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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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terstehen solle an guten Wercken reich zu werden: Dann auff diese schlechte und mangelhaffte Wercke folget der herrliche und reiche Gnaden-Lohn der Himmlischen Glori.

XVII. Spricht doch Christus Luc. 17. v. 10. Wann ihr alles gethan habt was euch befohlen ist/ so sprechet/ wir seyn unnütze Knechte. Luc. 17. v. 10. So kan ja der Mensch alles thun und halten was ihm GOtt befohlen hat.

Antwort. Daß folget eben/ als wann irrgend ein Verwalter oder Administrator eines reichen Herren dessen Güter hätte liederlich verschwendet/ und nachmals nur etliche geringe Hand-Dienste leisten könnte/ welche ihm auch der HErr zu verrichten anbeföhle / und demnach ein solcher Verschwender sagen wolte/ er hätte alles gethan was er schuldig wäre/ und hätte sein Herr nichts mehr an ihm zu fordern. Ein solcher Verwalter/ oder vielmehr Verwüster der anvertraueten Güteren seines HErrn thut zwar alles das/ was er in solchen Umständen kan/ und ihm befohlen ist: Nicht aber das/ was er/ Krafft seiner obliegenden Schuldigkeit und des vorigen Gebots/ da ihm der HErr seine Güter zu verwalten anvertrauet hat/ wohl thuen müste. Weilen wir dann die Güter GOttes und das Vermögen zum Guten durch die Erb-Sünd verschwendet haben/ so thut zwar ein Gerechter das/ was ihm in solchen Umständen zu thun befohlen ist/ und was er kan: Aber bey weitem nicht daß/ was er wohl thuen solte.

XVIII. Sprach doch Christus selbst zum Jüngling/ der ihn fragte: Was soll ich gutes thun / daß ich möge das ewige Leben haben? Halt die Gebot/ und wann du wilst vollkommen seyn / so gehe/ verkauff alles was du hast/ und gibs den Armen Matth. 19. v. 17. Mit diesen Worten deutet ja Christus selbsten an/ daß ein Mensch in diesem Leben könne vollkommen seyn.

Antwort. Es ist eben/ als wann ein Todt-Krancker Mensch/ der weder gehen noch stehen könnte/ sich vernehmen liesse/ er wölle aufstehen/ und eine weile spatzieren gehen: Da zwar ein verständiger Artz ihm gestattete/ er solte solches versuchen: Aber darum nicht andeuten wolte/ daß ers zu thun vermögte: Also hat Christus diesem Jüngling/ der da durchaus ein Werck-Heiliger seyn/ und durch seine Wercke sich vollkommen machen wolte / seine Falsch-eingebildete/ aber dannoch unmögliche Vollkommenheit zugelassen: Keines Weges aber befohlen oder angepriesen. Daraus dannoch nicht folget/ das Christus dem Jüngling keine redliche und auffrichtige Antwort gegeben hätte: Dann Christus hat geantwortet/ wie der Jüngling vermessentlich fragte. Summa/ der Jüngling fragte/ was soll ich thun das Himmelreich zu erwerben? Darauff antwortete Christus: Wohlan/ wann du dann ja durch dein Thun daß Himmelreich wilst erwerben/ so halte die Gebot. Hätte er aber bloßhin Christum gefraget/ durch welches Mittel soll ich zur Seeligkeit gelangen? So hätte er zur Antwort bekommen/ durch den Glauben an Christum: Welchen klaren Ausspruch so wohl Christus/ als seine Aposteln offt gnug in H. Schrifft haben wiederholet.

XIX. Werden doch die Gerechtfertigte und Wiedergebohrne vollkommen genennet: Dann S. Paulus Philip. 3. v. 15. spricht. Wie viele nun unser vollkommen seyn: Und von der H. Schrifft bezeuget er/ daß sie den Menschen könne vollkommen machen 2. Tim. 3. v. 17.

Antwort. S. Paulus redet von denen/ die keine Maul-Christen waren/ sondern warhafftig an Christum gelaubten/ und denen es um Besserung ihres Lebens einrechter Ernst war: Und setzet also Paulus den Eyffer und Ernst warhafftiger Christen entgegen der Heucheley der Schein-Christen. Daß sie aber darum vollkommen ohne alle Sünde gewesen/ solches folget nicht: Sinte-

terstehen solle an guten Wercken reich zu werden: Dann auff diese schlechte und mangelhaffte Wercke folget der herrliche und reiche Gnaden-Lohn der Himmlischen Glori.

XVII. Spricht doch Christus Luc. 17. v. 10. Wann ihr alles gethan habt was euch befohlen ist/ so sprechet/ wir seyn unnütze Knechte. Luc. 17. v. 10. So kan ja der Mensch alles thun und halten was ihm GOtt befohlen hat.

Antwort. Daß folget eben/ als wann irrgend ein Verwalter oder Administrator eines reichen Herren dessen Güter hätte liederlich verschwendet/ und nachmals nur etliche geringe Hand-Dienste leisten könnte/ welche ihm auch der HErr zu verrichten anbeföhle / und demnach ein solcher Verschwender sagen wolte/ er hätte alles gethan was er schuldig wäre/ und hätte sein Herr nichts mehr an ihm zu fordern. Ein solcher Verwalter/ oder vielmehr Verwüster der anvertraueten Güteren seines HErrn thut zwar alles das/ was er in solchen Umständen kan/ und ihm befohlen ist: Nicht aber das/ was er/ Krafft seiner obliegenden Schuldigkeit und des vorigen Gebots/ da ihm der HErr seine Güter zu verwalten anvertrauet hat/ wohl thuen müste. Weilen wir dann die Güter GOttes und das Vermögen zum Guten durch die Erb-Sünd verschwendet haben/ so thut zwar ein Gerechter das/ was ihm in solchen Umständen zu thun befohlen ist/ und was er kan: Aber bey weitem nicht daß/ was er wohl thuen solte.

XVIII. Sprach doch Christus selbst zum Jüngling/ der ihn fragte: Was soll ich gutes thun / daß ich möge das ewige Leben haben? Halt die Gebot/ und wann du wilst vollkommen seyn / so gehe/ verkauff alles was du hast/ und gibs den Armen Matth. 19. v. 17. Mit diesen Worten deutet ja Christus selbsten an/ daß ein Mensch in diesem Leben könne vollkommen seyn.

Antwort. Es ist eben/ als wann ein Todt-Krancker Mensch/ der weder gehen noch stehen könnte/ sich vernehmen liesse/ er wölle aufstehen/ und eine weile spatzieren gehen: Da zwar ein verständiger Artz ihm gestattete/ er solte solches versuchen: Aber darum nicht andeuten wolte/ daß ers zu thun vermögte: Also hat Christus diesem Jüngling/ der da durchaus ein Werck-Heiliger seyn/ und durch seine Wercke sich vollkommen machen wolte / seine Falsch-eingebildete/ aber dannoch unmögliche Vollkommenheit zugelassen: Keines Weges aber befohlen oder angepriesen. Daraus dannoch nicht folget/ das Christus dem Jüngling keine redliche und auffrichtige Antwort gegeben hätte: Dann Christus hat geantwortet/ wie der Jüngling vermessentlich fragte. Summa/ der Jüngling fragte/ was soll ich thun das Himmelreich zu erwerben? Darauff antwortete Christus: Wohlan/ wann du dann ja durch dein Thun daß Himmelreich wilst erwerben/ so halte die Gebot. Hätte er aber bloßhin Christum gefraget/ durch welches Mittel soll ich zur Seeligkeit gelangen? So hätte er zur Antwort bekommen/ durch den Glauben an Christum: Welchen klaren Ausspruch so wohl Christus/ als seine Aposteln offt gnug in H. Schrifft haben wiederholet.

XIX. Werden doch die Gerechtfertigte und Wiedergebohrne vollkommen genennet: Dann S. Paulus Philip. 3. v. 15. spricht. Wie viele nun unser vollkommen seyn: Und von der H. Schrifft bezeuget er/ daß sie den Menschen könne vollkommen machen 2. Tim. 3. v. 17.

Antwort. S. Paulus redet von denen/ die keine Maul-Christen waren/ sondern warhafftig an Christum gelaubten/ und denen es um Besserung ihres Lebens einrechter Ernst war: Und setzet also Paulus den Eyffer und Ernst warhafftiger Christen entgegen der Heucheley der Schein-Christen. Daß sie aber darum vollkommen ohne alle Sünde gewesen/ solches folget nicht: Sinte-

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terstehen solle an guten Wercken reich zu werden: Dann auff diese schlechte und            mangelhaffte Wercke folget der herrliche und reiche Gnaden-Lohn der Himmlischen Glori.</p>
        <p>XVII. Spricht doch Christus Luc. 17. v. 10. Wann ihr alles gethan habt was euch befohlen            ist/ so sprechet/ wir seyn unnütze Knechte. Luc. 17. v. 10. So kan ja der Mensch alles            thun und halten was ihm GOtt befohlen hat.</p>
        <p>Antwort. Daß folget eben/ als wann irrgend ein Verwalter oder Administrator eines            reichen Herren dessen Güter hätte liederlich verschwendet/ und nachmals nur etliche            geringe Hand-Dienste leisten könnte/ welche ihm auch der HErr zu verrichten anbeföhle /            und demnach ein solcher Verschwender sagen wolte/ er hätte alles gethan was er schuldig            wäre/ und hätte sein Herr nichts mehr an ihm zu fordern. Ein solcher Verwalter/ oder            vielmehr Verwüster der anvertraueten Güteren seines HErrn thut zwar alles das/ was er in            solchen Umständen kan/ und ihm befohlen ist: Nicht aber das/ was er/ Krafft seiner            obliegenden Schuldigkeit und des vorigen Gebots/ da ihm der HErr seine Güter zu verwalten            anvertrauet hat/ wohl thuen müste. Weilen wir dann die Güter GOttes und das Vermögen zum            Guten durch die Erb-Sünd verschwendet haben/ so thut zwar ein Gerechter das/ was ihm in            solchen Umständen zu thun befohlen ist/ und was er kan: Aber bey weitem nicht daß/ was            er wohl thuen solte.</p>
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        <p>Antwort. Es ist eben/ als wann ein Todt-Krancker Mensch/ der weder gehen noch stehen            könnte/ sich vernehmen liesse/ er wölle aufstehen/ und eine weile spatzieren gehen: Da            zwar ein verständiger Artz ihm gestattete/ er solte solches versuchen: Aber darum nicht            andeuten wolte/ daß ers zu thun vermögte: Also hat Christus diesem Jüngling/ der da            durchaus ein Werck-Heiliger seyn/ und durch seine Wercke sich vollkommen machen wolte /            seine Falsch-eingebildete/ aber dannoch unmögliche Vollkommenheit zugelassen: Keines            Weges aber befohlen oder angepriesen. Daraus dannoch nicht folget/ das Christus dem            Jüngling keine redliche und auffrichtige Antwort gegeben hätte: Dann Christus hat            geantwortet/ wie der Jüngling vermessentlich fragte. Summa/ der Jüngling fragte/ was            soll ich thun das Himmelreich zu erwerben? Darauff antwortete Christus: Wohlan/ wann du            dann ja durch dein Thun daß Himmelreich wilst erwerben/ so halte die Gebot. Hätte er aber            bloßhin Christum gefraget/ durch welches Mittel soll ich zur Seeligkeit gelangen? So            hätte er zur Antwort bekommen/ durch den Glauben an Christum: Welchen klaren Ausspruch so            wohl Christus/ als seine Aposteln offt gnug in H. Schrifft haben wiederholet.</p>
        <p>XIX. Werden doch die Gerechtfertigte und Wiedergebohrne vollkommen genennet: Dann S.            Paulus Philip. 3. v. 15. spricht. Wie viele nun unser vollkommen seyn: Und von der H.            Schrifft bezeuget er/ daß sie den Menschen könne vollkommen machen 2. Tim. 3. v. 17.</p>
        <p>Antwort. S. Paulus redet von denen/ die keine Maul-Christen waren/ sondern warhafftig            an Christum gelaubten/ und denen es um Besserung ihres Lebens einrechter Ernst war: Und            setzet also Paulus den Eyffer und Ernst warhafftiger Christen entgegen der Heucheley der            Schein-Christen. Daß sie aber darum vollkommen ohne alle Sünde gewesen/ solches folget            nicht: Sinte-
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[269/0289] terstehen solle an guten Wercken reich zu werden: Dann auff diese schlechte und mangelhaffte Wercke folget der herrliche und reiche Gnaden-Lohn der Himmlischen Glori. XVII. Spricht doch Christus Luc. 17. v. 10. Wann ihr alles gethan habt was euch befohlen ist/ so sprechet/ wir seyn unnütze Knechte. Luc. 17. v. 10. So kan ja der Mensch alles thun und halten was ihm GOtt befohlen hat. Antwort. Daß folget eben/ als wann irrgend ein Verwalter oder Administrator eines reichen Herren dessen Güter hätte liederlich verschwendet/ und nachmals nur etliche geringe Hand-Dienste leisten könnte/ welche ihm auch der HErr zu verrichten anbeföhle / und demnach ein solcher Verschwender sagen wolte/ er hätte alles gethan was er schuldig wäre/ und hätte sein Herr nichts mehr an ihm zu fordern. Ein solcher Verwalter/ oder vielmehr Verwüster der anvertraueten Güteren seines HErrn thut zwar alles das/ was er in solchen Umständen kan/ und ihm befohlen ist: Nicht aber das/ was er/ Krafft seiner obliegenden Schuldigkeit und des vorigen Gebots/ da ihm der HErr seine Güter zu verwalten anvertrauet hat/ wohl thuen müste. Weilen wir dann die Güter GOttes und das Vermögen zum Guten durch die Erb-Sünd verschwendet haben/ so thut zwar ein Gerechter das/ was ihm in solchen Umständen zu thun befohlen ist/ und was er kan: Aber bey weitem nicht daß/ was er wohl thuen solte. XVIII. Sprach doch Christus selbst zum Jüngling/ der ihn fragte: Was soll ich gutes thun / daß ich möge das ewige Leben haben? Halt die Gebot/ und wann du wilst vollkommen seyn / so gehe/ verkauff alles was du hast/ und gibs den Armen Matth. 19. v. 17. Mit diesen Worten deutet ja Christus selbsten an/ daß ein Mensch in diesem Leben könne vollkommen seyn. Antwort. Es ist eben/ als wann ein Todt-Krancker Mensch/ der weder gehen noch stehen könnte/ sich vernehmen liesse/ er wölle aufstehen/ und eine weile spatzieren gehen: Da zwar ein verständiger Artz ihm gestattete/ er solte solches versuchen: Aber darum nicht andeuten wolte/ daß ers zu thun vermögte: Also hat Christus diesem Jüngling/ der da durchaus ein Werck-Heiliger seyn/ und durch seine Wercke sich vollkommen machen wolte / seine Falsch-eingebildete/ aber dannoch unmögliche Vollkommenheit zugelassen: Keines Weges aber befohlen oder angepriesen. Daraus dannoch nicht folget/ das Christus dem Jüngling keine redliche und auffrichtige Antwort gegeben hätte: Dann Christus hat geantwortet/ wie der Jüngling vermessentlich fragte. Summa/ der Jüngling fragte/ was soll ich thun das Himmelreich zu erwerben? Darauff antwortete Christus: Wohlan/ wann du dann ja durch dein Thun daß Himmelreich wilst erwerben/ so halte die Gebot. Hätte er aber bloßhin Christum gefraget/ durch welches Mittel soll ich zur Seeligkeit gelangen? So hätte er zur Antwort bekommen/ durch den Glauben an Christum: Welchen klaren Ausspruch so wohl Christus/ als seine Aposteln offt gnug in H. Schrifft haben wiederholet. XIX. Werden doch die Gerechtfertigte und Wiedergebohrne vollkommen genennet: Dann S. Paulus Philip. 3. v. 15. spricht. Wie viele nun unser vollkommen seyn: Und von der H. Schrifft bezeuget er/ daß sie den Menschen könne vollkommen machen 2. Tim. 3. v. 17. Antwort. S. Paulus redet von denen/ die keine Maul-Christen waren/ sondern warhafftig an Christum gelaubten/ und denen es um Besserung ihres Lebens einrechter Ernst war: Und setzet also Paulus den Eyffer und Ernst warhafftiger Christen entgegen der Heucheley der Schein-Christen. Daß sie aber darum vollkommen ohne alle Sünde gewesen/ solches folget nicht: Sinte-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/289>, abgerufen am 22.11.2024.