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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751.

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Dieß uͤberzeuget mich, daß, wo ſie ihnen von
meinem Erbieten gegen ſie Nachricht gegeben hat,
ſie nicht glauben wollen, daß es mein Ernſt ſey,
bis ſie davon aus meinem eignen Munde verſi-
chert ſind. Außer dem aber vernehme ich, daß
der uns zugedachte Beſuch eine freywillige Dienſt-
fertigkeit von Morden ſelbſt ſey, ohne das Ver-
langen irgend jemandes von ihren Freunden.

Nun ſage mir, Bruder, was kann ein Menſch
aus allen dieſen Dingen machen? An meiner
Nachricht, daß die Unverſoͤhnlichkeit ihrer Fami-
lie noch fortdaure, iſt nicht zu zweifeln: und was
kann man gleichwohl ſagen, wenn ich ihren Brief
leſe? Gewiß das liebe, kleine, ſchelmiſche Kind
wird doch nicht luͤgen.

Jch habe niemals gefunden, daß ſie von ih-
rem Worte abgegangen waͤre, ausgenommen ein-
mal: und das war, da ſie verſprach, mir zu ver-
geben, nach dem ſchrecklichen Feuer, welches bald
in unſerer Mutter Hauſe entſtanden waͤre, und
mich dennoch des folgenden Tages nicht ſehen
wollte, auch hernach ihre Flucht nach Hampſtead
nahm, damit ſie mir nicht vergeben duͤrfte.
Weil ſie aber dieſe Abweichung von ihrem auf
Ehre gegebenen Verſprechen hart und ſchmerzlich
empfunden hat; denn es iſt fuͤr fromme Leute ei-
ne betruͤbte Sache, ihr Wort zu brechen, wenn
es in ihrer Gewalt ſtehet, daſſelbe zu halten: ſo
ſollte man nicht vermuthen, daß ſie wieder einen
Betrug vornehmen wuͤrde; ſonderlich auf eine ſo
vorſetzliche Art, als es beym Schreiben ge-

ſchiehet.

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Zitationshilfe: [Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/161>, abgerufen am 20.02.2025.