Kleinere Wasserbehälter, vorzüglich zum Be- hufe der Fischerei angelegt, nennt man Heller, welcher Nahme durch Abkürzung des Worts, Be- hälter, entstanden seyn mag. In Städten legt man auch wol Bassins, Cisternen, oder Archen an, um dem Wassermangel abzuhelfen, welche sämtlich -- noch kleiner als die vorgenann- ten zu seyn pflegen. So wol diese, als auch die Heller, liegen zwar außer den Grenzen dieses Bu- ches, demohnerachtet aber werden viele der unten folgenden Regeln auch bei ihnen anwendbar seyn, und dazu dienen, richtige Urtheile über solche An- lagen fällen zu können.
§. 2.
Teiche dürfen keinesweges mit Deichen ver- wechselt werden, von denen sie wesentlich verschie- den sind. Man versteht nemlich im Niedersächsi- schen unter Deichen, aufgeführte Wälle, welche Wasserfluthen und Ueberschwemmungen abhalten sollen. Deiche sind also nichts anders als Dämme, und zwar von Teich-Dämmen in Ansehung ihrer Zwecke verschieden. Jene nemlich sollen Wasser nur abhalten, und gegen ihre Gewalt sichern, diese hingegen sollen Wasser sammeln helfen. Den Nahmen Dämme giebt man zwar auch Erhöhun- gen, die in morastigen, sumpfigen, oder sonst durch das Erdreich unwegsamen Gegenden gemacht sind, (wohin die Chausseen gehören) um mittelst ihrer bequemer und sicherer reisen zu können. In
dem
Kleinere Waſſerbehaͤlter, vorzuͤglich zum Be- hufe der Fiſcherei angelegt, nennt man Heller, welcher Nahme durch Abkuͤrzung des Worts, Be- haͤlter, entſtanden ſeyn mag. In Staͤdten legt man auch wol Baſſins, Ciſternen, oder Archen an, um dem Waſſermangel abzuhelfen, welche ſaͤmtlich — noch kleiner als die vorgenann- ten zu ſeyn pflegen. So wol dieſe, als auch die Heller, liegen zwar außer den Grenzen dieſes Bu- ches, demohnerachtet aber werden viele der unten folgenden Regeln auch bei ihnen anwendbar ſeyn, und dazu dienen, richtige Urtheile uͤber ſolche An- lagen faͤllen zu koͤnnen.
§. 2.
Teiche duͤrfen keinesweges mit Deichen ver- wechſelt werden, von denen ſie weſentlich verſchie- den ſind. Man verſteht nemlich im Niederſaͤchſi- ſchen unter Deichen, aufgefuͤhrte Waͤlle, welche Waſſerfluthen und Ueberſchwemmungen abhalten ſollen. Deiche ſind alſo nichts anders als Daͤmme, und zwar von Teich-Daͤmmen in Anſehung ihrer Zwecke verſchieden. Jene nemlich ſollen Waſſer nur abhalten, und gegen ihre Gewalt ſichern, dieſe hingegen ſollen Waſſer ſammeln helfen. Den Nahmen Daͤmme giebt man zwar auch Erhoͤhun- gen, die in moraſtigen, ſumpfigen, oder ſonſt durch das Erdreich unwegſamen Gegenden gemacht ſind, (wohin die Chauſſeen gehoͤren) um mittelſt ihrer bequemer und ſicherer reiſen zu koͤnnen. In
dem
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0014"n="4"/><p>Kleinere Waſſerbehaͤlter, vorzuͤglich zum Be-<lb/>
hufe der Fiſcherei angelegt, nennt man <hirendition="#g">Heller</hi>,<lb/>
welcher Nahme durch Abkuͤrzung des Worts, Be-<lb/>
haͤlter, entſtanden ſeyn mag. In Staͤdten legt<lb/>
man auch wol <hirendition="#g">Baſſins, Ciſternen</hi>, oder<lb/><hirendition="#g">Archen</hi> an, um dem Waſſermangel abzuhelfen,<lb/>
welche ſaͤmtlich — noch kleiner als die vorgenann-<lb/>
ten zu ſeyn pflegen. So wol dieſe, als auch die<lb/>
Heller, liegen zwar außer den Grenzen dieſes Bu-<lb/>
ches, demohnerachtet aber werden viele der unten<lb/>
folgenden Regeln auch bei ihnen anwendbar ſeyn,<lb/>
und dazu dienen, richtige Urtheile uͤber ſolche An-<lb/>
lagen faͤllen zu koͤnnen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 2.</head><lb/><p>Teiche duͤrfen keinesweges mit <hirendition="#g">Deichen</hi> ver-<lb/>
wechſelt werden, von denen ſie weſentlich verſchie-<lb/>
den ſind. Man verſteht nemlich im Niederſaͤchſi-<lb/>ſchen unter Deichen, aufgefuͤhrte Waͤlle, welche<lb/>
Waſſerfluthen und Ueberſchwemmungen abhalten<lb/>ſollen. Deiche ſind alſo nichts anders als Daͤmme,<lb/>
und zwar von Teich-Daͤmmen in Anſehung ihrer<lb/>
Zwecke verſchieden. Jene nemlich ſollen Waſſer<lb/>
nur abhalten, und gegen ihre Gewalt ſichern,<lb/>
dieſe hingegen ſollen Waſſer ſammeln helfen. Den<lb/>
Nahmen Daͤmme giebt man zwar auch Erhoͤhun-<lb/>
gen, die in moraſtigen, ſumpfigen, oder ſonſt<lb/>
durch das Erdreich unwegſamen Gegenden gemacht<lb/>ſind, (wohin die Chauſſeen gehoͤren) um mittelſt<lb/>
ihrer bequemer und ſicherer reiſen zu koͤnnen. In<lb/><fwplace="bottom"type="catch">dem</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[4/0014]
Kleinere Waſſerbehaͤlter, vorzuͤglich zum Be-
hufe der Fiſcherei angelegt, nennt man Heller,
welcher Nahme durch Abkuͤrzung des Worts, Be-
haͤlter, entſtanden ſeyn mag. In Staͤdten legt
man auch wol Baſſins, Ciſternen, oder
Archen an, um dem Waſſermangel abzuhelfen,
welche ſaͤmtlich — noch kleiner als die vorgenann-
ten zu ſeyn pflegen. So wol dieſe, als auch die
Heller, liegen zwar außer den Grenzen dieſes Bu-
ches, demohnerachtet aber werden viele der unten
folgenden Regeln auch bei ihnen anwendbar ſeyn,
und dazu dienen, richtige Urtheile uͤber ſolche An-
lagen faͤllen zu koͤnnen.
§. 2.
Teiche duͤrfen keinesweges mit Deichen ver-
wechſelt werden, von denen ſie weſentlich verſchie-
den ſind. Man verſteht nemlich im Niederſaͤchſi-
ſchen unter Deichen, aufgefuͤhrte Waͤlle, welche
Waſſerfluthen und Ueberſchwemmungen abhalten
ſollen. Deiche ſind alſo nichts anders als Daͤmme,
und zwar von Teich-Daͤmmen in Anſehung ihrer
Zwecke verſchieden. Jene nemlich ſollen Waſſer
nur abhalten, und gegen ihre Gewalt ſichern,
dieſe hingegen ſollen Waſſer ſammeln helfen. Den
Nahmen Daͤmme giebt man zwar auch Erhoͤhun-
gen, die in moraſtigen, ſumpfigen, oder ſonſt
durch das Erdreich unwegſamen Gegenden gemacht
ſind, (wohin die Chauſſeen gehoͤren) um mittelſt
ihrer bequemer und ſicherer reiſen zu koͤnnen. In
dem
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/14>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.