oder in einem Jahre, nicht mehr als die Sum- me von zwanzig Pfund bekomme.
Es ist mein Wille und Verlangen, daß die Samm- lung von Juwelen, die meiner Großmutter zu- gehöret hat, und mir von meinem Großvater bald nach ihrem Tode geschenket ward, geschä- tzet, und der Werth derselben dem Ausrichter meines Testaments ausgezahlet werde, wofern jemand von der Familie Belieben haben sollte, sie zu behalten; oder widrigenfalls, daß man sie verkaufe, und in beyden Fällen das Geld dafür zur Vermehrung des Capitals für mei- ne Armen anwende. - - Wenn sie aber für eine Ersetzung der Gelder, die mein Vater die Güte gehabt hat, mir seit meines Großvaters Tode vorzuschießen, angesehen werden möchte: so verlange ich, daß sie ihm überlassen werden.
Jch vermuthe, daß die diamantene Halskette, Kreuz und Spangen, die eigentlich mein eigen waren, und mir von dem Onkel meiner Mut- ter, Herrn Josias Brookland, zum Geschenke gegeben worden, aus nur allzu leicht einleuch- tenden Ursachen, von keinem aus meiner Fa- milie werden gekauft werden. Auf diesen Fall verlange ich, daß sie dem Ausrichter meines Testaments zugeschickt werden, und er die vor- theilhafteste Verfügung desfalls treffen, das Geld aber zu Vollstreckung meines Willens anwenden möge.
Beym Anfange dieser verdrieslichen Schrift ha- be ich die Ernennung des Jnhalts der Rede,
welche
oder in einem Jahre, nicht mehr als die Sum- me von zwanzig Pfund bekomme.
Es iſt mein Wille und Verlangen, daß die Samm- lung von Juwelen, die meiner Großmutter zu- gehoͤret hat, und mir von meinem Großvater bald nach ihrem Tode geſchenket ward, geſchaͤ- tzet, und der Werth derſelben dem Ausrichter meines Teſtaments ausgezahlet werde, wofern jemand von der Familie Belieben haben ſollte, ſie zu behalten; oder widrigenfalls, daß man ſie verkaufe, und in beyden Faͤllen das Geld dafuͤr zur Vermehrung des Capitals fuͤr mei- ne Armen anwende. ‒ ‒ Wenn ſie aber fuͤr eine Erſetzung der Gelder, die mein Vater die Guͤte gehabt hat, mir ſeit meines Großvaters Tode vorzuſchießen, angeſehen werden moͤchte: ſo verlange ich, daß ſie ihm uͤberlaſſen werden.
Jch vermuthe, daß die diamantene Halskette, Kreuz und Spangen, die eigentlich mein eigen waren, und mir von dem Onkel meiner Mut- ter, Herrn Joſias Brookland, zum Geſchenke gegeben worden, aus nur allzu leicht einleuch- tenden Urſachen, von keinem aus meiner Fa- milie werden gekauft werden. Auf dieſen Fall verlange ich, daß ſie dem Ausrichter meines Teſtaments zugeſchickt werden, und er die vor- theilhafteſte Verfuͤgung desfalls treffen, das Geld aber zu Vollſtreckung meines Willens anwenden moͤge.
Beym Anfange dieſer verdrieslichen Schrift ha- be ich die Ernennung des Jnhalts der Rede,
welche
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oder in einem Jahre, nicht mehr als die Sum-
me von zwanzig Pfund bekomme.
Es iſt mein Wille und Verlangen, daß die Samm-
lung von Juwelen, die meiner Großmutter zu-
gehoͤret hat, und mir von meinem Großvater
bald nach ihrem Tode geſchenket ward, geſchaͤ-
tzet, und der Werth derſelben dem Ausrichter
meines Teſtaments ausgezahlet werde, wofern
jemand von der Familie Belieben haben ſollte,
ſie zu behalten; oder widrigenfalls, daß man
ſie verkaufe, und in beyden Faͤllen das Geld
dafuͤr zur Vermehrung des Capitals fuͤr mei-
ne Armen anwende. ‒ ‒ Wenn ſie aber fuͤr
eine Erſetzung der Gelder, die mein Vater die
Guͤte gehabt hat, mir ſeit meines Großvaters
Tode vorzuſchießen, angeſehen werden moͤchte:
ſo verlange ich, daß ſie ihm uͤberlaſſen werden.
Jch vermuthe, daß die diamantene Halskette,
Kreuz und Spangen, die eigentlich mein eigen
waren, und mir von dem Onkel meiner Mut-
ter, Herrn Joſias Brookland, zum Geſchenke
gegeben worden, aus nur allzu leicht einleuch-
tenden Urſachen, von keinem aus meiner Fa-
milie werden gekauft werden. Auf dieſen Fall
verlange ich, daß ſie dem Ausrichter meines
Teſtaments zugeſchickt werden, und er die vor-
theilhafteſte Verfuͤgung desfalls treffen, das
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 651. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/657>, abgerufen am 22.11.2024.
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