dennoch noch nicht sogleich zur Verstärkung selbst schreiten, sondern man muß erst noch darauf sehn, ob auch das vorhandene Stück Widerlage tauglich sey oder nicht. Da räumt man sie dann im er- sten Falle rein ab, läßt das für die Erhöhung be- stimmte Material herbei führen und in die Höhe bringen und, wie bei solchen Anlagen gewöhnlich ist, stampfen. Im zweiten Falle räumt man alles Schadhafte gänzlich weg, und macht die Erhöhung mit der benöthigten Dicke fertig, oder wol gar ganz neu.
§. 73.
Es muß nun ferner der Ausbesserung der Sei- ten gedacht werden. Da finden sich denn dreierlei Arbeiten, nemlich die Abräumung derselben, die Befestigung gegen das Nachstürzen des Gebirges, und die Verwahrung gegen den Durchgang des Wassers; Höhe und Dicke der Widerlagen kom- men also hier gar nicht in Betracht, da sie als hinlänglich angenommen werden.
Die Abräumung geschieht auf die nemliche Weise, wie im Vorigen bei den Teichgründen gezeigt ist, und die §. 67. fast am Ende gegebene Haupt- regel gilt hier gleichfalls in vollem Maaße. Da aber die Angreifung dieser bekannten Arbeit sich durch das Locale allezeit näher an die Hand giebt, so wäre deßfalls eine weitere Beschreibung un- nöthig.
Die
dennoch noch nicht ſogleich zur Verſtaͤrkung ſelbſt ſchreiten, ſondern man muß erſt noch darauf ſehn, ob auch das vorhandene Stuͤck Widerlage tauglich ſey oder nicht. Da raͤumt man ſie dann im er- ſten Falle rein ab, laͤßt das fuͤr die Erhoͤhung be- ſtimmte Material herbei fuͤhren und in die Hoͤhe bringen und, wie bei ſolchen Anlagen gewoͤhnlich iſt, ſtampfen. Im zweiten Falle raͤumt man alles Schadhafte gaͤnzlich weg, und macht die Erhoͤhung mit der benoͤthigten Dicke fertig, oder wol gar ganz neu.
§. 73.
Es muß nun ferner der Ausbeſſerung der Sei- ten gedacht werden. Da finden ſich denn dreierlei Arbeiten, nemlich die Abraͤumung derſelben, die Befeſtigung gegen das Nachſtuͤrzen des Gebirges, und die Verwahrung gegen den Durchgang des Waſſers; Hoͤhe und Dicke der Widerlagen kom- men alſo hier gar nicht in Betracht, da ſie als hinlaͤnglich angenommen werden.
Die Abraͤumung geſchieht auf die nemliche Weiſe, wie im Vorigen bei den Teichgruͤnden gezeigt iſt, und die §. 67. faſt am Ende gegebene Haupt- regel gilt hier gleichfalls in vollem Maaße. Da aber die Angreifung dieſer bekannten Arbeit ſich durch das Locale allezeit naͤher an die Hand giebt, ſo waͤre deßfalls eine weitere Beſchreibung un- noͤthig.
Die
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dennoch noch nicht ſogleich zur Verſtaͤrkung ſelbſt
ſchreiten, ſondern man muß erſt noch darauf ſehn,
ob auch das vorhandene Stuͤck Widerlage tauglich
ſey oder nicht. Da raͤumt man ſie dann im er-
ſten Falle rein ab, laͤßt das fuͤr die Erhoͤhung be-
ſtimmte Material herbei fuͤhren und in die Hoͤhe
bringen und, wie bei ſolchen Anlagen gewoͤhnlich
iſt, ſtampfen. Im zweiten Falle raͤumt man alles
Schadhafte gaͤnzlich weg, und macht die Erhoͤhung
mit der benoͤthigten Dicke fertig, oder wol gar
ganz neu.
§. 73.
Es muß nun ferner der Ausbeſſerung der Sei-
ten gedacht werden. Da finden ſich denn dreierlei
Arbeiten, nemlich die Abraͤumung derſelben, die
Befeſtigung gegen das Nachſtuͤrzen des Gebirges,
und die Verwahrung gegen den Durchgang des
Waſſers; Hoͤhe und Dicke der Widerlagen kom-
men alſo hier gar nicht in Betracht, da ſie als
hinlaͤnglich angenommen werden.
Die Abraͤumung geſchieht auf die nemliche
Weiſe, wie im Vorigen bei den Teichgruͤnden gezeigt
iſt, und die §. 67. faſt am Ende gegebene Haupt-
regel gilt hier gleichfalls in vollem Maaße. Da
aber die Angreifung dieſer bekannten Arbeit ſich
durch das Locale allezeit naͤher an die Hand giebt,
ſo waͤre deßfalls eine weitere Beſchreibung un-
noͤthig.
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/161>, abgerufen am 23.11.2024.
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