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Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.

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daß er bis dahin gehorsam und fromm dasjenige thue, was die Gesetze ihm jetzt vorschreiben, damit er nicht in Strafe verfalle, und noch wohl gar den Schutz, die Ruhe und Begünstigung verliere, die die Gesetze demjenigen zusichern der sich ihnen mit christlicher Frömmigkeit unterwirft.

Wie wird der Zustand der Leibeigenen sein, wenn sie frei geworden sind?

Dadurch daß der Herr seinen Leibeigenen die Freiheit gibt, ist ihm auch die Verbindlichkeit abgenommen, seine bisherigen Unterthanen in allem zu versorgen, und für sie verantwortlich zu seyn. Der Lette und Ehste wird wie jeder freie Mann selbst bestimmen können, wo und wie er leben will; also muß er selbst die Sorge für seine Existenz und für seine Zukunft tragen.

Wie der erwachsene Sohn aus dem Hause seines Vaters tritt, oder der Aufzögling aus dem Hause seines Pflegevaters, und sich selbst sein künftiges Leben bestimmt, selbst für seine Nahrung und Erwerb sorgt, so

daß er bis dahin gehorsam und fromm dasjenige thue, was die Gesetze ihm jetzt vorschreiben, damit er nicht in Strafe verfalle, und noch wohl gar den Schutz, die Ruhe und Begünstigung verliere, die die Gesetze demjenigen zusichern der sich ihnen mit christlicher Frömmigkeit unterwirft.

Wie wird der Zustand der Leibeigenen sein, wenn sie frei geworden sind?

Dadurch daß der Herr seinen Leibeigenen die Freiheit gibt, ist ihm auch die Verbindlichkeit abgenommen, seine bisherigen Unterthanen in allem zu versorgen, und für sie verantwortlich zu seyn. Der Lette und Ehste wird wie jeder freie Mann selbst bestimmen können, wo und wie er leben will; also muß er selbst die Sorge für seine Existenz und für seine Zukunft tragen.

Wie der erwachsene Sohn aus dem Hause seines Vaters tritt, oder der Aufzögling aus dem Hause seines Pflegevaters, und sich selbst sein künftiges Leben bestimmt, selbst für seine Nahrung und Erwerb sorgt, so

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[13/0013] daß er bis dahin gehorsam und fromm dasjenige thue, was die Gesetze ihm jetzt vorschreiben, damit er nicht in Strafe verfalle, und noch wohl gar den Schutz, die Ruhe und Begünstigung verliere, die die Gesetze demjenigen zusichern der sich ihnen mit christlicher Frömmigkeit unterwirft. Wie wird der Zustand der Leibeigenen sein, wenn sie frei geworden sind? Dadurch daß der Herr seinen Leibeigenen die Freiheit gibt, ist ihm auch die Verbindlichkeit abgenommen, seine bisherigen Unterthanen in allem zu versorgen, und für sie verantwortlich zu seyn. Der Lette und Ehste wird wie jeder freie Mann selbst bestimmen können, wo und wie er leben will; also muß er selbst die Sorge für seine Existenz und für seine Zukunft tragen. Wie der erwachsene Sohn aus dem Hause seines Vaters tritt, oder der Aufzögling aus dem Hause seines Pflegevaters, und sich selbst sein künftiges Leben bestimmt, selbst für seine Nahrung und Erwerb sorgt, so

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Zitationshilfe: Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/13>, abgerufen am 23.11.2024.