Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, - ganz wie die Bibel sagt: "Es soll allen geholfen werden." Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen. denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, – ganz wie die Bibel sagt: „Es soll allen geholfen werden.“ Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0020" n="20"/> denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, – ganz wie die Bibel sagt: „Es soll allen geholfen werden.“ Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0020]
denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, – ganz wie die Bibel sagt: „Es soll allen geholfen werden.“ Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-08T09:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-08T09:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-08T09:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |