Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

Bild:
<< vorherige Seite

langen können/ hat ihm einen Absage-Brieff zugeschrieben/ dieses Inhalts: Er solte ihm hundert Thaler schicken/ oder er wolte ihm einen rohten Hahn auf seine Schäfferey oder Scheune setzen/ und solte für ihm nicht sicher seyn.

Als nun solche gefährliche Absage in der Stadt Stargard lautbar worden/ haben die Bürger/ und zumahl die jenigen/ so nechst an dem Ort ihre Höffe und Scheunen liegend gehabt/ diese besorgliche Gefahr einem Erbahrn Raht geklaget / Gerechtigkeit erfordert/ und caution der Schadloßhaltung begehret.

Worauf ein Erbahrer Raht besagten Bürger meister Appelman/ so damahls im Raht zugegen gewesen/ mit höchstem Fleiß und Ernst ermahnet/ dahin zu dencken/ daß sein ungerahtener feind seeliger Sohn Angesichts abgeschafft/ die Stad und Bürgerschafft aus der Gefahr gesetzet/ und durch gnugsame caution dißfalls versichert werden möchte: Auff widrigem Fall müsten sie ihres Ampts gebrauchen / und wider seinen Sohn vermöge Rechtens verfahren.

langen können/ hat ihm einen Absage-Brieff zugeschrieben/ dieses Inhalts: Er solte ihm hundert Thaler schicken/ oder er wolte ihm einen rohten Hahn auf seine Schäfferey oder Scheune setzen/ und solte für ihm nicht sicher seyn.

Als nun solche gefährliche Absage in der Stadt Stargard lautbar worden/ haben die Bürger/ und zumahl die jenigen/ so nechst an dem Ort ihre Höffe und Scheunen liegend gehabt/ diese besorgliche Gefahr einem Erbahrn Raht geklaget / Gerechtigkeit erfordert/ und caution der Schadloßhaltung begehret.

Worauf ein Erbahrer Raht besagten Bürger meister Appelman/ so damahls im Raht zugegen gewesen/ mit höchstem Fleiß und Ernst ermahnet/ dahin zu dencken/ daß sein ungerahtener feind seeliger Sohn Angesichts abgeschafft/ die Stad und Bürgerschafft aus der Gefahr gesetzet/ und durch gnugsame caution dißfalls versichert werden möchte: Auff widrigem Fall müsten sie ihres Ampts gebrauchen / und wider seinen Sohn vermöge Rechtens verfahren.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0598" n="574"/>
langen können/ hat ihm einen                      Absage-Brieff zugeschrieben/ dieses Inhalts: Er solte ihm hundert Thaler                      schicken/ oder er wolte ihm einen rohten Hahn auf seine Schäfferey oder Scheune                      setzen/ und solte für ihm nicht sicher seyn.</p>
        <p>Als nun solche gefährliche Absage in der Stadt Stargard lautbar worden/ haben                      die Bürger/ und zumahl die jenigen/ so nechst an dem Ort ihre Höffe und                      Scheunen liegend gehabt/ diese besorgliche Gefahr einem Erbahrn Raht geklaget /                      Gerechtigkeit erfordert/ und caution der Schadloßhaltung begehret.</p>
        <p>Worauf ein Erbahrer Raht besagten Bürger meister Appelman/ so damahls im Raht                      zugegen gewesen/ mit höchstem Fleiß und Ernst ermahnet/ dahin zu dencken/ daß                      sein ungerahtener feind seeliger Sohn Angesichts abgeschafft/ die Stad und                      Bürgerschafft aus der Gefahr gesetzet/ und durch gnugsame caution dißfalls                      versichert werden möchte: Auff widrigem Fall müsten sie ihres Ampts gebrauchen /                      und wider seinen Sohn vermöge Rechtens verfahren.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[574/0598] langen können/ hat ihm einen Absage-Brieff zugeschrieben/ dieses Inhalts: Er solte ihm hundert Thaler schicken/ oder er wolte ihm einen rohten Hahn auf seine Schäfferey oder Scheune setzen/ und solte für ihm nicht sicher seyn. Als nun solche gefährliche Absage in der Stadt Stargard lautbar worden/ haben die Bürger/ und zumahl die jenigen/ so nechst an dem Ort ihre Höffe und Scheunen liegend gehabt/ diese besorgliche Gefahr einem Erbahrn Raht geklaget / Gerechtigkeit erfordert/ und caution der Schadloßhaltung begehret. Worauf ein Erbahrer Raht besagten Bürger meister Appelman/ so damahls im Raht zugegen gewesen/ mit höchstem Fleiß und Ernst ermahnet/ dahin zu dencken/ daß sein ungerahtener feind seeliger Sohn Angesichts abgeschafft/ die Stad und Bürgerschafft aus der Gefahr gesetzet/ und durch gnugsame caution dißfalls versichert werden möchte: Auff widrigem Fall müsten sie ihres Ampts gebrauchen / und wider seinen Sohn vermöge Rechtens verfahren.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/598
Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/598>, abgerufen am 22.11.2024.