Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc.

Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet.

So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen.

Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung

selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc.

Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet.

So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen.

Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0366" n="66"/>
selber das Gericht/ dieweil er nicht            unterscheidet den Leib des HErren. sc.</p>
        <p>Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns            nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so            gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will /            auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl            die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey            Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine            rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley            gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur            diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat           / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein            Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der            wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine            eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden            ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder            Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen            Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die            Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und            Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung            ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur            metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu            thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey            Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese           / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische            Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet            haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet            er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder            die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch            ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen            fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und            unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die            Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat            eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die            Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig /            und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun            hindan gesetzet.</p>
        <p>So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der            Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht /            außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des            Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und            bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere            Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles            Fürbringen.</p>
        <p>Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[66/0366] selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc. Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet. So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen. Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/366
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/366>, abgerufen am 22.11.2024.