn Ancyra can. 10. offenbahr ist/ daß die geweyhete Diaconi sich haben können verheyraten/ wann die Bischöffe es wolten bewilligen. So hat auch Pabst Gregorius l. I. Regist. Epist. 42. den Vnter-Diaken in Sicilien gestattet die Eheliche-Beywohnung bey ihren Weibern. Wie dann auch nach Zeug-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/260>, abgerufen am 22.11.2024.