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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798.

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Nach §. 112. wurde das Grundgerenne bei
seinem Anfange im Teichraume, auf ein Geviertes
gelegt, daß es eine Unterlage unter sich hat. Eben
dieß beobachtet man bei steinernen Gerennen, nur
daß man statt des hölzernen Geviertes, eine Un-
terlage von großen Steinplatten, oder von Mauer-
werk macht. Für sichern Grund muß ohnehin bei
den steinernen Gerennen gesorgt werden, weil sich
diese Stücke wegen ihrer Schwere stark einliegen,
und deswegen kann man, wenn es nöthig schei-
nen sollte, an mehrern Orten oder gar durchgän-
gig Unterlagen für sie mauern, wobei die zu gebrau-
chenden Mauersteine auf die hohe Kante gestellt
werden müssen, und wenn die Mauer fertig ist, 1
Fuß hoch oder noch mehr mit dicht gestampftem
Thon bedeckt werden. Hierauf setzt man alsdann
die Gerennstücke. Wenn dieß, so wie auch das
Bedecken derselben geschehen ist, so verwahrt man
sie gleich den hölzernen, unter- seit- und ober-
wärts mit allem Fleiße, durch Bedeckung mit
Thon oder Rasen, der nachher mit Schutt so wie
es die Aufführung des Dammes verlangt, bedeckt
und gestampft wird. Im Teichraume muß man
die Oeffnung nicht durch Unvorsichtigkeit verstür-
zen lassen. Man befestigt deswegen auch wohl vor
die Mündung des Gerennes, wenn kein Wasser-
kasten davor kommt, (welches jedoch allemal rath-
sam ist) ein Gitter von starkem Kupferdrate. Hie-
bei ist aber gleichfalls Vorsicht nöthig, damit nicht
etwa mit der Zeit einmal die Oeffnung des Geren-

nes

Nach §. 112. wurde das Grundgerenne bei
ſeinem Anfange im Teichraume, auf ein Geviertes
gelegt, daß es eine Unterlage unter ſich hat. Eben
dieß beobachtet man bei ſteinernen Gerennen, nur
daß man ſtatt des hoͤlzernen Geviertes, eine Un-
terlage von großen Steinplatten, oder von Mauer-
werk macht. Fuͤr ſichern Grund muß ohnehin bei
den ſteinernen Gerennen geſorgt werden, weil ſich
dieſe Stuͤcke wegen ihrer Schwere ſtark einliegen,
und deswegen kann man, wenn es noͤthig ſchei-
nen ſollte, an mehrern Orten oder gar durchgaͤn-
gig Unterlagen fuͤr ſie mauern, wobei die zu gebrau-
chenden Mauerſteine auf die hohe Kante geſtellt
werden muͤſſen, und wenn die Mauer fertig iſt, 1
Fuß hoch oder noch mehr mit dicht geſtampftem
Thon bedeckt werden. Hierauf ſetzt man alsdann
die Gerennſtuͤcke. Wenn dieß, ſo wie auch das
Bedecken derſelben geſchehen iſt, ſo verwahrt man
ſie gleich den hoͤlzernen, unter- ſeit- und ober-
waͤrts mit allem Fleiße, durch Bedeckung mit
Thon oder Raſen, der nachher mit Schutt ſo wie
es die Auffuͤhrung des Dammes verlangt, bedeckt
und geſtampft wird. Im Teichraume muß man
die Oeffnung nicht durch Unvorſichtigkeit verſtuͤr-
zen laſſen. Man befeſtigt deswegen auch wohl vor
die Muͤndung des Gerennes, wenn kein Waſſer-
kaſten davor kommt, (welches jedoch allemal rath-
ſam iſt) ein Gitter von ſtarkem Kupferdrate. Hie-
bei iſt aber gleichfalls Vorſicht noͤthig, damit nicht
etwa mit der Zeit einmal die Oeffnung des Geren-

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[270/0280] Nach §. 112. wurde das Grundgerenne bei ſeinem Anfange im Teichraume, auf ein Geviertes gelegt, daß es eine Unterlage unter ſich hat. Eben dieß beobachtet man bei ſteinernen Gerennen, nur daß man ſtatt des hoͤlzernen Geviertes, eine Un- terlage von großen Steinplatten, oder von Mauer- werk macht. Fuͤr ſichern Grund muß ohnehin bei den ſteinernen Gerennen geſorgt werden, weil ſich dieſe Stuͤcke wegen ihrer Schwere ſtark einliegen, und deswegen kann man, wenn es noͤthig ſchei- nen ſollte, an mehrern Orten oder gar durchgaͤn- gig Unterlagen fuͤr ſie mauern, wobei die zu gebrau- chenden Mauerſteine auf die hohe Kante geſtellt werden muͤſſen, und wenn die Mauer fertig iſt, 1 Fuß hoch oder noch mehr mit dicht geſtampftem Thon bedeckt werden. Hierauf ſetzt man alsdann die Gerennſtuͤcke. Wenn dieß, ſo wie auch das Bedecken derſelben geſchehen iſt, ſo verwahrt man ſie gleich den hoͤlzernen, unter- ſeit- und ober- waͤrts mit allem Fleiße, durch Bedeckung mit Thon oder Raſen, der nachher mit Schutt ſo wie es die Auffuͤhrung des Dammes verlangt, bedeckt und geſtampft wird. Im Teichraume muß man die Oeffnung nicht durch Unvorſichtigkeit verſtuͤr- zen laſſen. Man befeſtigt deswegen auch wohl vor die Muͤndung des Gerennes, wenn kein Waſſer- kaſten davor kommt, (welches jedoch allemal rath- ſam iſt) ein Gitter von ſtarkem Kupferdrate. Hie- bei iſt aber gleichfalls Vorſicht noͤthig, damit nicht etwa mit der Zeit einmal die Oeffnung des Geren- nes

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Zitationshilfe: Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/280>, abgerufen am 21.11.2024.