mittags, ohne Nachtheil des Geistlichen von dem Orte, wo die genannte Frauens- person eingepfarret ist, vollzogen werde; geben und verwilligen wir hiedurch aus guten Ursachen (Es kostet mich - - Laß seben, Bruder - - Was kostete es mich?) die Frey- heit, so wohl euch, den schließenden Par- teyen, als dem Aufseher, oder dem an dessen Stelle Verordneten, oder dem Pfarrer be- sagter Kirche, wo die gedachte Heyrath vollzogen werden soll, dieselbe auf ober- wähnte Art und Weise, nach den Gewohn- heiten und Gebräuchen, welche in dem auf Befehl des Parlaments desfalls herausge- kommenen öffentlichen Gebetbuche vorge- schrieben sind, zu vollziehen; jedoch in alle Wege wohl versehen, daß, wofern sich nach- her äußern sollte, daß zu der Zeit, da dieser Trauschein erhalten ist, irgend einiger Be- trug, entweder durch falsche Vorgebungen, oder Vorenthaltung der Wahrheit began- gen sey, (dieß ist ein wenig hart für uns, Bru- der: denn ich kann nicht sagen, daß ein jedes Vorgeben von uns buchstäblich wahr sey. Also sollte ich mich nach Gewissen auf diesen Trau- schein nicht verheyrathen.) der Trauschein in aller Absicht nichtig seyn soll, so gut, als wenn er nicht verwilliget wäre; auf wel- chen Fall wir allen und jeden Geistlichen, wofern etwas von besagten Stücken zu ih- rer Wissenschaft kommen sollte, hiemit un-
tersa-
mittags, ohne Nachtheil des Geiſtlichen von dem Orte, wo die genannte Frauens- perſon eingepfarret iſt, vollzogen werde; geben und verwilligen wir hiedurch aus guten Urſachen (Es koſtet mich ‒ ‒ Laß ſeben, Bruder ‒ ‒ Was koſtete es mich?) die Frey- heit, ſo wohl euch, den ſchließenden Par- teyen, als dem Aufſeher, oder dem an deſſen Stelle Verordneten, oder dem Pfarrer be- ſagter Kirche, wo die gedachte Heyrath vollzogen werden ſoll, dieſelbe auf ober- waͤhnte Art und Weiſe, nach den Gewohn- heiten und Gebraͤuchen, welche in dem auf Befehl des Parlaments desfalls herausge- kommenen oͤffentlichen Gebetbuche vorge- ſchrieben ſind, zu vollziehen; jedoch in alle Wege wohl verſehen, daß, wofern ſich nach- her aͤußern ſollte, daß zu der Zeit, da dieſer Trauſchein erhalten iſt, irgend einiger Be- trug, entweder durch falſche Vorgebungen, oder Vorenthaltung der Wahrheit began- gen ſey, (dieß iſt ein wenig hart fuͤr uns, Bru- der: denn ich kann nicht ſagen, daß ein jedes Vorgeben von uns buchſtaͤblich wahr ſey. Alſo ſollte ich mich nach Gewiſſen auf dieſen Trau- ſchein nicht verheyrathen.) der Trauſchein in aller Abſicht nichtig ſeyn ſoll, ſo gut, als wenn er nicht verwilliget waͤre; auf wel- chen Fall wir allen und jeden Geiſtlichen, wofern etwas von beſagten Stuͤcken zu ih- rer Wiſſenſchaft kommen ſollte, hiemit un-
terſa-
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[557/0563]
mittags, ohne Nachtheil des Geiſtlichen
von dem Orte, wo die genannte Frauens-
perſon eingepfarret iſt, vollzogen werde;
geben und verwilligen wir hiedurch aus
guten Urſachen (Es koſtet mich ‒ ‒ Laß ſeben,
Bruder ‒ ‒ Was koſtete es mich?) die Frey-
heit, ſo wohl euch, den ſchließenden Par-
teyen, als dem Aufſeher, oder dem an deſſen
Stelle Verordneten, oder dem Pfarrer be-
ſagter Kirche, wo die gedachte Heyrath
vollzogen werden ſoll, dieſelbe auf ober-
waͤhnte Art und Weiſe, nach den Gewohn-
heiten und Gebraͤuchen, welche in dem auf
Befehl des Parlaments desfalls herausge-
kommenen oͤffentlichen Gebetbuche vorge-
ſchrieben ſind, zu vollziehen; jedoch in alle
Wege wohl verſehen, daß, wofern ſich nach-
her aͤußern ſollte, daß zu der Zeit, da dieſer
Trauſchein erhalten iſt, irgend einiger Be-
trug, entweder durch falſche Vorgebungen,
oder Vorenthaltung der Wahrheit began-
gen ſey, (dieß iſt ein wenig hart fuͤr uns, Bru-
der: denn ich kann nicht ſagen, daß ein jedes
Vorgeben von uns buchſtaͤblich wahr ſey. Alſo
ſollte ich mich nach Gewiſſen auf dieſen Trau-
ſchein nicht verheyrathen.) der Trauſchein in
aller Abſicht nichtig ſeyn ſoll, ſo gut, als
wenn er nicht verwilliget waͤre; auf wel-
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 5. Göttingen, 1750, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa05_1750/563>, abgerufen am 27.11.2024.
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