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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751.

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Der sechs und achtzigste Brief
von
Herrn Belford an Hrn. Jakob Harlowe,
den jüngern.

Mein Herr.

Sie werden mich entschuldigen, daß ich gleich-
falls wiederum offenherzig verfahre. Denn
ich muß bemerken, daß, wenn ich auch nicht die
richtige Meynung, die ich wirklich habe, von der
geheiligten Beschaffenheit des Amtes hätte, das
ich übernommen habe, dennoch einige Stellen in
dem Schreiben, womit Sie mich beehret, mich
überzeugen würden, daß ich mich aus keiner Ent-
schuldigung entbrechen müßte, wirklich nach dem-
selben zu handeln.

Jch darf nur eine von diesen Stellen anfüh-
ren. Es beliebt Jhnen zu sagen, daß Jhre On-
kels, wenn Jhnen dieß Amt überlassen wird,
wegen derjenigen Stücke, die sie zu voll-
ziehen übernehmen wollen, mit mir
durch
den Herrn Obrist Morden Unterhandlung pfle-
gen
werden.

Erlauben Sie mir zu sagen, mein Herr, daß
die Schuldigkeit desjenigen, dem die Vollziehung
eines Testaments aufgetragen ist, erfordert, ein
jedes Stück,
das vollzogen werden kann, voll-

zogen




Der ſechs und achtzigſte Brief
von
Herrn Belford an Hrn. Jakob Harlowe,
den juͤngern.

Mein Herr.

Sie werden mich entſchuldigen, daß ich gleich-
falls wiederum offenherzig verfahre. Denn
ich muß bemerken, daß, wenn ich auch nicht die
richtige Meynung, die ich wirklich habe, von der
geheiligten Beſchaffenheit des Amtes haͤtte, das
ich uͤbernommen habe, dennoch einige Stellen in
dem Schreiben, womit Sie mich beehret, mich
uͤberzeugen wuͤrden, daß ich mich aus keiner Ent-
ſchuldigung entbrechen muͤßte, wirklich nach dem-
ſelben zu handeln.

Jch darf nur eine von dieſen Stellen anfuͤh-
ren. Es beliebt Jhnen zu ſagen, daß Jhre On-
kels, wenn Jhnen dieß Amt uͤberlaſſen wird,
wegen derjenigen Stuͤcke, die ſie zu voll-
ziehen uͤbernehmen wollen, mit mir
durch
den Herrn Obriſt Morden Unterhandlung pfle-
gen
werden.

Erlauben Sie mir zu ſagen, mein Herr, daß
die Schuldigkeit desjenigen, dem die Vollziehung
eines Teſtaments aufgetragen iſt, erfordert, ein
jedes Stuͤck,
das vollzogen werden kann, voll-

zogen
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[619/0625] Der ſechs und achtzigſte Brief von Herrn Belford an Hrn. Jakob Harlowe, den juͤngern. Sonnabends, den 16ten Sept. Mein Herr. Sie werden mich entſchuldigen, daß ich gleich- falls wiederum offenherzig verfahre. Denn ich muß bemerken, daß, wenn ich auch nicht die richtige Meynung, die ich wirklich habe, von der geheiligten Beſchaffenheit des Amtes haͤtte, das ich uͤbernommen habe, dennoch einige Stellen in dem Schreiben, womit Sie mich beehret, mich uͤberzeugen wuͤrden, daß ich mich aus keiner Ent- ſchuldigung entbrechen muͤßte, wirklich nach dem- ſelben zu handeln. Jch darf nur eine von dieſen Stellen anfuͤh- ren. Es beliebt Jhnen zu ſagen, daß Jhre On- kels, wenn Jhnen dieß Amt uͤberlaſſen wird, wegen derjenigen Stuͤcke, die ſie zu voll- ziehen uͤbernehmen wollen, mit mir durch den Herrn Obriſt Morden Unterhandlung pfle- gen werden. Erlauben Sie mir zu ſagen, mein Herr, daß die Schuldigkeit desjenigen, dem die Vollziehung eines Teſtaments aufgetragen iſt, erfordert, ein jedes Stuͤck, das vollzogen werden kann, voll- zogen

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Zitationshilfe: [Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/625>, abgerufen am 16.07.2024.