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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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Er wolte es aber dahin nicht gereichen lassen/ sondern solchem Ubel bey Zeiten vorkommen/ und seinem uhralten löblichen Geschlechte keinen Schandfleck dahero zuwachsen lassen.

Ob nun wohl diese scharffe und gleichwohl nöhtige Erinnerung/ auch erfolgeten Falles Bedräuung dem Vater sehr zu Hertzen gangen: So hat er doch bey sich erwogen/ daß ihm als einem Bürgermeister gemeiner Stadt bestes zu wissen obliegen wolte: Daß er auch die gefoderte caution nicht wohl leisten könte/ und dahero allerhand zuträgliche Gefahr von der Bürgerschafft zu gewarten haben müste.

Und weil bey Verzögerung Gefahr/ auch nach geschehener That nicht wohl Raht zu schaffen: Als hat er geschlossen unter zwey bösen das geringste zu erwehlen / und mit schleuniger execution allem Unheil vorzukommen/ als den kläglichen Fall zu erwarten/ und anzusehen/ daß sein Sohn öffentlich zur Straffe gezogen/ und iederman zum schmächlichen Spectakel dargestellet werden solte.

Er wolte es aber dahin nicht gereichen lassen/ sondern solchem Ubel bey Zeiten vorkommen/ und seinem uhralten löblichen Geschlechte keinen Schandfleck dahero zuwachsen lassen.

Ob nun wohl diese scharffe und gleichwohl nöhtige Erinnerung/ auch erfolgeten Falles Bedräuung dem Vater sehr zu Hertzen gangen: So hat er doch bey sich erwogen/ daß ihm als einem Bürgermeister gemeiner Stadt bestes zu wissen obliegen wolte: Daß er auch die gefoderte caution nicht wohl leisten könte/ und dahero allerhand zuträgliche Gefahr von der Bürgerschafft zu gewarten haben müste.

Und weil bey Verzögerung Gefahr/ auch nach geschehener That nicht wohl Raht zu schaffen: Als hat er geschlossen unter zwey bösen das geringste zu erwehlen / und mit schleuniger execution allem Unheil vorzukommen/ als den kläglichen Fall zu erwarten/ und anzusehen/ daß sein Sohn öffentlich zur Straffe gezogen/ und iederman zum schmächlichen Spectakel dargestellet werden solte.

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[575/0599] Er wolte es aber dahin nicht gereichen lassen/ sondern solchem Ubel bey Zeiten vorkommen/ und seinem uhralten löblichen Geschlechte keinen Schandfleck dahero zuwachsen lassen. Ob nun wohl diese scharffe und gleichwohl nöhtige Erinnerung/ auch erfolgeten Falles Bedräuung dem Vater sehr zu Hertzen gangen: So hat er doch bey sich erwogen/ daß ihm als einem Bürgermeister gemeiner Stadt bestes zu wissen obliegen wolte: Daß er auch die gefoderte caution nicht wohl leisten könte/ und dahero allerhand zuträgliche Gefahr von der Bürgerschafft zu gewarten haben müste. Und weil bey Verzögerung Gefahr/ auch nach geschehener That nicht wohl Raht zu schaffen: Als hat er geschlossen unter zwey bösen das geringste zu erwehlen / und mit schleuniger execution allem Unheil vorzukommen/ als den kläglichen Fall zu erwarten/ und anzusehen/ daß sein Sohn öffentlich zur Straffe gezogen/ und iederman zum schmächlichen Spectakel dargestellet werden solte.

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 575. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/599>, abgerufen am 22.11.2024.