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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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an GOttes Gesetz nach dem inwendigen Menschen Rom. 7. v. 22. und Salomon Prov. 21. v. 15. Es ist den Gerechten eine Freude/ zu thun was Recht ist: Aber eine Forcht den Ubelthäteren.

XIII. Wie? Solte dann ein Gerechtfertigter/ wann er schon thut für GOtt alles das/ was in seinen Kräfften und Vermögen ist/ für GOtt immerhin sündigen/ und alle seine gute Wercke/ der Liebe/ der Gerechtigkeit/ der Andacht im Gebeht &c. lauter Sünden seyn? Daß wäre ja eine Grausamkeit GOttes und eine Unerträgligkeit der menschlichen Natur.

Antwort. Es ist gewiß/ daß kein Mensch das Gesetz GOttes/ du solt GOtt deinen HErren lieben von gantzem Hertzen/ von allen Kräfften und von gantzem Gemühte/ und deinen Nechsten als dich selbst Deut. 6. v. 5. Lev. 19. v. 18. Vollkommentlich erfüllen könne: In Bedencken/ daß alles/ was an dem Menschen ist/ mit unzählichen Schwachheiten ist beladen: Darum/ wie schweiffen die Gedancken umher im Gebeht/ wie gehling entrüstet sich das Gemüht gegen die Beleidigungen/ und ergetzet sich mehr an weltlicher Eitelkeit/ als an dem gütigen GOtt &c? So seynd dann zwar die Wercke der Liebe/ der Gerechtigkeit / der Andacht im Gebeht/ an sich selbsten keine Sünde: Aber dannoch führen sie immerhin / wegen ihrer Mangelhafftigkeit/ die Sünde mit sich: Und ob man schon solche Wercke zu leisten schuldig ist/ so können sie doch/ wegen ihrer Mangelhafftigkeit und Abgang der geziemender Vollkommenheit/ Sünden genennet werden: Dieweilen sie nicht mit solcher gebührender Vollkommenheit verrichtet werden/ aus gantzen Hertzen/ aus gantzen Kräfften der Liebe zu GOtt/ wie sie solten/ und auch hätten können verrichtet werden/ wann der Mensch seine Kräfften und anerschaffene Gerechtigkeit im Paradeiß nicht so liederlich hätte verschertzet. Zum Exempel: Ein reicher HErr machet einen schlechten Bauren wohl bemittelt/ und bereichert ihn mit Baarschafften und vielen Haabseligkeiten/ mit dem Beding/ er solle ihm järlich/ zur Erkanntnüß der ihm erwiesener Gütigkeit/ ein Güldenes Present verehren: Wann aber nun dieser Baur all sein Haab und Gut dermassen hat verschwendet/ und dardurch in solche Unvermögenheit gerahten ist/ daß er unmöglich ein anders Present kan beybringen und darreichen/ als nur anstatt des Goldes ein schlechtes Kupffer/ so wird dieser HErr ja billich entrüstet/ und zum Zorn gereitzet/ nicht darum / weil der Baur gibt was er kan: Sondern weil er nicht gibt was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine Sachen nicht so liederlich hätte eingerichtet: Also/ wann ein gerechtfertigter Mensch ein gutes Werck verrichtet/ so gut als er immer kan/ ist es an sich keine Sünde: Weilen er aber bey diesem Werck nicht thuet was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine ihm von GOtt verliehene Kräfften nicht so muhtwillig/ durch die Sünde im Paradeiß/ hätte verlohren/ darüber könte GOtt wohl scharff gegen einen solchen verfahren: Aber diese Sünde/ wie auch andere unwillige Begierden und sündliche Reitzungen übersiehet GOtt in den gerechtfertigten Wegen der Gerechtigkeit Christi/ wann solche durch den Glauben ergriffen wird: Und GOtt hält solcher gläubigen Wercke der Liebe / der Gerechtigkeit &c. für gut und angenehm/ und verspricht ihnen darzu den Gnaden-Lohn der Vermehrung ewiger Glori.

XIV. Wann wie dann die Gebot GOttes nicht vollkommentlich halten können/ warum beten wir dann im Vater Unser/ daß der Wille GOttes solle geschehen/ und sein Nahme werden geheiliget/ welches ja freylich geschicht durch vollkommene Haltung seiner Geboten?

Antwort. Der Nahme GOttes kan auff andere Weise/ durch Erkänntnüß/ Hochschätzung / Preiß und Ruhm &c. geheiliget werden/ als durch vollkom-

an GOttes Gesetz nach dem inwendigen Menschen Rom. 7. v. 22. und Salomon Prov. 21. v. 15. Es ist den Gerechten eine Freude/ zu thun was Recht ist: Aber eine Forcht den Ubelthäteren.

XIII. Wie? Solte dann ein Gerechtfertigter/ wann er schon thut für GOtt alles das/ was in seinen Kräfften und Vermögen ist/ für GOtt immerhin sündigen/ und alle seine gute Wercke/ der Liebe/ der Gerechtigkeit/ der Andacht im Gebeht &c. lauter Sünden seyn? Daß wäre ja eine Grausamkeit GOttes und eine Unerträgligkeit der menschlichen Natur.

Antwort. Es ist gewiß/ daß kein Mensch das Gesetz GOttes/ du solt GOtt deinen HErren lieben von gantzem Hertzen/ von allen Kräfften und von gantzem Gemühte/ und deinen Nechsten als dich selbst Deut. 6. v. 5. Lev. 19. v. 18. Vollkommentlich erfüllen könne: In Bedencken/ daß alles/ was an dem Menschen ist/ mit unzählichen Schwachheiten ist beladen: Darum/ wie schweiffen die Gedancken umher im Gebeht/ wie gehling entrüstet sich das Gemüht gegen die Beleidigungen/ und ergetzet sich mehr an weltlicher Eitelkeit/ als an dem gütigen GOtt &c? So seynd dann zwar die Wercke der Liebe/ der Gerechtigkeit / der Andacht im Gebeht/ an sich selbsten keine Sünde: Aber dannoch führen sie immerhin / wegen ihrer Mangelhafftigkeit/ die Sünde mit sich: Und ob man schon solche Wercke zu leisten schuldig ist/ so können sie doch/ wegen ihrer Mangelhafftigkeit und Abgang der geziemender Vollkommenheit/ Sünden genennet werden: Dieweilen sie nicht mit solcher gebührender Vollkommenheit verrichtet werden/ aus gantzen Hertzen/ aus gantzen Kräfften der Liebe zu GOtt/ wie sie solten/ und auch hätten können verrichtet werden/ wann der Mensch seine Kräfften und anerschaffene Gerechtigkeit im Paradeiß nicht so liederlich hätte verschertzet. Zum Exempel: Ein reicher HErr machet einen schlechten Bauren wohl bemittelt/ und bereichert ihn mit Baarschafften und vielen Haabseligkeiten/ mit dem Beding/ er solle ihm järlich/ zur Erkanntnüß der ihm erwiesener Gütigkeit/ ein Güldenes Present verehren: Wann aber nun dieser Baur all sein Haab und Gut dermassen hat verschwendet/ und dardurch in solche Unvermögenheit gerahten ist/ daß er unmöglich ein anders Present kan beybringen und darreichen/ als nur anstatt des Goldes ein schlechtes Kupffer/ so wird dieser HErr ja billich entrüstet/ und zum Zorn gereitzet/ nicht darum / weil der Baur gibt was er kan: Sondern weil er nicht gibt was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine Sachen nicht so liederlich hätte eingerichtet: Also/ wann ein gerechtfertigter Mensch ein gutes Werck verrichtet/ so gut als er immer kan/ ist es an sich keine Sünde: Weilen er aber bey diesem Werck nicht thuet was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine ihm von GOtt verliehene Kräfften nicht so muhtwillig/ durch die Sünde im Paradeiß/ hätte verlohren/ darüber könte GOtt wohl scharff gegen einen solchen verfahren: Aber diese Sünde/ wie auch andere unwillige Begierden und sündliche Reitzungen übersiehet GOtt in den gerechtfertigten Wegen der Gerechtigkeit Christi/ wann solche durch den Glauben ergriffen wird: Und GOtt hält solcher gläubigen Wercke der Liebe / der Gerechtigkeit &c. für gut und angenehm/ und verspricht ihnen darzu den Gnaden-Lohn der Vermehrung ewiger Glori.

XIV. Wann wie dann die Gebot GOttes nicht vollkommentlich halten können/ warum beten wir dann im Vater Unser/ daß der Wille GOttes solle geschehen/ und sein Nahme werden geheiliget/ welches ja freylich geschicht durch vollkommene Haltung seiner Geboten?

Antwort. Der Nahme GOttes kan auff andere Weise/ durch Erkänntnüß/ Hochschätzung / Preiß und Ruhm &c. geheiliget werden/ als durch vollkom-

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        <p>XIV. Wann wie dann die Gebot GOttes nicht vollkommentlich halten können/ warum beten wir            dann im Vater Unser/ daß der Wille GOttes solle geschehen/ und sein Nahme werden            geheiliget/ welches ja freylich geschicht durch vollkommene Haltung seiner Geboten?</p>
        <p>Antwort. Der Nahme GOttes kan auff andere Weise/ durch Erkänntnüß/ Hochschätzung /            Preiß und Ruhm &amp;c. geheiliget werden/ als durch vollkom-
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[267/0287] an GOttes Gesetz nach dem inwendigen Menschen Rom. 7. v. 22. und Salomon Prov. 21. v. 15. Es ist den Gerechten eine Freude/ zu thun was Recht ist: Aber eine Forcht den Ubelthäteren. XIII. Wie? Solte dann ein Gerechtfertigter/ wann er schon thut für GOtt alles das/ was in seinen Kräfften und Vermögen ist/ für GOtt immerhin sündigen/ und alle seine gute Wercke/ der Liebe/ der Gerechtigkeit/ der Andacht im Gebeht &c. lauter Sünden seyn? Daß wäre ja eine Grausamkeit GOttes und eine Unerträgligkeit der menschlichen Natur. Antwort. Es ist gewiß/ daß kein Mensch das Gesetz GOttes/ du solt GOtt deinen HErren lieben von gantzem Hertzen/ von allen Kräfften und von gantzem Gemühte/ und deinen Nechsten als dich selbst Deut. 6. v. 5. Lev. 19. v. 18. Vollkommentlich erfüllen könne: In Bedencken/ daß alles/ was an dem Menschen ist/ mit unzählichen Schwachheiten ist beladen: Darum/ wie schweiffen die Gedancken umher im Gebeht/ wie gehling entrüstet sich das Gemüht gegen die Beleidigungen/ und ergetzet sich mehr an weltlicher Eitelkeit/ als an dem gütigen GOtt &c? So seynd dann zwar die Wercke der Liebe/ der Gerechtigkeit / der Andacht im Gebeht/ an sich selbsten keine Sünde: Aber dannoch führen sie immerhin / wegen ihrer Mangelhafftigkeit/ die Sünde mit sich: Und ob man schon solche Wercke zu leisten schuldig ist/ so können sie doch/ wegen ihrer Mangelhafftigkeit und Abgang der geziemender Vollkommenheit/ Sünden genennet werden: Dieweilen sie nicht mit solcher gebührender Vollkommenheit verrichtet werden/ aus gantzen Hertzen/ aus gantzen Kräfften der Liebe zu GOtt/ wie sie solten/ und auch hätten können verrichtet werden/ wann der Mensch seine Kräfften und anerschaffene Gerechtigkeit im Paradeiß nicht so liederlich hätte verschertzet. Zum Exempel: Ein reicher HErr machet einen schlechten Bauren wohl bemittelt/ und bereichert ihn mit Baarschafften und vielen Haabseligkeiten/ mit dem Beding/ er solle ihm järlich/ zur Erkanntnüß der ihm erwiesener Gütigkeit/ ein Güldenes Present verehren: Wann aber nun dieser Baur all sein Haab und Gut dermassen hat verschwendet/ und dardurch in solche Unvermögenheit gerahten ist/ daß er unmöglich ein anders Present kan beybringen und darreichen/ als nur anstatt des Goldes ein schlechtes Kupffer/ so wird dieser HErr ja billich entrüstet/ und zum Zorn gereitzet/ nicht darum / weil der Baur gibt was er kan: Sondern weil er nicht gibt was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine Sachen nicht so liederlich hätte eingerichtet: Also/ wann ein gerechtfertigter Mensch ein gutes Werck verrichtet/ so gut als er immer kan/ ist es an sich keine Sünde: Weilen er aber bey diesem Werck nicht thuet was er solte/ und wohl hätte können/ wann er seine ihm von GOtt verliehene Kräfften nicht so muhtwillig/ durch die Sünde im Paradeiß/ hätte verlohren/ darüber könte GOtt wohl scharff gegen einen solchen verfahren: Aber diese Sünde/ wie auch andere unwillige Begierden und sündliche Reitzungen übersiehet GOtt in den gerechtfertigten Wegen der Gerechtigkeit Christi/ wann solche durch den Glauben ergriffen wird: Und GOtt hält solcher gläubigen Wercke der Liebe / der Gerechtigkeit &c. für gut und angenehm/ und verspricht ihnen darzu den Gnaden-Lohn der Vermehrung ewiger Glori. XIV. Wann wie dann die Gebot GOttes nicht vollkommentlich halten können/ warum beten wir dann im Vater Unser/ daß der Wille GOttes solle geschehen/ und sein Nahme werden geheiliget/ welches ja freylich geschicht durch vollkommene Haltung seiner Geboten? Antwort. Der Nahme GOttes kan auff andere Weise/ durch Erkänntnüß/ Hochschätzung / Preiß und Ruhm &c. geheiliget werden/ als durch vollkom-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/287>, abgerufen am 22.11.2024.