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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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XIV. GOtt hat den Ehestand eingesetzet/ daraus folget aber nicht/ daß alle schuldig seyn ehelich zu werden: so folget dann auch nicht/ Christus hat das Abendmahl unter beyden Gestalten eingesetzet/ ergo so muß es auch unter beyden Gestalten genossen werden.

Antwort. Wie Christus etwas Befehls-Weise hat eingesetzet/ so muß man selbigem allezeit willichst nachleben. Und also ist der Ehestand eingestellt für die Erwachsene/ die sich nicht können enthalten. Auf welche dann auch ziehlet das Gebott des HErrn: Um der Hurerey willen habe einjeglicher sein eigen Weib/ und eine jegliche ihren eigenen Mann I. Cor. 7. v. 2.

XV. Es hat auch Christus vor dem Abendmahl eingesetzet und geübt die Füßwaschung. Und dannoch geben die Evangelischen nicht zu/ daß man vor dem Abendmahl nohtwendig müsse die Füß waschen: ob dann auch schon Christus unter beyden Gestalten das Abendmahl hat eingesetzet/ so folget doch daraus nicht/ daß mans unter beyden Gestalten geniessen müsse.

Antwort. Wann Christus Befehls-Weise die materialische Füßwaschung hätte eingesetzet/ so wäre kein Zweiffel daran/ daß sie müste vollzogen werden: daß aber Christus auf solche materialische Füßwaschung nicht geziehlet habe/ erhellet daraus/ weilen sonsten die Jünger Christi diesem Befehl schlechterdings hätten nachgelebt/ als von welchen man nirgend findet/ daß sie sich unter einander haben die Füsse gewaschen/ fürnehmlich da sie in alle Weit waren zerstreuet: sondern (wie der Papist Maldonatus selbsten über diesen angeführten Text gestehet) hat Christus durch die Füßwaschung/ welcher ist der demühtigste Dienst unter allen/ sein Absehen gehabt auf die Christliche Demuht und Liebe. Womit auch überein stimmet Salmeron Tom. 9. tr. 8. Wie auch andere Papisten insgemein / welche wann sie aus dieser Füßwaschung wolten ein Gebott erzwingen/ machten sie sich selbsten zu schanden/ indem sie selbige nicht üben.

XV. Spricht doch S. Paulus I. Cor. II. v. 27. Wer unwürdig von diesem Brodt isset/ oder vom Kelch des HErrn trincket. Da wird ja durch das Wörtlein oder frey gestellet das Abendmahl unter einer Gestalt zu geniessen.

Antwort. Wann diese des Apostels Meinung wäre/ so müste daraus folgen/ daß es einem frey stehen würde das Abendmahl unter dieser oder jener Gestalt/ und also auch unter der einigen Gestalt des Weins ohne Brodt zu empfahen/ warum machen dann die Papisten ein Gebot wegen der Niessung des Abendmahls unter der einigen Gestalt des Brodts/ und stossen hiermit ihr Argument selbst über einen Hauffen/ indem sie eine Freystellung daraus erzwingen wollen/ und doch darnach im Werck dieselbige nicht wollen gutheissen? über das / so seynd die Papisten wunderliche Schwinde-Köpff/ daß da sie sonsten so hefftig auf die gemeine Lateinische Version oder Verdolmetschung der Bibel dringen/ daß man sich derselbigen allein/ und sonsten keiner anderen/ die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten/ bedienen solle (wie dann das Concilium zu Trident hierüber ein austrücklich Decret und Schluß gemacht Sess. 4. decret 2.) jetzund sich auf den Griechischen Text wenden/ und die Lateinische Version fahren lassen/ in welcher nicht das Wörtlein Oder / sondern das Wörtlein Und sich befindet: nemlich also: Wer von diesem Brodt unwürdigisset / und vom Kelch des HErren trincket: Welche Version noch zu finden ist in den Exemplarien, welche getrückt seyn Ann. 1530. in officina Eucharii Cervicorni zu Cöln. Dannoch gesetzet / daß die Papisten fest

XIV. GOtt hat den Ehestand eingesetzet/ daraus folget aber nicht/ daß alle schuldig seyn ehelich zu werden: so folget dann auch nicht/ Christus hat das Abendmahl unter beyden Gestalten eingesetzet/ ergo so muß es auch unter beyden Gestalten genossen werden.

Antwort. Wie Christus etwas Befehls-Weise hat eingesetzet/ so muß man selbigem allezeit willichst nachleben. Und also ist der Ehestand eingestellt für die Erwachsene/ die sich nicht können enthalten. Auf welche dann auch ziehlet das Gebott des HErrn: Um der Hurerey willen habe einjeglicher sein eigen Weib/ und eine jegliche ihren eigenen Mann I. Cor. 7. v. 2.

XV. Es hat auch Christus vor dem Abendmahl eingesetzet und geübt die Füßwaschung. Und dannoch geben die Evangelischen nicht zu/ daß man vor dem Abendmahl nohtwendig müsse die Füß waschen: ob dann auch schon Christus unter beyden Gestalten das Abendmahl hat eingesetzet/ so folget doch daraus nicht/ daß mans unter beyden Gestalten geniessen müsse.

Antwort. Wann Christus Befehls-Weise die materialische Füßwaschung hätte eingesetzet/ so wäre kein Zweiffel daran/ daß sie müste vollzogen werden: daß aber Christus auf solche materialische Füßwaschung nicht geziehlet habe/ erhellet daraus/ weilen sonsten die Jünger Christi diesem Befehl schlechterdings hätten nachgelebt/ als von welchen man nirgend findet/ daß sie sich unter einander haben die Füsse gewaschen/ fürnehmlich da sie in alle Weit waren zerstreuet: sondern (wie der Papist Maldonatus selbsten über diesen angeführten Text gestehet) hat Christus durch die Füßwaschung/ welcher ist der demühtigste Dienst unter allen/ sein Absehen gehabt auf die Christliche Demuht und Liebe. Womit auch überein stimmet Salmeron Tom. 9. tr. 8. Wie auch andere Papisten insgemein / welche wann sie aus dieser Füßwaschung wolten ein Gebott erzwingen/ machten sie sich selbsten zu schanden/ indem sie selbige nicht üben.

XV. Spricht doch S. Paulus I. Cor. II. v. 27. Wer unwürdig von diesem Brodt isset/ oder vom Kelch des HErrn trincket. Da wird ja durch das Wörtlein oder frey gestellet das Abendmahl unter einer Gestalt zu geniessen.

Antwort. Wann diese des Apostels Meinung wäre/ so müste daraus folgen/ daß es einem frey stehen würde das Abendmahl unter dieser oder jener Gestalt/ und also auch unter der einigen Gestalt des Weins ohne Brodt zu empfahen/ warum machen dann die Papisten ein Gebot wegen der Niessung des Abendmahls unter der einigen Gestalt des Brodts/ und stossen hiermit ihr Argument selbst über einen Hauffen/ indem sie eine Freystellung daraus erzwingen wollen/ und doch darnach im Werck dieselbige nicht wollen gutheissen? über das / so seynd die Papisten wunderliche Schwinde-Köpff/ daß da sie sonsten so hefftig auf die gemeine Lateinische Version oder Verdolmetschung der Bibel dringen/ daß man sich derselbigen allein/ und sonsten keiner anderen/ die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten/ bedienen solle (wie dann das Concilium zu Trident hierüber ein austrücklich Decret und Schluß gemacht Sess. 4. decret 2.) jetzund sich auf den Griechischen Text wenden/ und die Lateinische Version fahren lassen/ in welcher nicht das Wörtlein Oder / sondern das Wörtlein Und sich befindet: nemlich also: Wer von diesem Brodt unwürdigisset / und vom Kelch des HErren trincket: Welche Version noch zu finden ist in den Exemplarien, welche getrückt seyn Ann. 1530. in officina Eucharii Cervicorni zu Cöln. Dannoch gesetzet / daß die Papisten fest

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        <p>XV. Spricht doch S. Paulus I. Cor. II. v. 27. Wer unwürdig von diesem Brodt isset/ oder            vom Kelch des HErrn trincket. Da wird ja durch das Wörtlein oder frey gestellet das            Abendmahl unter einer Gestalt zu geniessen.</p>
        <p>Antwort. Wann diese des Apostels Meinung wäre/ so müste daraus folgen/ daß es einem            frey stehen würde das Abendmahl unter dieser oder jener Gestalt/ und also auch unter der            einigen Gestalt des Weins ohne Brodt zu empfahen/ warum machen dann die Papisten ein            Gebot wegen der Niessung des Abendmahls unter der einigen Gestalt des Brodts/ und stossen            hiermit ihr Argument selbst über einen Hauffen/ indem sie eine Freystellung daraus            erzwingen wollen/ und doch darnach im Werck dieselbige nicht wollen gutheissen? über das           / so seynd die Papisten wunderliche Schwinde-Köpff/ daß da sie sonsten so hefftig auf die            gemeine Lateinische Version oder Verdolmetschung der Bibel dringen/ daß man sich            derselbigen allein/ und sonsten keiner anderen/ die Glaubens-Streitigkeiten zu            schlichten/ bedienen solle (wie dann das Concilium zu Trident hierüber ein austrücklich            Decret und Schluß gemacht Sess. 4. decret 2.) jetzund sich auf den Griechischen Text            wenden/ und die Lateinische Version fahren lassen/ in welcher nicht das Wörtlein Oder /            sondern das Wörtlein Und sich befindet: nemlich also: Wer von diesem Brodt unwürdigisset /            und vom Kelch des HErren trincket: Welche Version noch zu finden ist in den Exemplarien,            welche getrückt seyn Ann. 1530. in officina Eucharii Cervicorni zu Cöln. Dannoch gesetzet           / daß die Papisten fest
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[82/0382] XIV. GOtt hat den Ehestand eingesetzet/ daraus folget aber nicht/ daß alle schuldig seyn ehelich zu werden: so folget dann auch nicht/ Christus hat das Abendmahl unter beyden Gestalten eingesetzet/ ergo so muß es auch unter beyden Gestalten genossen werden. Antwort. Wie Christus etwas Befehls-Weise hat eingesetzet/ so muß man selbigem allezeit willichst nachleben. Und also ist der Ehestand eingestellt für die Erwachsene/ die sich nicht können enthalten. Auf welche dann auch ziehlet das Gebott des HErrn: Um der Hurerey willen habe einjeglicher sein eigen Weib/ und eine jegliche ihren eigenen Mann I. Cor. 7. v. 2. XV. Es hat auch Christus vor dem Abendmahl eingesetzet und geübt die Füßwaschung. Und dannoch geben die Evangelischen nicht zu/ daß man vor dem Abendmahl nohtwendig müsse die Füß waschen: ob dann auch schon Christus unter beyden Gestalten das Abendmahl hat eingesetzet/ so folget doch daraus nicht/ daß mans unter beyden Gestalten geniessen müsse. Antwort. Wann Christus Befehls-Weise die materialische Füßwaschung hätte eingesetzet/ so wäre kein Zweiffel daran/ daß sie müste vollzogen werden: daß aber Christus auf solche materialische Füßwaschung nicht geziehlet habe/ erhellet daraus/ weilen sonsten die Jünger Christi diesem Befehl schlechterdings hätten nachgelebt/ als von welchen man nirgend findet/ daß sie sich unter einander haben die Füsse gewaschen/ fürnehmlich da sie in alle Weit waren zerstreuet: sondern (wie der Papist Maldonatus selbsten über diesen angeführten Text gestehet) hat Christus durch die Füßwaschung/ welcher ist der demühtigste Dienst unter allen/ sein Absehen gehabt auf die Christliche Demuht und Liebe. Womit auch überein stimmet Salmeron Tom. 9. tr. 8. Wie auch andere Papisten insgemein / welche wann sie aus dieser Füßwaschung wolten ein Gebott erzwingen/ machten sie sich selbsten zu schanden/ indem sie selbige nicht üben. XV. Spricht doch S. Paulus I. Cor. II. v. 27. Wer unwürdig von diesem Brodt isset/ oder vom Kelch des HErrn trincket. Da wird ja durch das Wörtlein oder frey gestellet das Abendmahl unter einer Gestalt zu geniessen. Antwort. Wann diese des Apostels Meinung wäre/ so müste daraus folgen/ daß es einem frey stehen würde das Abendmahl unter dieser oder jener Gestalt/ und also auch unter der einigen Gestalt des Weins ohne Brodt zu empfahen/ warum machen dann die Papisten ein Gebot wegen der Niessung des Abendmahls unter der einigen Gestalt des Brodts/ und stossen hiermit ihr Argument selbst über einen Hauffen/ indem sie eine Freystellung daraus erzwingen wollen/ und doch darnach im Werck dieselbige nicht wollen gutheissen? über das / so seynd die Papisten wunderliche Schwinde-Köpff/ daß da sie sonsten so hefftig auf die gemeine Lateinische Version oder Verdolmetschung der Bibel dringen/ daß man sich derselbigen allein/ und sonsten keiner anderen/ die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten/ bedienen solle (wie dann das Concilium zu Trident hierüber ein austrücklich Decret und Schluß gemacht Sess. 4. decret 2.) jetzund sich auf den Griechischen Text wenden/ und die Lateinische Version fahren lassen/ in welcher nicht das Wörtlein Oder / sondern das Wörtlein Und sich befindet: nemlich also: Wer von diesem Brodt unwürdigisset / und vom Kelch des HErren trincket: Welche Version noch zu finden ist in den Exemplarien, welche getrückt seyn Ann. 1530. in officina Eucharii Cervicorni zu Cöln. Dannoch gesetzet / daß die Papisten fest

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/382>, abgerufen am 21.11.2024.