chen und eine ansehnliche Familie zu entehren; eine Bosheit, wobey diese Laster selbst, wie man vermuthen mag, Beweisthümer ihrer Unschuld sind: was für ein Fall wird denn wohl verdie- nen, vor Gericht gebracht zu werden; oder wel- cher Ubelthäter soll an den Galgen kommen?
Hiernächst meynt sie, und ich bin eben der Meynung, daß vor allen Dingen die schändlichen Creaturen, welche an seiner Bosheit Theil haben, zu verdienter Strafe gezogen werden sollen; wie geschehen muß und geschehen wird, wenn man ihn zu seinem Verhör bringet: und dieß kann ein Mittel seyn ein ganzes Otternnest zu zerstören und auszurotten, und viele unschuldige Seelen zu retten.
Sie fügte hinzu, wo es der Fräulein Clarissa Harlowe um ihrer selbst willen so gleichgültig seyn könnte, ob an einem solchen Bösewicht diese öffentliche Gerechtigkeit ausgeübet würde, oder nicht: so wäre Sie schuldig, in Betrachtung Jh- rer Familie, Jhrer Bekannten und Jhres Ge- schlechts, die alle durch seine Schandthaten gegen Sie beleidigt und geärgert wären, ihre Zweifel zu überwinden.
Wäre sie Jhre Mutter, erklärt sie sich; so würde sie ihres Theils Jhnen unter keinen andern Bedingungen vergeben: und wo Sie sich diesel- ben gefallen lassen, will sie es selbst über sich neh- men, Sie mit Jhrer Familie wieder auszu- söhnen.
Dieß,
chen und eine anſehnliche Familie zu entehren; eine Bosheit, wobey dieſe Laſter ſelbſt, wie man vermuthen mag, Beweisthuͤmer ihrer Unſchuld ſind: was fuͤr ein Fall wird denn wohl verdie- nen, vor Gericht gebracht zu werden; oder wel- cher Ubelthaͤter ſoll an den Galgen kommen?
Hiernaͤchſt meynt ſie, und ich bin eben der Meynung, daß vor allen Dingen die ſchaͤndlichen Creaturen, welche an ſeiner Bosheit Theil haben, zu verdienter Strafe gezogen werden ſollen; wie geſchehen muß und geſchehen wird, wenn man ihn zu ſeinem Verhoͤr bringet: und dieß kann ein Mittel ſeyn ein ganzes Otternneſt zu zerſtoͤren und auszurotten, und viele unſchuldige Seelen zu retten.
Sie fuͤgte hinzu, wo es der Fraͤulein Clariſſa Harlowe um ihrer ſelbſt willen ſo gleichguͤltig ſeyn koͤnnte, ob an einem ſolchen Boͤſewicht dieſe oͤffentliche Gerechtigkeit ausgeuͤbet wuͤrde, oder nicht: ſo waͤre Sie ſchuldig, in Betrachtung Jh- rer Familie, Jhrer Bekannten und Jhres Ge- ſchlechts, die alle durch ſeine Schandthaten gegen Sie beleidigt und geaͤrgert waͤren, ihre Zweifel zu uͤberwinden.
Waͤre ſie Jhre Mutter, erklaͤrt ſie ſich; ſo wuͤrde ſie ihres Theils Jhnen unter keinen andern Bedingungen vergeben: und wo Sie ſich dieſel- ben gefallen laſſen, will ſie es ſelbſt uͤber ſich neh- men, Sie mit Jhrer Familie wieder auszu- ſoͤhnen.
Dieß,
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chen und eine anſehnliche Familie zu entehren;
eine Bosheit, wobey dieſe Laſter ſelbſt, wie man
vermuthen mag, Beweisthuͤmer ihrer Unſchuld
ſind: was fuͤr ein Fall wird denn wohl verdie-
nen, vor Gericht gebracht zu werden; oder wel-
cher Ubelthaͤter ſoll an den Galgen kommen?
Hiernaͤchſt meynt ſie, und ich bin eben der
Meynung, daß vor allen Dingen die ſchaͤndlichen
Creaturen, welche an ſeiner Bosheit Theil haben,
zu verdienter Strafe gezogen werden ſollen; wie
geſchehen muß und geſchehen wird, wenn man
ihn zu ſeinem Verhoͤr bringet: und dieß kann ein
Mittel ſeyn ein ganzes Otternneſt zu zerſtoͤren und
auszurotten, und viele unſchuldige Seelen zu
retten.
Sie fuͤgte hinzu, wo es der Fraͤulein Clariſſa
Harlowe um ihrer ſelbſt willen ſo gleichguͤltig
ſeyn koͤnnte, ob an einem ſolchen Boͤſewicht dieſe
oͤffentliche Gerechtigkeit ausgeuͤbet wuͤrde, oder
nicht: ſo waͤre Sie ſchuldig, in Betrachtung Jh-
rer Familie, Jhrer Bekannten und Jhres Ge-
ſchlechts, die alle durch ſeine Schandthaten gegen
Sie beleidigt und geaͤrgert waͤren, ihre Zweifel
zu uͤberwinden.
Waͤre ſie Jhre Mutter, erklaͤrt ſie ſich; ſo
wuͤrde ſie ihres Theils Jhnen unter keinen andern
Bedingungen vergeben: und wo Sie ſich dieſel-
ben gefallen laſſen, will ſie es ſelbſt uͤber ſich neh-
men, Sie mit Jhrer Familie wieder auszu-
ſoͤhnen.
Dieß,
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 6. Göttingen, 1750, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa06_1750/164>, abgerufen am 24.11.2024.
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