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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751.

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Jhnen vorenthalten: und man drohet, wie ich
weiß, es Jhnen ſo lange vorzuenthalten, als das
verfaͤngliche Recht, oder vielmehr die verfaͤngli-
chen Raͤnke der Rechtsgelehrten, es Jhnen ent-
ziehen kann. Sie ſind ohne Schutz: indem je-
dermann, entweder aus Furcht vor dem Beleidi-
ger in der einen, oder vor den Hartherzigen in
der andern Familie, von Ferne ſtehet. Unter
dieſen Umſtaͤnden ruͤhme ich mich damit, daß ich
hervortrete, und mein Vermoͤgen und mein Leben
zu Jhrem Befehl wiedme und darbiete. Jedoch
thue ich es freylich mit einer eigennuͤtzigen Hoff-
nung. Jch wuͤrde ein allzu großer Heuchler ſeyn,
wenn ich dieß nicht geſtuͤnde: und ich weiß, wie
ſehr Sie alle Falſchheit verabſcheuen.

Sie moͤgen aber dieſe Hoffnung unterſtuͤtzen,
oder nicht: ſo haben Sie doch die Gewogenheit,
gnaͤdige Fraͤulein, meine gehorſamſten Dienſte
anzunehmen, und entſchuldigen mich guͤtigſt we-
gen einer Art der Liſt, mit welcher ich nach Be-
ſchaffenheit der Sache, da ich zweifele, ſonſt mit
einer Nachricht von Jhnen beehret zu werden, be-
ſchließen muß. ‒ ‒ Es iſt folgende.

Wo ich noch immer der ungluͤckſelige Menſch
ſeyn ſoll: ſo laſſen Sie es mich nur durch eine
Zeile
von Jhrer Feder wiſſen. Wird mir aber
erlaubt, eine Hoffnung zu hegen, wenn ſie auch
noch ſo entfernt ſeyn moͤchte: ſo ſoll Jhr Still-
ſchweigen
von mir fuͤr das gluͤcklichſte Zeichen
angeſehen werden, das Sie mir davon geben koͤn-
nen ‒ ‒ Ausgenommen das noch gluͤcklichere ‒ ‒

das

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Zitationshilfe: [Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/154>, abgerufen am 20.02.2025.